Zoomlion erweitert europäisches Servicenetzwerk um professionelle Schulungen und 4-Stunden-Vor-Ort-Support

21.07.2026

CHANGSHA, China, 21. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion") hat seine Kapazitäten für den kundennahen Service in Europa ausgebaut; das Servicenetzwerk umfasst mittlerweile mehr als 30 Städte in über 20 Ländern sowie fast 10 Schulungszentren und -standorte. Unterstützt durch ein mehrstufiges Ersatzteilnetzwerk und digitale Serviceplattformen bietet das System professionelle Schulungen, Ersatzteilversorgung, technische Unterstützung sowie einen Vier-Stunden-Vor-Ort-Service für sechs wichtige Produktlinien. Neuester Zuwachs ist das erste internationale Schulungszentrum von Zoomlion für Betonmaschinen, das kürzlich in Polen seinen Betrieb aufgenommen hat.

Das von der polnischen Tochtergesellschaft von Zoomlion entwickelte und koordinierte Zentrum soll die Betriebs- und Wartungsanforderungen der Nutzer von Betonmaschinen in Europa unterstützen und hat nun den regulären Betrieb aufgenommen. Bereits am ersten Tag führte das Zentrum ein zweitägiges, maßgeschneidertes Schulungsprogramm für Betonpumpen-LKWs für sieben technische Fachkräfte eines europäischen Kunden durch.

Das Zentrum spiegelt das umfassendere europäische Servicemodell von Zoomlion wider, das auf die Anforderungen der lokalen Kunden hinsichtlich Ersatzteilverfügbarkeit, pünktlicher Lieferung, technischer Dokumentation, professioneller Schulungen und komplexer Fehlerdiagnose ausgerichtet ist. Wenn Vor-Ort-Unterstützung erforderlich ist, kann ein Zoomlion-Servicetechniker den Kunden innerhalb von vier Stunden erreichen. Serviceanfragen können über die Zoomlion-Hotline, per E-Mail, über MyZoomlion, mithilfe von QR-Codes an den Geräten sowie über offizielle Social-Media-Kanäle eingereicht werden, wobei eine erste Antwort innerhalb einer Stunde erfolgt.

Europaweit unterstützt das Servicenetzwerk Erdbewegungsmaschinen, Hubarbeitsbühnen, Baukräne, Betonmaschinen, Landmaschinen und Industriefahrzeuge.

Das Unternehmen hat außerdem seine regionale Ersatzteil- und Schulungsinfrastruktur ausgebaut. Im Rahmen seines europäischen Servicenetzwerkplans fungiert Deutschland als regionaler Knotenpunkt von Zoomlion, der den Vertrieb von Maschinen, die Ersatzteilversorgung, größere Reparaturen und professionelle Schulungen bündelt. Dieser Knotenpunkt wird durch nationale Ersatzteilzentren in Rotterdam, Paris, Birmingham und Warschau sowie durch Ersatzteillager auf Stadtebene unterstützt. Zoomlion hat zudem große Schulungszentren in Deutschland, Ungarn und Polen eingerichtet, ergänzt durch weitere Schulungsstandorte in Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.

Mit Blick auf die Zukunft plant Zoomlion, sein lokales Technikteam zu vergrößern, die Ersatzteilvorräte zu stärken, die Ferndiagnose zu verbessern und das Vier-Stunden-Servicemodell über die wichtigsten europäischen Ballungsräume hinaus auszuweiten. Zudem strebt das Unternehmen an, den Zugang sowohl zu Serviceressourcen als auch zur Ersatzteilversorgung zu beschleunigen.

Im Rahmen seiner umfassenden Lokalisierungsstrategie wird Zoomlion die lokalen Servicenetzwerke weiterhin an die Bedürfnisse und Betriebsbedingungen der verschiedenen internationalen Märkte anpassen und gleichzeitig die Reaktionsgeschwindigkeit sowie den Kundensupport über den gesamten Lebenszyklus hinweg weltweit verbessern.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.