
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.

In Sachsen bleiben trotz anhaltend hoher Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften mehr als 8.000 Lehrstellen unbesetzt. Besonders das Handwerk und technische Berufe stehen unter Druck, geeigneten Nachwuchs zu finden. Das sächsische Wirtschaftsministerium reagiert mit einer Offensive für Ausbildung und Qualifikation und nimmt dabei gezielt das Handwerk in den Blick.
„Eine gute Ausbildung eröffnet jungen Menschen hervorragende Perspektiven. Gerade in Zeiten von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz bleibt klar: Viele Leistungen im Handwerk lassen sich nicht einfach automatisieren“, sagte Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Künstliche Intelligenz könne weder Kabelbäume binden noch Gebäudetechnik installieren oder Industrieanlagen warten, betonte der Minister. Ziel sei es, für angehende Fachkräfte die „besten Bedingungen für Ausbildung und Aufstieg“ im Freistaat zu schaffen.
Allein im Handwerk wird in Sachsen in rund 130 Berufen ausgebildet. Der Bedarf ist groß, insbesondere in technischen und handwerklichen Bereichen. „Wer dort einsteigt, kann großartig Karriere machen“, wirbt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Unternehmen im Freistaat melden seit Jahren einen wachsenden Bedarf an qualifizierten Kräften – zugleich bleibt ein erheblicher Teil der angebotenen Lehrstellen unbesetzt.
Politik und Handwerk wollen deshalb auch früher ansetzen und die Berufsorientierung an Schulen stärken. Dittrich berät dazu gemeinsam mit der Chemnitzer Fleischermeisterin und Bundestagsabgeordneten Nora Seitz (CDU) sowie Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU), wie Jugendliche stärker für eine berufliche Laufbahn im Handwerk gewonnen werden können. Wirtschaftsminister Panter will sich zudem vor Ort ein Bild von moderner Ausbildung und Aufstiegschancen machen – unter anderem im Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig und beim Handwerksunternehmen Elektro-Anlagenbau Rübner GmbH & Co. KG.