Yozma zielt mit der IN 10 auf den europäischen Markt für erschwingliche elektrische Offroad-Mobilität

21.05.2026

HAMBURG, Deutschland, und LULEÅ, Schweden, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Da Elektromobilität und Outdoor-Freizeitaktivitäten in ganz Europa immer mehr an Bedeutung gewinnen, suchen immer mehr Fahrer nach geräuschärmeren und leichter zugänglichen Möglichkeiten, Abenteuer abseits der Straße zu erleben.

Yozma IN 10 Red

Nach der großen Resonanz der Yozma IN 10 in den USA führt Yozma nun die Yozma IN 10 in Europa ein – ein elektrisches Dirtbike der Einstiegsklasse für Fahrer, die das aufregende Fahrgefühl im Gelände mit weniger Lärm, geringerem Wartungsaufwand und einem fahrerfreundlicheren Erlebnis als bei herkömmlichen benzinbetriebenen Modellen suchen.

Zugängliche elektrische Off-Road-Leistung

Als elektrisches Pitbike bietet die Yozma IN 10 ein fahrerfreundliches Handling und eine praxisgerechte Performance für zugelassene Trails und Offroad-Einsätze am Wochenende. Sie bietet das Fahrgefühl eines Elektro-Dirtbikes und ist dabei leise und umweltfreundlich.

Die Yozma IN 10 verfügt über ein Drehmoment von 146 Nm, eine 48-V-Batterie mit 23,4 Ah, eine Reichweite von bis zu fast 85 km und eine maximale Fahrerbelastung von 120 kg. Damit bietet sie Einsteigern und Freizeitfahrern eine praktische Kombination aus Handling, Leistungsfähigkeit und Alltagstauglichkeit.

CE-zertifiziert für Fahrerinnen und Fahrer in Europa

Die Yozma IN 10 ist CE-zertifiziert, was Yozmas Fokus auf Qualität, Sicherheit und die Erfüllung europäischer Anforderungen unterstreicht. Da die Elektromobilität in der Region immer mehr an Bedeutung gewinnt, bietet die Yozma IN 10 eine sauberere und wartungsärmere Alternative zu herkömmlichen benzinbetriebenen Dirtbikes.

Die Yozma IN 10 ist ab sofort in ganz Europa erhältlich. In Schweden, Deutschland, Rumänien, Kroatien und Dänemark ist die Nachfrage derzeit am stärksten.

Verfügbarkeit

Die Yozma IN 10 ist ab sofort europaweit in den Farben Rot und Schwarz erhältlich.

Offizielle Website: https://eu.yozmasport.com/products/in-10

Informationen über Yozma

Yozma ist eine Marke für Elektro-Dirtbikes, die sich auf die Entwicklung leistungsstarker, umweltfreundlicher Offroad-Fahrzeuge für moderne Fahrerinnen und Fahrer konzentriert. Durch die Kombination von innovativer elektrischer Technologie mit hochwertigem Design und fahrerorientierter Technik stellt Yozma elektrische Dirtbikes für Jugendliche und Erwachsene her, die eine Alternative zu benzinbetriebenen Motorrädern suchen. Das Unternehmen expandiert weiter in Nordamerika und Europa und trägt dazu bei, die Zukunft des Elektromotorsports zu gestalten.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.