Workai als „AI Innovator" und „Best for Value" im ClearBox Employee Experience Report 2026 ausgezeichnet

20.05.2026

WARSCHAU, Polen, 20. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Workai, eine KI-gestützte Employee-Experience-Plattform für moderne digitale Arbeitsumgebungen, wurde im aktuellen Bericht Intranet and Employee Experience Platforms 2026 von ClearBox Consulting ausgezeichnet. Der Bericht gilt als einer der wichtigsten unabhängigen Benchmarks für Intranet- und Employee-Experience-Plattformen weltweit.

Unter 37 bewerteten globalen Plattformen erhielt Workai Auszeichnungen in zwei Kategorien: „AI Innovator" für den praktischen Einsatz von künstlicher Intelligenz im Arbeitsumfeld sowie „Best for Value" für ein starkes Verhältnis von Funktionsumfang, Unternehmensnutzen und Implementierungskosten.

Die Analysten von ClearBox bewerteten die Plattformen anhand realer Anwendungsszenarien, darunter interne Kommunikation, KI, Suche, Wissensmanagement, Mobile Workplace, Employee Experience, Sicherheit und Plattformadministration.

Besonders hervorgehoben wurde der Ansatz von Workai, KI nicht als separates Tool neben bestehenden Systemen zu positionieren, sondern direkt in den digitalen Arbeitsplatz zu integrieren. Workai Intelligence und Workai Buddy unterstützen Mitarbeitende unter anderem bei der Suche nach Unternehmenswissen, der Erstellung und Zusammenfassung von Inhalten, der Personalisierung von Kommunikation, Onboarding, Learning sowie der Analyse von Engagement und interner Kommunikation.

„Viele Anbieter ergänzen ihre Plattformen heute um zusätzliche KI-Funktionen. Unser Ansatz ist ein anderer: KI in Workai soll unnötige Klicks reduzieren, den Zugang zu Wissen verkürzen und Mitarbeitende im Arbeitsalltag wirklich entlasten. Deshalb haben wir Workai Intelligence und Workai Buddy als integrierten Teil der digitalen Arbeitsumgebung entwickelt – nicht als weiteren Chatbot neben bestehenden Tools", sagt Grzegorz Ciwoniuk, Chief Growth Officer bei Workai.

Die Auszeichnung „Best for Value" unterstreicht zudem die modulare Architektur von Workai. Unternehmen können genau die Funktionen implementieren, die sie benötigen, und ihre digitale Arbeitsumgebung schrittweise ausbauen – ohne von Anfang an ein großes, komplexes und kostenintensives Ökosystem aufzubauen.

Workai unterstützt heute mehr als eine Million Nutzerinnen und Nutzer in großen und regulierten Organisationen, darunter Deutsche Vermögensberatung, PKO Bank Polski, Żabka, T-Mobile Polska, Decathlon Polska, CANAL+ Polska und Ringier Axel Springer Polska. Die Plattform wurde zudem mehrfach von der Nielsen Norman Group für weltweit führende Intranet-Implementierungen ausgezeichnet.

Workai kombiniert Intranet, Unternehmenssuche, KI-Unterstützung, Mobile Workplace, Learning und Analytics in einem modularen Ökosystem, das Kommunikation, Wissenszugang und tägliche Arbeit in großen Organisationen vereinfacht.

Weitere Informationen: https://workai.com 

Pressekontakt:

Grzegorz Ciwoniuk

greg@workai.com 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.