RDW über die Lkw-Maut in den Niederlanden: Die On-Board-Unit (OBU) muss stets eingeschaltet sein

19.05.2026

ZOETEREMEER, Niederlande, 19. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Niederlande führen die Lkw-Maut am 1. Juli 2026 ein. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Durchsetzung der Vorschriften. Ziel der Kontrollen ist es, die korrekte Nutzung der OBU sicherzustellen  und Verstöße zu verhindern, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Lkw-Eigentümer und Transportundernehmzen zu schaffen. Dabei wird auch Raum für Verhältnismäßigkeit und eine angemessene Berücksichtigung individueller Umstände gelassen.

Truck driver in the truck with an on-board unit (OBU) mounted on the windshield for the truck toll in the Netherlands.

RDW-Logo

Mit der Einführung der Lkw-Maut müssen Lkw-Besitzer pro gefahrenen Kilometer auf mautpflichtigen Straßen zahlen. Die gefahrenen Kilometer werden über eine OBU erfasst. Die OBU muss während der Fahrt in den Niederlanden jederzeit eingeschaltet sein- auch auf Straßen, die nicht mautpflichtig sind.

Vermeidung von Verstößen

Die Niederlande unterstützen die Transportunternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften, indem sie klare Informationen über die Vorschriften, die Kontrollen und die Verantwortlichkeiten der Fahrzeughalter und Fahrer bereitstellen. Indem man klar und deutlich erklärt, was erwartet wird und was beispielsweise im Falle einer Panne zu tun ist, können Missverständnisse und Bußgelder weitestgehend vermieden werden.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass in anderen Ländern gewährte Ausnahmen oder Befreiungen auch in den Niederlanden gelten. Dies ist nicht zwangsläufig der Fall. Wer davon ausgeht und die niederländischen Vorschriften nicht einhält, riskiert ein Bußgeld.

Wie können sich Beförderer vorbereiten?

Ab dem 1. Juli muss jeder Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3, der in die Niederlande einreist, mit einer funktionierenden OBU ausgestattet sein. Um die Vorschriften einzuhalten, müssen die Transportunternehmen:

  • Einen Vertrag mit einem Anbieter haben, der die Lkw-Maut in den Niederlanden unterstützt;
  • Eine OBU verwenden, die in den Niederlanden funktioniert;
  • Die OBU mit dem korrekten Kennzeichen und der Registrierungsnummer verknüpfen;
  • Sicherstellen, dass die OBU während der gesamten Fahrt eingeschaltet ist;
  • Im Falle einer Störung diese unverzüglich dem Dienstanbieter melden und dafür sorgen, dass Ihnen innerhalb von drei Stunden eine funktionierende OBU bereitgestellt wird.

Eigentümern, die bereits einen Vertrag mit einem Dienstleister haben, wird empfohlen zu prüfen, ob sie ihren Vertrag auf die Niederlande erweitern können. Ist dies nicht der Fall, wird eine separate OBU für die Niederlande benötigt. Der Dienstleister ist stets der Ansprechpartner für alle Fragen und technischen Probleme im Zusammenhang mit OBUs.

Geldbußen für Verstöße

Ab Beginn der Lkw-Maut prüft der RDW, ob die Anforderungen erfüllt werden. Bei Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden. In den ersten sechs Monaten (bis zum 1. Januar 2027) werden die Geldbußen halbiert:

  • Kein Vertrag mit einem Dienstleister für die Lkw-Maut: 800 € (bis 01.01.2027: 400 €);
  • Fahren mit einer OBU, die ausgeschaltet wurde: 500 € (bis 01.01.2027 250 €);
  • Fahren mit einer OBU, die nicht (ordnungsgemäß) funktioniert: 500 € (bis 01-01-2027 250 €);
  • Fahren mit einer OBU, die zu einem anderen Lkw gehört: 500 € (bis 01-01-2027 250 €).

Innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden kann maximal ein Bußgeld pro Fahrzeug verhängt werden. Werden innerhalb dieses Zeitraums mehrere Verstöße festgestellt, so wird nur die höchste Geldstrafe verhängt.

Wie funktionieren Überwachung und Durchsetzung?

Die Lkw-Maut wird mit festen Geräten über der Straße und mobilen Geräten am Straßenrand überwacht. Vor der Verhängung eines Bußgeldes wird immer eine menschliche Bewertung vorgenommen. Der Bußgeldbescheid wird dem Fahrzeughalter per Post zugestellt. Wenn keine Adresse bekannt ist oder die Abholung unmöglich ist, kann das Fahrzeug von den Behörden angehalten werden. Das Bußgeld muss in dem Fall sofort bezahlt werden.

Weitere Informationen zu Regeln und Vorbereitung finden Sie unter trucktoll.nl/de.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.