MENARINI GROUP: THOMAS CUENI WIRD NEUES MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS

07.05.2026

FLORENZ, Italien, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Der Verwaltungsrat der Menarini-Gruppe hat die erfahrene Führungskraft Thomas Cueni zum neuen Direktor ernannt und damit die Führung der Gruppe weiter gestärkt. Cueni gehört neben dem Präsidenten Eric Cornut, dem CEO Elcin Barker Ergun, den Aktionären Lucia und Alberto Giovanni Aleotti und Carlo Colombini zum Verwaltungsrat des multinationalen Pharmaunternehmens.

Thomas Cueni, Menarini Group Board Member

 

Mit fast vierzig Jahren internationaler Erfahrung im Pharmasektor hatte Cueni führende Positionen inne, darunter die des Generaldirektors der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA) und des Vorstandsmitglieds der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA). In diesen Funktionen hat er eine führende Rolle beim Schmieden sektorübergreifender Initiativen gespielt, um den Zugang zur Behandlung chronischer Krankheiten zu verbessern und die Politik zur Bewältigung globaler gesundheitlicher Herausforderungen wie der COVID-19-Pandemie zu gestalten. Im Bereich der Antibiotikaresistenz gründete er den mit fast 1 Milliarde USD dotierten AMR Action Fund, um die Entwicklung neuer Antibiotika zu unterstützen. Er war auch Gründungspräsident der AMR Industry Alliance, einer der größten privatwirtschaftlichen Koalitionen zur Bereitstellung nachhaltiger Lösungen zur Eindämmung der Antibiotikaresistenz.

Ich bin stolz darauf, meine gesamte Erfahrung und mein Engagement in die Menarini  Gruppe - Cueni - einzubringen. Der Beitritt zu einem wachsenden und dynamischen Unternehmen, das wissenschaftliche Exzellenz, Innovation und Engagement für die globale Gesundheit vereint, stellt für mich eine einzigartige Gelegenheit dar, zu dem beizutragen, was mir am Herzen liegt: das Leben der Patienten zu verbessern, wo auch immer sie leben."

Wir freuen uns sehr, Thomas Cueni bei Menarini willkommen zu heißen - kommentierten die Aktionäre und Vorstandsmitglieder Lucia und Alberto Giovanni Aleotti - seine umfangreiche Erfahrung in der globalen Gesundheitspolitik ist eng mit unserer Mission verbunden, Innovation und Verantwortung so zu verbinden, dass die Patientenversorgung verbessert wird. Seine Ernennung bedeutet nicht nur eine Verstärkung unserer Führung, sondern auch einen grundlegenden Beitrag zu unserer Fähigkeit, die Herausforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden Pharmaindustrie in einem zunehmend komplexen globalen geopolitischen Kontext zu bewältigen. Wir möchten Jürg Witmer unseren aufrichtigen und persönlichen Dank für seine Leidenschaft, sein Engagement und den Wert, den er in den letzten 13 Jahren in den Verwaltungsrat eingebracht hat, zum Ausdruck bringen, da er aus dem Verwaltungsrat ausscheidet."

Die Menarini Group, mit Hauptsitz in Florenz, ist mit einem konsolidierten Umsatz von 4,88 Milliarden Euro und mehr als 17.000 Mitarbeitern in 140 Ländern weltweit vertreten. Die Produkte von Menarini sind in den wichtigsten Behandlungsbereichen vertreten, darunter in den Bereichen Kardiometabolismus, Onkologie, Gastroenterologie, Pneumologie und entzündungshemmende/analgetische Produkte. Durch sein Engagement im Bereich Forschung und Entwicklung und seine hochwertigen Produktionsaktivitäten trägt Menarini kontinuierlich zur Gesundheit der Patienten weltweit bei und hält dabei die höchsten Qualitätsstandards ein. www.menarini.com

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Menarini Industrie Farmaceutiche Riunite Logo

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.