MediaGo gewinnt zwei Stevie® Awards bei den 24. jährlichen American Business Awards®

18.05.2026

SAN FRANCISCO, 18. Mai 2026 /PRNewswire/ -- MediaGo, die globale Plattform für intelligente Werbung, wurde bei den 24. jährlichen American Business Awards® (den Stevie® Awards) mit zwei Technologiepreisen ausgezeichnet. Das kürzlich aktualisierte Smart-Bidding-Produkt von MediaGo, SmartBid 3.0, wurde in zwei wichtigen Kategorien mit dem Bronze Stevie® Award ausgezeichnet: „Lösung für künstliche Intelligenz / maschinelles Lernen – Sonstige" und „Technologieinnovation des Jahres – Software".

MediaGo Wins Two Stevie® Awards in the 24th Annual American Business Awards®

Die American Business Awards® gelten weithin als die renommiertesten Wirtschaftspreise der Vereinigten Staaten und würdigen herausragende Leistungen in verschiedenen Bereichen, darunter technologische Innovation, Produktentwicklung und Kundenservice. Damit wird MediaGo bereits im vierten Jahr in Folge mit dieser Auszeichnung geehrt, was die kontinuierlichen Investitionen und Fortschritte des Unternehmens in den Bereichen Deep Learning und programmatische Werbetechnologie unterstreicht.

Die heutige Performance-Marketing-Branche steht weiterhin vor drei strukturellen Herausforderungen: ineffiziente Kampagnen-Cold-Starts, explodierende Kosten bei der Skalierung und allgemeine Leistungsinstabilität. Traditionelle Bietersysteme stützen sich stark auf reaktive Anpassungen, was es schwierig macht, Skalierung und Effizienz im offenen Web in Einklang zu bringen. Das auf Deep Learning basierende, verbesserte SmartBid 3.0 von MediaGo bewältigt diese Hürden durch proaktive Erkundung, globales Lernen und mehrdimensionale Optimierung. Die Plattform hat ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, die Werbeausgaben um 58 % zu skalieren und dabei den CPA-Überlauf strikt auf 1,15 zu begrenzen. Dies ermöglicht Werbetreibenden eine schnelle Skalierung, stabile Conversions und eine strenge Kostenkontrolle in hart umkämpften Märkten.

Die Juroren der diesjährigen American Business Awards® lobten SmartBid 3.0 und hoben dessen Bedeutung bei der Bewältigung zentraler Herausforderungen der Branche hervor. Ein Jurymitglied kommentierte: „SmartBid 3.0 stellt einen erheblichen technologischen Fortschritt in der programmatischen Werbung dar. Es löst effektiv zwei grundlegende Probleme in offenen Web-Bietersystemen: ineffiziente Kaltstarts und instabile Skalierung. Besonders beeindruckend ist die globale Lernarchitektur, die es neuen Kampagnen ermöglicht, leistungsstarke Muster zu übernehmen, anstatt bei Null anzufangen, wodurch Budgetverschwendung deutlich reduziert wird. Selbst bei steigenden Ausgaben behält es die strenge Kontrolle über den CPA-Overflow bei und demonstriert so außergewöhnliche Skalierbarkeit und Stabilität."

Diese Fähigkeiten wurden durch die Zusammenarbeit mit NerdWallet, einer führenden Plattform für persönliche Finanzen in Nordamerika, bestätigt. NerdWallet ist im hart umkämpften Sektor der Lead-Generierung im Finanzbereich tätig und stand zuvor vor ständigen Herausforderungen hinsichtlich effizienter Skalierung, steigender Akquisitionskosten und der Stabilität der Konversionsraten. Durch die Nutzung der intelligenten Gebotsfunktion und der Full-Funnel-Optimierung von SmartBid 3.0 erzielte NerdWallet eine Steigerung des ROAS um 76 % im Vergleich zum Vorjahr und eine beeindruckende Budgetverbrauchsrate von 97,9 %, gepaart mit einer verbesserten Lead-Qualität und Kampagnenstabilität. Die Jury lobte insbesondere die in diesem Anwendungsfall demonstrierten konkreten geschäftlichen Auswirkungen.

„Der Gewinn von zwei Technologiepreisen bei den American Business Awards® ist eine starke Bestätigung für das langjährige Engagement von MediaGo für Innovation, leistungsorientierte Lösungen und einen ‚Advertiser-First'-Ansatz", sagte Catelyn Wang, Head of Global BD & Sales bei MediaGo. „Der vierte Sieg in Folge ist ein wichtiger Meilenstein für uns. Mit Blick auf die Zukunft wird MediaGo die Anwendung von Deep-Learning-Technologien in der Open-Web-Werbung weiter vorantreiben und globale Werbetreibende dabei unterstützen, Wachstumsherausforderungen zu meistern und in einem zunehmend komplexen Marktumfeld hochwertige, nachhaltige Geschäftsergebnisse zu erzielen."

Informationen zu MediaGo

MediaGo ist eine führende intelligente Werbeplattform. Auf der Grundlage von Deep-Learning-Algorithmen unterstützt MediaGo Unternehmen aller Größenordnungen und schafft so einen messbaren Mehrwert für Unternehmen. Mit 12 Betriebszentren rund um die Welt stellt MediaGo erfolgreich lokalisierte und umfassende Dienstleistungen bereit, die das Geschäftswachstum von über 10.000 Partnern steigern.

Für weitere Informationen über MediaGo besuchen Sie bitte unsere Website: https://www.mediago.com/

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.