Lupin gibt sein Debüt auf dem chinesischen Markt
MUMBAI, Indien, und PEKING, 22. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Der globale Pharmakonzern Lupin Limited (Lupin) (BSE: 500257) (NSE: LUPIN) (REUTERS: LUPIN.BO) (BLOOMBERG: LPCIN) gab heute bekannt, dass Chinas National Medical Products Administration den verkürzten Zulassungsantrag für Oseltamivirphosphat genehmigt hat, den Lupin in Partnerschaft mit Yabao Pharmaceuticals, einem führenden Unternehmen auf dem chinesischen Markt für Kinderarzneimittel, gestellt hat. Damit bringt Lupin erstmals ein Produkt auf den chinesischen Markt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der globalen Expansion des Unternehmens.

Oseltamivirphosphat-Suspension zum Einnehmen, 6 mg/ml, wird eingeführt und vermarktet, um den Zugang zu erweitern, insbesondere für die pädiatrische Anwendung. Damit baut Lupin seine globale Präsenz aus und bekräftigt sein Bestreben, Patienten und Kindern, die sie benötigen, hochwertige, erschwingliche Arzneimittel bereitzustellen.
Oseltamivirphosphat-Suspension zum Einnehmen, 6 mg (Base)/ml, ist indiziert:
Fabrice Egros, Leiter für Unternehmensentwicklung bei Lupin, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Zulassung für Oseltamivir-Suspension zum Einnehmen in China erhalten haben. Dies ist ein strategischer Schritt für unseren Eintritt in einen der weltweit größten Pharmamärkte. Er spiegelt unser gemeinsames Engagement wider, den Zugang zu hochwertigen, erschwinglichen Therapien zu erweitern, insbesondere in der pädiatrischen Versorgung. Wir freuen uns darauf, durch unsere Partnerschaft eine stärkere Präsenz in diesem Markt aufzubauen."
Wei Ren, Präsident von Yabao, sagte: „Wir freuen uns, die offizielle Zulassung von Oseltamivir-Suspension zum Einnehmen in China bekannt zu geben. Sie markiert einen wichtigen Meilenstein in unserer Partnerschaft mit Lupin. Sie unterstreicht Yabaos Einsatz für hochwertige Kinderarzneimittel und zeigt unsere starke Zusammenarbeit. Wir werden unser F&E-Portfolio für Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen weiter ausbauen, um unsere Geschäftstätigkeit gemeinsam voranzubringen."
Informationen zu Lupin
Lupin Limited ist ein weltweit führendes Pharmaunternehmen mit Hauptsitz in Mumbai, Indien, dessen Produkte in über 100 Märkten vertrieben werden. Lupin ist auf pharmazeutische Produkte spezialisiert, darunter Marken- und Generikaformulierungen, komplexe Generika, biotechnologische Produkte sowie pharmazeutische Wirkstoffe. Das Unternehmen genießt weltweit das Vertrauen von medizinischen Fachkräften sowie Verbrauchern und verfügt in Indien sowie in den USA über eine starke Position in verschiedenen Therapiebereichen, darunter Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Infektionskrankheiten, Magen-Darm-Erkrankungen, das zentrale Nervensystem und Frauengesundheit. Lupin verfügt weltweit über 15 hochmoderne Produktionsstätten und 7 Forschungszentren sowie über 24 000 engagierte Beschäftigte. Lupin setzt sich mit seinen Tochtergesellschaften Lupin Diagnostics, Lupin Digital Health und Lupin Manufacturing Solutions für die Verbesserung der Gesundheit von Patienten ein.
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Informationen zu Yabao
Yabao Pharmaceutical Co. (Shanghai Stock Exchange 600351) ist ein führendes chinesisches Pharmaunternehmen mit vollständig integrierter Entwicklung, Herstellung und Vermarktung in China. Yabao verfolgt derzeit die strategische Entwicklung innovativer Arzneimittel als Ergänzung zu seinem gut etablierten Geschäft mit modernen Arzneimitteln der traditionellen chinesischen Medizin und chemischen Generika. Neben starken klinischen und regulatorischen Kompetenzen verfügt Yabao über ausgeprägte Fähigkeiten in der Formulierungs- und Wirkstoffproduktion und erfüllt die Anforderungen der guten Herstellungspraxis (cGMP), wobei zwei Produktionsstätten von der US FDA bzw. einer europäischen Behörde zugelassen wurden. Weitere Informationen zu Yabao Pharmaceutical Co. finden Sie auf www.yabao.com.cn
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.