Filme von Carla Simón, Turbo (Pau López und Gerardo del Hierro) und Nicolás Méndez verbinden Kino, Mode, Musik, Animation und Design
CANNES, Frankreich, 18. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Audiovisual From Spain, die Internationalisierungsinitiative von ICEX Spain Trade and Investment, hat in Cannes drei neue Kurzfilme im Rahmen der Where Talent Ignites-Kampagne 2026 uraufgeführt.

Die drei Filme, die am 17. Mai während der Filmfestspiele in Cannes vorgestellt wurden, erweitern die internationale Erzählung der Kampagne, indem sie spanisches audiovisuelles Schaffen mit Mode, Musik, Animation, Design, Tanz und zeitgenössischer visueller Kultur verbinden.
Die Filme sind jetzt weltweit verfügbar: https://spainwheretalentignites.com
Die drei Produktionen bringen international anerkannte spanische Talente aus verschiedenen kreativen Disziplinen zusammen:
Zusammen spiegeln die drei Filme eine disziplinübergreifende Vision des zeitgenössischen spanischen Schaffens wider und stärken die wachsende internationale Präsenz Spaniens in der audiovisuellen und kreativen Industrie.
„Die internationale Sichtbarkeit spanischer audiovisueller Talente erlebt gerade einen außergewöhnlichen Moment", sagte Elisa Carbonell, CEO von ICEX Spain Trade and Investment. „Durch Initiativen wie Where Talent Ignites wollen wir die globale Positionierung Spaniens weiter stärken, indem wir das audiovisuelle Schaffen mit anderen kreativen Branchen verbinden und die Vielfalt, die Innovation und das internationale Potenzial spanischer Talente zeigen."
Die Premiere in Cannes findet in einem Jahr statt, in dem das spanische audiovisuelle Schaffen einen starken internationalen Aufschwung erlebt, der durch die Auswahl wichtiger Festivals, die Anerkennung durch Preise und die wachsende weltweite Aufmerksamkeit für spanische Filmemacher, Kreative und Produktionsfirmen gekennzeichnet ist.
Nach Cannes werden die Filme im Rahmen der Kampagne „2026 Where Talent Ignites" weiter international verbreitet und auch während des „Spanish Film Showcase" in Mexiko-Stadt, das vom 27. bis 31. Mai in den Cinépolis-Kinos stattfindet, sowie bei weiteren internationalen Filmfestivals und Vorführungen im Laufe des Jahres gezeigt.
Sehen Sie sich die Filme an:
https://spainwheretalentignites.com
Materialien für die Presse:
https://drive.google.com/drive/u/1/folders/1CZ5QuzNSEs9k8J41MR1UPZpbkNpsnM08
Über Audiovisual From Spain - ICEX
Audiovisual From Spain ist die internationale Marke, die von ICEX Spain Trade and Investment ins Leben gerufen wurde, um spanische audiovisuelle Talente, Inhalte und die Fähigkeiten der Branche auf wichtigen globalen Märkten, Festivals und Fachveranstaltungen zu fördern.
Medienkontakt
Eva Herrero - MadAvenue
eva@madavenue.es
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.