ENGWE bringt das Modell E26 3.0 Pro auf den Markt - Premium-eSUV-Leistung für den Fahrradalltag

29.07.2026

BERLIN, 29. Juli 2026 /PRNewswire/ -- ENGWE hat heute offiziell die Markteinführung des E26 3.0 Pro bekannt gegeben – das Flaggschiff der Modellpalette für 2026 und die neueste Weiterentwicklung der „E"-Serie der Marke. Das E26 3.0 Pro wurde auf Basis des Konzepts Smartest Mid-Drive eSUV" entwickelt und vereint den Komfort und die Praktikabilität eines Trekking-E-Bikes mit der Geländegängigkeit eines All-Terrain-Bikes. Es bietet ein intelligentes Fahrerlebnis für das Pendeln in der Stadt, Touren auf dem Land, Erkundungstouren auf Schotterwegen und Wochenendabenteuer.

Ab dem 29. Juli ist das E26 3.0 Pro zum Einführungspreis von 1.899 € (UVP 2.099 €) erhältlich. Kunden können vom 29. Juli bis zum 12. August Einführungsvorteile im Wert von 418 € genießen, darunter einen Sofortrabatt von 200 € sowie kostenloses Zubehör im Wert von 218 €.

Aufbauend auf dem Erfolg des ursprünglichen E26 markiert das neue Modell den nächsten Schritt von ENGWE in der aufstrebenden eSUV-Kategorie. So wie SUVs zur ersten Wahl für Fahrer geworden sind, die mehr Komfort, Vielseitigkeit und Sicherheit suchen, vereinen eSUV-E-Bikes den Komfort von Trekkingrädern mit der Leistungsfähigkeit von ATBs. Während Premium-Modelle von Marken wie Haibike in der Regel über 3.000 € kosten, macht das ENGWE E26 3.0 Pro die gleiche All-Road-Philosophie dank erstklassiger Leistung, intelligenter Technologie und einem außergewöhnlichen Preis-Leistungs-Verhältnis für noch mehr Fahrer zugänglich.

Die wichtigsten Merkmale des ENGWE E26 3.0 Pro:

  • Leistungsstarker Mittelmotor — Ein leichter 250-W-Mittelmotor liefert ein Drehmoment von 100 Nm für souveränes Bergauffahren und natürliche Tretunterstützung.

     
  • Hochwertige Vollfederung – Ein Viergelenker-Rahmen mit einstellbarer Vorder- und Hinterradaufhängung sorgt für maximalen Komfort auf städtischen Straßen, Schotterwegen und unebenem Gelände.

     
  • Smart & Connected — Integriertes GPS-Tracking, Bewegungserkennung, ENGWE-App-Anbindung und Navigationsanzeige sorgen dafür, dass jede Fahrt sicher und vernetzt verläuft.

     
  • Längere Fahrzeit, weniger Wartezeit — Ein 720-Wh-LG-Akku bietet eine Reichweite von bis zu 135 km, unterstützt durch 4-A-Schnellladung und intelligenten BMS-Schutz.

     
  • Für jede Straße gemachtDie 26×3,0-Zoll-Allroad-Reifen sorgen für stabiles Fahrverhalten und sicheren Grip unter den unterschiedlichsten Fahrbedingungen.

„Das E26 3.0 Pro spiegelt die Vision von ENGWE wider, mehr Menschen den Zugang zu erstklassigem All-Road-Fahrvergnügen zu ermöglichen", so das ENGWE-Team. „Da die Nachfrage nach vielseitigen E-Bikes wächst, die sich nahtlos sowohl für den Weg zur Arbeit als auch für Ausflüge in die Natur eignen, vereint das E26 3.0 Pro intelligente Technologie, erstklassigen Komfort und überzeugende Leistung in einer umfassenden Fahrlösung."

Das ENGWE E26 3.0 Pro ist ab dem 29. Juli über die offizielle Website von ENGWE erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.engwe.com.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.