TAIPEH, 26. Mai 2026 /PRNewswire/ -- AIC, ein führender Anbieter von KI-Speicher- und Computing-Lösungen, ist stolz darauf, seine Teilnahme an der COMPUTEX 2026 bekannt zu geben. Vom 2. bis 5. Juni wird AIC auf der TaiNEX 1, 4F, Stand N1106, seine neuesten Innovationen vorstellen, die sich auf den Aufbau der Infrastrukturschicht für die Ära der agentenbasierten KI konzentrieren.

Strategisches Panel: Die Speichermauer durchbrechen
Mit der Entwicklung von KI hin zu schlussfolgernden Modellen und Inferenzen aus langen Kontexten steht die Branche vor einem neuen Engpass: Daten effizient bewegen und verwalten. Aus diesem Grund veranstaltet AIC eine hochkarätige Podiumsdiskussion, die sich mit der Frage beschäftigt, wie sich der Speicher von einem passiven Repository zu einem aktiven Teil der Bereitstellung von KI-Intelligenz entwickelt.
Das Panel besteht aus führenden Vertretern der Branche, die die kritische „Infrastrukturschicht" des KI-Stacks repräsentieren:
Highlights der AIC-Ausstellung
AIC wird zeigen, wie seine Hardware-Plattformen mit Ökosystem-Partnern integriert werden können, um moderne Datenherausforderungen zu lösen:
Michael Liang, Vorsitzender und CEO von AIC, erklärte: „Als Reaktion auf den grundlegenden Wandel bei KI-Workloads ist ein umfassendes Upgrade der KI-Infrastruktur unerlässlich. AIC fühlt sich geehrt, mit NVIDIA und VAST Data zusammenzuarbeiten, um gemeinsam grundlegende Plattformen zu entwickeln, die sich durch hohe Skalierbarkeit und extreme Leistung auszeichnen. Unser Ziel ist es, unsere Kunden in die Lage zu versetzen, auch bei der nächsten Welle der KI einen Vorsprung zu haben."
Informationen zur Veranstaltung
Informationen zu AIC
AIC ist ein weltweit führender Anbieter von Server- und Speicherlösungen. Wir verfügen über 30 Jahre Erfahrung mit hochdichten Speicherservern, Speicherserver-Barebones und Hochleistungscomputern/-servern. Die firmeneigenen Design-, Fertigungs- und Validierungskapazitäten gewährleisten, dass die Produkte äußerst flexibel und konfigurierbar sind. AIC hat seinen Hauptsitz in Taiwan und unterhält Büros und Einrichtungen in den Vereinigten Staaten, Asien und Europa. Weitere Informationen finden Sie unter www.aicipc.com.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.