Hapag-Lloyd steht zunehmend unter Druck durch geopolitische Spannungen und sinkende Frachtraten. Vorstandschef Rolf Habben Jansen bezifferte die zusätzlichen Belastungen infolge der Iran- und Nahost-Krise auf 40 bis 50 Millionen US‑Dollar pro Woche. Höhere Treibstoffkosten, steigende Versicherungsprämien und zusätzliche Lagergebühren für Container schlagen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung der Hamburger Reederei durch. „Wir können das nicht einfach wegstecken“, sagte Habben Jansen dem Sender ntv zufolge und stellte klar, dass ein Großteil der Mehrkosten an die Kunden weitergereicht werden dürfte.
Bereits das jüngste Geschäftsjahr hat die Abkühlung im globalen Containerverkehr deutlich gemacht. Bei einem Umsatz von rund 18,6 Milliarden Euro erzielte Hapag-Lloyd nur noch einen Konzerngewinn von 924 Millionen Euro, nach knapp 2,4 Milliarden Euro im Vorjahr bei gut 19 Milliarden Euro Erlös. In US‑Dollar gerechnet sank das Ergebnis auf 1,0 Milliarden und damit um mehr als 60 Prozent. Niedrigere durchschnittliche Frachtraten trafen auf steigende operative Aufwendungen und ließen die vormals hohen Margen der Branche deutlich erodieren.
Der Ausblick verschärft die Sorgen am Kapitalmarkt. Für das Geschäftsjahr 2026 hält Hapag-Lloyd ein negatives EBIT von bis zu 1,5 Milliarden US‑Dollar für möglich. Haupttreiber sind Routenänderungen, die aufgrund der Lage im Nahen Osten nötig wurden: Umwege um das Kap der Guten Hoffnung verursachen laut Unternehmen wöchentliche Zusatzkosten von 40 bis 50 Millionen US‑Dollar und neutralisieren weitgehend den Volumenzuwachs von acht Prozent auf 13,5 Millionen TEU, zumal die Frachtraten zuletzt im Schnitt um weitere acht Prozent nachgaben. Die Dividende soll von zuvor 8,20 Euro auf 3,00 Euro je Aktie deutlich gekürzt werden; die Aktie reagierte mit einem Kursrückgang von knapp drei Prozent auf 133,80 Euro.
Strategisch versucht Hapag-Lloyd, die Abhängigkeit von volatilen Handelsrouten zu verringern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausbau des Indien-Geschäfts. Eine am 19. März in Mumbai unterzeichnete Absichtserklärung sieht vor, das Transportvolumen in der Region bis 2030 auf rund 3 Millionen TEU zu steigern. Die Partnerschaft umfasst unter anderem eine strategische Beteiligung am Ausbau eines Hafens und soll langfristig stabilere Erträge ermöglichen. Ob diese Weichenstellungen ausreichen, um die aktuellen Belastungen und das Risiko operativer Verluste zu kompensieren, bleibt vorerst offen.
Die Documenta gGmbH sieht sich nach dem Antisemitismus-Eklat der Weltkunstausstellung 2022 mit einer zivilrechtlichen Klage konfrontiert – und lehnt bislang eine gütliche Einigung ab. Vor dem Amtsgericht Kassel fordert eine Frau jüdischen Glaubens Schmerzensgeld, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte durch die Präsentation des Werks „People’s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi verletzt sieht. Die Klägerin, eine über 70-jährige Jüdin aus Niedersachsen, verlangt 1500 Euro wegen einer aus ihrer Sicht „antijüdischen Beleidigung“ und einer „abgrundtiefen Herabwürdigung“.
Auslöser des Verfahrens ist ein großformatiges Banner, das während der Documenta fifteen auf dem Kasseler Friedrichsplatz gezeigt wurde. Die Arbeit „People’s Justice“ ist wie ein wimmelbildartiges Schlachtengemälde angelegt und enthielt mehrere Motive, die von Kritikern als eindeutig antisemitisch bewertet wurden. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand unter anderem die Darstellung eines Soldaten mit Schweinsgesicht, der ein Halstuch mit Davidstern sowie einen Helm mit der Aufschrift „Mossad“, dem Namen des israelischen Auslandsgeheimdienstes, trägt. Weitere Figuren erinnerten nach Ansicht von Kritikern an NS-Propagandadarstellungen.
Nach heftiger Kritik wurde das Banner zunächst vom Kuratorenkollektiv Ruangrupa verhüllt und später vollständig abgebaut. Der Vorgang löste eine bundesweite Diskussion über Antisemitismus in der Kunst und die Grenzen der Kunstfreiheit aus und führte die Kasseler Ausstellung nach Einschätzung von Beobachtern in eine ihrer schwersten Krisen. Eine zuvor von der Klägerin eingereichte Strafanzeige blieb 2023 ohne strafrechtliche Konsequenzen; die Staatsanwaltschaft Kassel sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Mit der nun anhängigen Zivilklage strebt die Frau eine nachträgliche rechtliche Bewertung und eine symbolische Entschädigung an.
In der mündlichen Verhandlung zeigte sich die Klägerin zu einem Vergleich bereit. Sie knüpfte diesen an die Bedingung, dass die Documenta gGmbH ihr Bedauern gegenüber ihr persönlich und dem jüdischen Volk erklärt und einen symbolischen Betrag von 250 Euro an eine jüdische Gemeinde zahlt. Die Documenta lehnte dies jedoch ab. Eine Einigung kam nicht zustande, die Entscheidung des Gerichts soll Mitte April fallen. Damit bleibt zunächst offen, ob die Ziviljustiz dem Anspruch auf Schmerzensgeld im Kontext der umstrittenen Kunstpräsentation folgt und welche Maßstäbe sie bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz anlegt.