
Die Documenta gGmbH sieht sich nach dem Antisemitismus-Eklat der Weltkunstausstellung 2022 mit einer zivilrechtlichen Klage konfrontiert – und lehnt bislang eine gütliche Einigung ab. Vor dem Amtsgericht Kassel fordert eine Frau jüdischen Glaubens Schmerzensgeld, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte durch die Präsentation des Werks „People’s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi verletzt sieht. Die Klägerin, eine über 70-jährige Jüdin aus Niedersachsen, verlangt 1500 Euro wegen einer aus ihrer Sicht „antijüdischen Beleidigung“ und einer „abgrundtiefen Herabwürdigung“.
Auslöser des Verfahrens ist ein großformatiges Banner, das während der Documenta fifteen auf dem Kasseler Friedrichsplatz gezeigt wurde. Die Arbeit „People’s Justice“ ist wie ein wimmelbildartiges Schlachtengemälde angelegt und enthielt mehrere Motive, die von Kritikern als eindeutig antisemitisch bewertet wurden. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand unter anderem die Darstellung eines Soldaten mit Schweinsgesicht, der ein Halstuch mit Davidstern sowie einen Helm mit der Aufschrift „Mossad“, dem Namen des israelischen Auslandsgeheimdienstes, trägt. Weitere Figuren erinnerten nach Ansicht von Kritikern an NS-Propagandadarstellungen.
Nach heftiger Kritik wurde das Banner zunächst vom Kuratorenkollektiv Ruangrupa verhüllt und später vollständig abgebaut. Der Vorgang löste eine bundesweite Diskussion über Antisemitismus in der Kunst und die Grenzen der Kunstfreiheit aus und führte die Kasseler Ausstellung nach Einschätzung von Beobachtern in eine ihrer schwersten Krisen. Eine zuvor von der Klägerin eingereichte Strafanzeige blieb 2023 ohne strafrechtliche Konsequenzen; die Staatsanwaltschaft Kassel sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Mit der nun anhängigen Zivilklage strebt die Frau eine nachträgliche rechtliche Bewertung und eine symbolische Entschädigung an.
In der mündlichen Verhandlung zeigte sich die Klägerin zu einem Vergleich bereit. Sie knüpfte diesen an die Bedingung, dass die Documenta gGmbH ihr Bedauern gegenüber ihr persönlich und dem jüdischen Volk erklärt und einen symbolischen Betrag von 250 Euro an eine jüdische Gemeinde zahlt. Die Documenta lehnte dies jedoch ab. Eine Einigung kam nicht zustande, die Entscheidung des Gerichts soll Mitte April fallen. Damit bleibt zunächst offen, ob die Ziviljustiz dem Anspruch auf Schmerzensgeld im Kontext der umstrittenen Kunstpräsentation folgt und welche Maßstäbe sie bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz anlegt.

Ein hochpreisig ausgestatteter Besprechungsraum im Bremer Jobcenter hat den Geschäftsführer der Einrichtung den Job gekostet und eine politische Debatte über den Umgang mit öffentlichen Mitteln ausgelöst. Die Trägerversammlung des Jobcenters entband Thorsten Spinn mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben, wie die Bundesagentur für Arbeit und das Bremer Arbeitsressort mitteilten. In dem Gremium sind Vertreter des Jobcenters sowie des Arbeits- und des Finanzressorts vertreten.
Auslöser ist der sogenannte „Kreativraum“, dessen Ausstattung mit Designermöbeln rund 906.000 Euro gekostet haben soll. Nach Angaben der Trägerversammlung steht dieser Betrag in keinem Verhältnis zum Zweck des Raums. Zudem erklärten die Träger, sie seien über das Projekt und seine finanzielle Dimension nicht informiert gewesen. Weitere 293.000 Euro wurden für einen zusätzlichen Raum veranschlagt, der für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt vorgesehen ist.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) sprach von einem massiven Vertrauensverlust. Die vorliegenden Erkenntnisse hätten „das Vertrauen der Träger in die Geschäftsführung nachhaltig erschüttert“, sagte sie. Vor diesem Hintergrund sei die Abberufung Spinns als Geschäftsführer erforderlich gewesen. Zu den konkreten internen Entscheidungswegen und möglichen persönlichen Verantwortlichkeiten äußerten sich die Beteiligten zunächst nicht näher.
Die Trägerversammlung kündigte an, weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen zu prüfen. Ziel sei es, den Vorgang vollständig aufzuklären. Damit dürfte das Projekt „Kreativraum“ über den Einzelfall hinaus zum Prüfstein für Kontrollmechanismen in öffentlich finanzierten Einrichtungen werden. Wie es an der Spitze des Bremer Jobcenters weitergeht und wann eine Nachfolge geregelt wird, blieb zunächst offen.