Xi Jinping und Donald Trump besichtigen gemeinsam Beijinger Himmelstempel

15.05.2026

PEKING, 15. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Beijing, ein Bericht von CMG

Xi Jinping und Donald Trump besichtigen gemeinsam Beijinger Himmelstempel (PRNewsfoto/CMG)

Der chinesische Staatspräsident Xi Jinping und US-Präsident Donald Trump, der sich zu einem Staatsbesuch in Beijing aufhält, haben am Donnerstag gemeinsam den Himmelstempel besichtigt.

https://www.facebook.com/344488184365580/posts/1433190015495386 

Xi sagte, er habe im Jahr 2017 gemeinsam mit Trump den Kaiserpalast an der Beijinger Zentralachse besichtigt. Der Himmelstempel sei genauso alt wie der Kaiserspalast und habe die Symbolik „Der Himmel ist rund und die Erde quadratisch", was die Weltanschauung und die Lebensphilosophie der Chinesen widerspiegle.

Die Kommunistische Partei Chinas habe das menschenorientierte Denken der Chinesen fortgeführt und weiterentwickelt und halte stets daran fest, dem Volk mit ganzem Herzen zu dienen. Dadurch habe sie die feste und aufrichtige Unterstützung des Volkes erhalten.

Donald Trump erwiderte, der Besuch im Kaiserpalast sei ihm bis heute noch frisch in Erinnerung. Der Himmelstempel rage auch nach über 600 Jahren noch empor sowie demonstriere die wunderschöne klassische chinesische Architektur und die tiefgreifende traditionelle chinesische Kultur, was bewundernswert sei.

Sowohl die Vereinigten Staaten als auch China seien großartige Nationen und beide Völker seien großartige und kluge Völker. Beide Länder sollten das gegenseitige Verständnis vertiefen und die Freundschaft zwischen beiden Völkern intensivieren.

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2980867/image1.jpg

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/xi-jinping-und-donald-trump-besichtigen-gemeinsam-beijinger-himmelstempel-302773222.html

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.