VARON stellt tragbare Lösungen zur Atemunterstützung vor - pünktlich zum Start der Sommerreisezeit

12.06.2026

BERLIN, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Mit Beginn der Sommerreisezeit in Deutschland gewinnt das Wohlbefinden der Atemwege zunehmend an Bedeutung für Menschen, die einen aktiven Lebensstil pflegen und gleichzeitig mit Atemproblemen zurechtkommen möchten. Als Reaktion auf das wachsende Interesse an tragbaren Gesundheitstechnologien hat VARON seine Juni-Kampagne zum Thema Atemwegsgesundheitgestartet, deren Schwerpunkt auf Mobilität, Komfort und Unabhängigkeit im Alltag für Anwender zu Hause und unterwegs liegt.

Die Initiative startet zu einer Zeit, in der das wärmere Wetter zu mehr Aktivitäten im Freien, Familienbesuchen, Tagesausflügen und Urlaubsreisen einlädt. Für viele Menschen, die auf Sauerstoffunterstützung angewiesen sind, werden Tragbarkeit, Akkulaufzeit und Benutzerfreundlichkeit zu immer wichtigeren Faktoren bei der Auswahl von Atemgeräten.

„Der Sommer regt Menschen oft dazu an, mehr Zeit im Freien zu verbringen und wieder in den Alltag einzusteigen", so der CEO von VARON. „Zuverlässige Lösungen zur Sauerstoffversorgung können den Nutzern helfen, mehr Flexibilität und Selbstvertrauen in ihrem Alltag zu bewahren."

Zu den im Rahmen der Juni-Kampagne vorgestellten Produkten gehören mehrere tragbare und stationäre Sauerstoffkonzentratoren, die auf unterschiedliche Lebensgewohnheiten zugeschnitten sind:

  • VP-2 Extra Battery Bundle - Ein leichter, tragbarer Sauerstoffkonzentrator mit verstellbaren Pulsfluss-Einstellungen, einer stabilen Sauerstoffkonzentration von 93 % ±3 % und einem zusätzlichen Akku für erweiterte Mobilität.
  • VP-8G Super Bundle - Einer der leichtesten tragbaren Sauerstoffkonzentratoren von VARON mit einem Gewicht von ca. 1,98 kg. Das Paket enthält einen zusätzlichen Akku, eine Ladestation und ein Autoladegerät für längere Ausflüge und Reisen.
  • VP-6 Extra Battery Bundle - Entwickelt für Nutzer, die eine kontinuierliche Sauerstoffversorgung benötigen, mit einstellbaren Durchflusswerten, einer integrierten Verneblerfunktion und zusätzlicher Akkukapazität für den erweiterten täglichen Gebrauch.
  • Sauerstoffkonzentratoren VH-3 und VH-3 PRO Home - Sauerstofflösungen für zu Hause mit einstellbaren Durchflusswerten, Verneblerfunktion, intelligenter Steuerung und leisem Betrieb für die tägliche Atemunterstützung.

Die Juni-Aktion läuft vom 1. bis zum 30. Juni und umfasst Kundenanreize wie Preisnachlässe auf berechtigte Käufe und Gutscheinangebote für Käufer von Geräten.

  • 15 € Nachlass bei einem Einkauf über 300 €
  • 40 € Nachlass bei einem Einkauf über 700 €
  • Ein 20-€-Gutschein beim Kauf eines Geräts

Obwohl der Schwerpunkt der Kampagne auf saisonalen Angeboten liegt, erklärt VARON, dass das übergeordnete Ziel darin besteht, das Bewusstsein für praktische Möglichkeiten der Atemunterstützung zu schärfen, die den Nutzern helfen können, während der Sommermonate und darüber hinaus aktiv zu bleiben.

Weitere Informationen über die Sauerstoffkonzentratoren von VARON Deutschland und die Juni-Initiativen sind über die offizielle VARON-Website erhältlich.

Medienkontakt

VARON Deutschland

Website: VARON Deutschland

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.