UFOFLEET übernimmt FleetMaster von Cox Automotive und treibt damit die KI-gestützte Modernisierung der Flotten- und Mobilitätsbranche voran

14.05.2026

Durch diese Transaktion wird das intelligente Unternehmensbetriebssystem von UFOFLEET für Mobilitätslösungen, Flottenmanagement und Vertragsmanagement in neuen Branchen und bei Marktführern in Europa, Nord- und Südamerika sowie im asiatisch-pazifischen Raum eingeführt.   

LUXEMBURG, 14. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die UFODRIVE Group, Muttergesellschaft von UFOFLEET, gibt die Übernahme von FleetMaster von Cox Automotive, dem weltweit größten Anbieter von Dienstleistungen und Technologien für die Automobilbranche, bekannt.

Diese Vereinbarung treibt die Mission von UFOFLEET voran, den 500 Milliarden Dollar schweren Flotten- und Mobilitätsmarkt neu zu gestalten. UFOFLEET wird die bewährte Plattform von FleetMaster für Vermietung, Leasing und Einzelhandel mit einer intelligenten Infrastruktur ausstatten und erweitern, die bereits Branchenführer wie Hertz und Merchants Fleet revolutioniert hat. 

 

UFOFLEET-Logo

 

„Die Branche befindet sich an einem Wendepunkt. Die Kunden von UFOFLEET gestalten die Zukunft von Flotten und Mobilität", sagte Aidan McClean, CEO. „Nachdem wir die Marke von 1 Million Nutzern überschritten und seit dem Start 2023 jeden KPI übertroffen haben, suchten wir nach Partnern und Akquisitionszielen, um unsere Mission zur Transformation der Branche zu beschleunigen und Chancen zu erschließen, die andernfalls Jahre dauern würden. FleetMaster ist eine außergewöhnliche erste Akquisition, die unsere Präsenz verdoppelt und die Intelligenz von UFOFLEET zu neuen Branchenführern bringt."

Paul Humphreys, Managing Director für den Einzelhandel bei Cox Automotive Europe, sagte: "Diese Übernahme ist eine spannende Gelegenheit, auf dem Erfolg von FleetMaster mit einer neuen Plattform aufzubauen. Durch die Zusammenarbeit mit UFOFLEET im letzten Jahr wurde klar, dass dies der Weg ist, um Exzellenz und Weiterentwicklung für unsere Kunden sicherzustellen."

Frost & Sullivan hat UFOFLEET als Innovationsführer im Bereich Mobilität und Automobiltechnologie 2025 ausgezeichnet, und in diesem Jahr kürte Hitachi das Unternehmen zum Gesamtsieger der Hitachi Global Mobility Challenge 2026.     

Informationen zu UFOFLEET

UFOFLEET ist das intelligente Betriebssystem, das von den weltweit führenden Anbietern von Flottenmanagement- und Mobilitätslösungen genutzt wird. Entstanden aus UFODRIVE und im Oktober 2023 eingeführt, ist es die am schnellsten wachsende Plattform auf dem Markt und bedient eine Million Nutzer in 18 Ländern. Transformation des Lebenszeitwerts von Kunden und Vermögenswerten vom Leasing bis zur Last-Mile-Logistik. Zu den Investoren zählen Hertz, BNP Paribas, der Europäische Investitionsfonds, Aioi Nissay Dowa Japan, Certares und Knighthead.   Gesamtgewinner: Hitachi Global Mobility Challenge 2026.  Frost & Sullivan Leader in Automotive and Mobility Tech 2025.  GlobalData Shortlist - Best Tech Platform, Best Digital Innovation & Best CX 2025.  EU Business News Automotive Innovation Platform 2025. 

Informationen zu FleetMaster

FleetMaster – ehemals ein Produkt von Cox Automotive – optimiert die Abläufe in den Bereichen Vermietung, Leasing und Autohandel mit preisgekrönten, cloudbasierten Softwarelösungen. FleetMaster wurde 2011 gegründet und unterstützt Innovatoren und Marktführer in ganz Europa und Nord- und Südamerika.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.