Stimvia erweitert den wissenschaftlichen Beirat und die kommerzielle Führung, um die globale Marktexpansion der Flaggschiff-Therapie URIS® voranzutreiben

13.05.2026

OSTRAVA, Tschechische Republik, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Stimvia, ein tschechisches Medizintechnikunternehmen, das nicht-invasive Neuromodulationstherapien zur Behandlung der überaktiven Blase (OAB) entwickelt, gab heute die Erweiterung seines wissenschaftlichen Beirats und die Verstärkung seines internationalen Vertriebsteams bekannt, was eine neue Phase in der globalen Skalierung seiner Vorzeigetherapie URIS® markiert.

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Vertiefung der Glaubwürdigkeit bei führenden Urologie-Experten aus den USA, Großbritannien und der EU

Das Unternehmen hat seinen wissenschaftlichen Beirat um führende Urologieexperten aus den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Europa erweitert und damit seine klinische und wissenschaftliche Führungsrolle im Zuge der Marktentwicklung und der internationalen Einführung gestärkt.

Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats sind:

  • Dr. David R. Staskin, Urologe aus Boston (USA) und weltweit anerkannter Experte für Funktionsstörungen des unteren Harntrakts, mit umfangreicher Erfahrung in der Entwicklung von Medizinprodukten und klinischen Untersuchungen;
  • Prof. Alan J. Wein, MD, PhD (Hon), FACS, eine führende Autorität auf dem Gebiet der OAB und Mitwirkender an internationalen Behandlungsrichtlinien, früher Chefarzt der Urologie an der Universität von Pennsylvania;
  • Prof. Christopher R. Chapple, ein weltweit anerkannter Experte für funktionelle und rekonstruktive Urologie, ADD-Mitgliedschaft, mit Sitz im Vereinigten Königreich; und
  • Prof. Bertil Blok, ein führender Spezialist für Neuro-Urologie und funktionelle Urologie, ADD-Mitgliedschaft, mit Sitz in den Niederlanden.

Gemeinsam stärkt der wissenschaftliche Beirat die Fähigkeit von Stimvia, mit führenden Klinikern in Kontakt zu treten, die Schaffung von Evidenz zu unterstützen und das Vertrauen von Partnern und Investoren im Gesundheitswesen zu stärken.

Aufbau des kommerziellen Motors für internationale Märkte Skalierung

Gleichzeitig hat Stimvia hochrangige kaufmännische Talente eingestellt, um sein internationales Wachstum aufzubauen und zu beschleunigen. Dr. David da Silva wurde zum Leiter des weltweiten Vertriebs und der Marktentwicklung ernannt. Mit mehr als einem Jahrzehnt kaufmännischer Führungserfahrung bei MedTech-Unternehmen wie Medtronic, Stryker und Ascendis Health wird er sich auf skalierbare Vertriebspartnerschaften und Markteintrittsstrategien in Europa, LATAM und anderen wichtigen Regionen konzentrieren.

Stimvia hat außerdem Alim Topdag, MSc, zum Direktor für Vertrieb und Geschäftsentwicklung für Märkte außerhalb der Vereinigten Staaten ernannt. Er wird den Vertrieb und die Geschäftsentwicklung in prioritären Gebieten durch Vertriebspartnerschaften und direkte Geschäftsmodelle vorantreiben und gleichzeitig die klinische und technische Implementierung sowie die Einführung von Therapien unterstützen.

Durch die Kombination von erstklassiger klinischer Beratung und erweiterter kommerzieller Führung schafft Stimvia die Grundlage für die internationale Einführung von URIS® und die nächste Wachstumsphase auf den globalen Urologiemärkten.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.