SHENZHEN, China, 11. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Smartee Denti-Technology hat die Einführung des S22: GS MART (Mandibular Repositioning Technology) für die okklusale Rekonstruktion in der prothetischen Zahnmedizin bekanntgegeben. Mit dieser Neuerung wird der klinische Anwendungsbereich von GS MART auf die prothetische Zahnmedizin erweitert. Das Projekt wurde gemeinsam von Smartee Denti-Technology und dem kieferorthopädischen Team von Prof. Gang Shen bei der Taikang Dental Group entwickelt.
Ausweitung der GS-Unterkieferrepositionierung über die Kieferorthopädie hinaus
GS MART wurde als wirksamer klinischer Ansatz zur Behandlung komplexer Malokklusionen entwickelt, bei dem speziell angefertigte transparente Aligner zum Einsatz kommen, die auf den GS-Kernlösungen S8, S9 und S10 basieren. Anstatt sich ausschließlich auf die Zahnstellung zu konzentrieren, legt die Technologie im Rahmen einer umfassenden Behandlungsplanung den Schwerpunkt auf die Position des Unterkiefers und die funktionelle Okklusion.
Aufbauend auf dieser klinischen Grundlage befasst sich die Lösung S22 mit der Anwendung der GS-MART-Prinzipien bei der okklusalen Rekonstruktion.
Während der Präsentation zur Markteinführung stellte Dr. Lu Jingting, ein Kernmitglied des kieferorthopädischen Teams von Prof. Gang Shen, fest, dass viele Patientinnen und Patienten, die aufgrund von starkem Zahnverschleiß oder Zahnverlust eine okklusale Rekonstruktion benötigen, auch eine Unterbissstellung sowie eine Dreifachfehlstellung (tiefer Überbiss, übermäßiger Überbiss und übermäßige Spee-Kurve) aufweisen. In diesen Fällen reicht die Wiederherstellung der Zahnsubstanz allein möglicherweise nicht aus, um die zugrunde liegende Okklusionsbeziehung vollständig zu korrigieren.
Die S22-Technologie sieht daher vor, vor der Durchführung der endgültigen restaurativen Rehabilitation durch eine dreidimensionale Repositionierung des Unterkiefers eine stabile Unterkieferposition herzustellen. Nach Angaben des Entwicklungsteams ist der digitale Arbeitsablauf so konzipiert, dass er eine schrittweise Behandlungsplanung unterstützt, bei der die Repositionierung des Unterkiefers der okklusalen Rekonstruktion vorausgeht.
Förderung der interdisziplinären klinischen Zusammenarbeit
S22 soll die Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäden, Prothetikern und Allgemeinzahnärzten bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit komplexen Okklusionsproblemen fördern.
Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die Diagnose in einer restaurativen oder allgemeinen Zahnarztpraxis gestellt wurde, ermöglicht diese Technologie die Integration einer Unterkieferrepositionierung vor der okklusalen Rekonstruktion.
Patientinnen und Patienten, die über eine kieferorthopädische Praxis kommen zur Therapie gelangen, können zunächst eine Behandlung zur Repositionierung des Unterkiefers durchlaufen, bevor sie zur endgültigen restaurativen Rehabilitation überwiesen werden. Das Projekt zielt darauf ab, eine koordinierte klinische Technologie bereitzustellen, die die interdisziplinäre Behandlungsplanung erleichtert und gleichzeitig die jeweiligen Rollen der einzelnen Fachgebiete wahrt.
Weiterentwicklung des GS-Kliniksystems
S22 stellt eine weitere Erweiterung der GS-Technologie zur Repositionierung des Unterkiefers über die Kieferorthopädie hinaus in den Bereich der prothetischen Zahnmedizin dar. Durch die Kombination der digitalen Behandlungsplanungsplattform von Smartee mit den klinischen Prinzipien der GS-Unterkieferrepositionierung untersucht das Projekt einen digitalen Arbeitsablauf für die interdisziplinäre Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer dreidimensionalen Malokklusion, die mit Zahnabnutzung oder Zahnverlust einhergeht.
Smartee erklärte, dass das Unternehmen weiterhin mit klinischen Expertinnen und Experten zusammenarbeiten werde, um multidisziplinäre Anwendungsmöglichkeiten der GS-Technologie zu erforschen und die weitere Entwicklung digitaler Behandlungsabläufe in der Kieferorthopädie und Prothetik zu unterstützen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.