PIS präsentiert auf der Posidonia 2026 seine globale Wachstumsstrategie und seinen Expansionsplan

11.06.2026

ATHEN, Griechenland, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Am 5. Juni stellte PT Pertamina International Shipping (PIS), die integrierte maritime Logistik-Tochtergesellschaft von PT Pertamina (Persero), auf der Posidonia 2026, einer der weltweit größten und einflussreichsten Schifffahrtsmessen, Indonesiens wachsende maritime Kapazitäten und seine globalen Wachstumsambitionen vor.

President Director of PIS, Surya Tri Harto addressed participants during Posidonia 2026, highlighting the company's vision into a leading integrated maritime and logistics player.

In Zusammenarbeit mit der Botschaft der Republik Indonesien (KBRI) in Athen veranstaltete PIS ein Sonderforum mit dem Titel „Global Outreach: Ein Überblick über die Schifffahrts- und maritime Industrie Indonesiens", das internationale Akteure aus dem maritimen Sektor, Reeder, Investoren, Logistikunternehmen und Branchenführer zusammenbrachte, um Chancen im sich wandelnden maritimen Sektor Indonesiens zu erkunden.

Im Rahmen des Forums hielt Dr. Bebeb A.K. eine Rede. Nugraha Djundjunan, Botschafter in Griechenland, und Surya Tri Harto, Vorstandsvorsitzender von PIS.

Botschafter Djundjunan hob die strategische Lage Indonesiens als größter Inselstaat der Welt und als wichtiges maritimes Tor in Asien hervor. Er umriss Investitionsmöglichkeiten in den Bereichen Schifffahrt, Häfen, Logistik, Schiffebau, Fischerei, Offshore-Energie und Entwicklung der blauen Wirtschaft und hob dabei die Rolle der großen indonesischen Häfen bei der Stärkung der regionalen und globalen Handelsverbindungen hervor.

Ein zentraler Diskussionspunkt war die Stärkung der Verbindungen zwischen Indonesien, der ASEAN, Griechenland und Europa durch ein integriertes Logistikkonzept für See-, Land- und Schienenverkehr zur Unterstützung widerstandsfähiger globaler Handelswege.

Surya Tri Harto stellte unterdessen das langfristige „S4GO"-Konzept von PIS vor, das darauf abzielt, das Unternehmen zu einem führenden integrierten Akteur im See- und Logistikbereich zu machen. Diese Strategie konzentriert sich auf die Stärkung des Kerngeschäfts der Schifffahrt durch den Ausbau des Frachtgeschäfts für Dritte und die Modernisierung der Flotte mit umweltfreundlich konstruierten Schiffen. Darüber hinaus beschleunigt PIS seine globale Expansion durch strategische Partnerschaften und den Aufbau einer kommerziellen Präsenz in wichtigen internationalen Märkten.

Der „S4GO"-Plan umfasst auch die Erweiterung des Offshore-Portfolios von PIS – unter Einbeziehung schwimmender Energieinfrastruktur wie FSO, FPSO und FLNG – bei gleichzeitiger Förderung einer Nachhaltigkeitsagenda. Diese grünen Initiativen legen den Schwerpunkt auf Dual-Fuel-Lösungen, die Betankung mit nicht-fossilen Brennstoffen und die Modernisierung von Terminals. Derzeit bedient PIS 65 internationale Routen mit 63 weltweit operierenden Schiffen und nutzt dabei die geografischen Vorteile Indonesiens.

Das Geschäft von PIS erstreckt sich über fünf Sektoren: Schifffahrt, maritime Dienstleistungen, Hafenbetrieb, Asset-Besitz und Logistik.

„Als Teil seiner langfristigen Vision strebt PIS an, seine Rolle als regionaler Vorreiter in den Bereichen Schifffahrt und Logistik zu stärken, der Indonesien mit den wichtigsten globalen Märkten verbindet. PIS setzt sich dafür ein, Indonesiens Position im globalen maritimen Ökosystem zu stärken", sagte Surya Tri Harto.

Am Rande der Posidonia 2026 führte PIS zudem strategische Geschäftsgespräche mit führenden internationalen Schifffahrtsunternehmen, um zukünftige Kooperationsmöglichkeiten, operative Exzellenz und die Entwicklung maritimer Dienstleistungen zu erörtern.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.