Ozelle erhält Gold-Auszeichnung beim German Innovation Award für die vierte Generation der Hämatologieanalyse

15.05.2026

BERLIN, 15. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Ozelle wurde für sein multifunktionales Analysesystem EHBT-50 Mini Lab mit dem German Innovation Award in Gold ausgezeichnet, einem der renommiertesten Innovationspreise Deutschlands. Der Preis würdigt Innovationen, die durch hohen Nutzwert, technische Exzellenz und praktische Relevanz zur Weiterentwicklung von Produkten und Technologien in verschiedenen Branchen beitragen.

Ozelle Wins German Innovation Award Gold

Das EHBT-50 Mini Lab wurde für dezentrale klinische Einrichtungen entwickelt und vereint 7-Kanal-Hämatologie, Biochemie, Immunoassays und KI-gestützte Morphologieanalyse in einer integrierten Diagnoseplattform. Das System wurde in der Kategorie Medizintechnik ausgezeichnet, da es der wachsenden Nachfrage nach schnelleren und leichter zugänglichen Diagnostiklösungen außerhalb zentraler Labore gerecht wird.

Da diagnostische Tests zunehmend in die medizinische Grundversorgung vordringen, sehen sich Labore einem wachsenden Druck durch Personalmangel, komplexe Arbeitsabläufe und verzögerte Durchlaufzeiten ausgesetzt. In vielen dezentralen Versorgungseinrichtungen ist die fortgeschrittene Morphologieanalyse nach wie vor stark von spezialisiertem Personal und einer zentralisierten Laborinfrastruktur abhängig. Der Ansatz von Ozelle konzentriert sich darauf, diese Arbeitsabläufe zu vereinfachen und gleichzeitig die analytischen Fähigkeiten auf Laborniveau in der täglichen klinischen Praxis aufrechtzuerhalten.

Das EHBT-50 Mini Lab nutzt die KI × CBM-Technologie (Complete Blood Morphology) von Ozelle, um eine standardisierte Morphologieanalyse und die schnelle Identifizierung abnormaler Zellen zu unterstützen. Durch die Kombination von KI-gestützter Auswertung mit konsistenter Zellbildgebung trägt das System dazu bei, die Abhängigkeit von hochspezialisierten manuellen Auswertungen in Routinetestumgebungen zu verringern und gleichzeitig die Konsistenz über verschiedene klinische Umgebungen hinweg zu verbessern.

Für den klinischen Alltag verfügt das Analysegerät über eine wartungsfreie Architektur, versiegelte All-in-One-Kartuschen, Reagenzien bei Raumtemperatur und vereinfachte vereinfachte Ein-Schritt-Testabläufe, die die Komplexität des Betriebs reduzieren sollen. Das System unterstützt zudem flexible Testpanels für Anwendungen wie Infektionsbeurteilung, Diabetesmanagement und Schilddrüsentests und hilft Ärzten so, ein breiteres Spektrum an diagnostischen Anforderungen abzudecken, ohne auf mehrere eigenständige Analysegeräte angewiesen zu sein.

Ozelle wurde 2014 im Silicon Valley gegründet und ist heute weltweit tätig, unter anderem mit Niederlassungen in Frankfurt. Das Unternehmen entwickelt KI- und IoT-gestützte Diagnosesysteme für medizinische und veterinärmedizinische Anwendungen auf der ganzen Welt. „Diese Anerkennung spiegelt den wachsenden Fokus der Branche auf Diagnosesysteme wider, die in realen klinischen Umgebungen zuverlässig funktionieren", so Ozelle. „Wir glauben, dass die Hämatologie in eine neue Phase eintritt, in der KI und morphologische Intelligenz stärker in routinemäßige klinische Arbeitsabläufe integriert werden." Vereinbaren Sie einen Termin, um die KI-gestützte Diagnostik von Ozelle live zu erleben.

Kontakt zu Ozelle

www.ozellemed.com

info@ozellepoct.com

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.