NEW4MED GmbH sichert Ablationsbehandlung von Wirbelsäulenmetastasen im DACH-Raum

29.04.2026

MANNHEIM, Deutschland, 29. April 2026 /PRNewswire/ -- Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zeigt eine zunehmend problematische Nebenwirkung: US-amerikanische Medizintechnikunternehmen ziehen sich aus europäischen Nischenmärkten zurück, weil die Kosten und der Aufwand einer MDR-Rezertifizierung für kleine Patientengruppen wirtschaftlich nicht tragbar sind. Europa hat sich damit in eine strukturelle Abhängigkeit von US-amerikanischen Herstellern manövriert und treibt diese nun selbst aus dem Markt. Ein konkretes Beispiel ist die minimalinvasive Ablationsbehandlung von Wirbelsäulenmetastasen. NEW4MED GmbH aus Mannheim tritt in diese Versorgungslücke und stellt Kliniken in Deutschland, Österreich und der Schweiz dieses bewährte Verfahren weiter zur Verfügung.

Ein selbst verursachter Missstand

Die seit Mai 2021 vollständig geltende MDR stellt insbesondere außereuropäische Hersteller vor erhebliche regulatorische und wirtschaftliche Hürden. Laut BVMed[1] (2024) haben bereits über 70 Prozent der betroffenen Unternehmen Produkte oder ganze Produktlinien in Europa eingestellt. Nach Expertenschätzungen drohen bis zu einem Drittel aller Medizinprodukte vom europäischen Markt zu verschwinden. Besonders hart trifft es Nischenprodukte: 64 Prozent der Hersteller sogenannter Orphan Devices haben diese laut BVMed bereits abgekündigt, und in fast jedem fünften Fall gibt es keine gleichwertigen Alternativen.

Das eigentliche Paradox: Europa war jahrzehntelang auf den Technologietransfer aus den USA angewiesen und macht es gleichzeitig mit der MDR europäischen Unternehmen immer schwerer, neue Produkte überhaupt auf den Markt zu bringen. Das Ergebnis: US-Anbieter verlassen den Markt, und europäische Alternativen entstehen kaum.

Das Verfahren

Bei der perkutanen Radiofrequenzablation von Wirbelkörpermetastasen wird unter Bildgebungskontrolle eine Sonde minimalinvasiv in das betroffene Tumorgewebe eingeführt. Der behandelte Bereich wird anschließend mit Knochenzement stabilisiert, was Schmerzlinderung und mechanische Stabilität des Wirbels in einem einzigen Eingriff vereint.

Prof. Dr. med. Andreas A. Kurth, einer der maßgeblichen Mitentwickler dieses Verfahrens, der es zudem klinisch angewendet und wissenschaftlich beschrieben hat, bringt es auf den Punkt: „Mithilfe der Radiofrequenzenergie zerstören wir punktuell das bösartige Tumorgewebe im Wirbelkörper, ohne dabei die empfindlichen Nachbarstrukturen zu gefährden. Für die Patienten bedeutet dieser minimalinvasive Eingriff eine sofortige Schmerzlinderung und eine deutliche Steigerung der Lebensqualität."

Quelle: Marienhaus Klinikum / Springer Medizin

NEW4MED bietet die Radiofrequenzablation von Wirbelsäulenmetastasen heute mit einem bewährten und für den europäischen Markt zugelassenen System im DACH-Raum an und steht Kliniken und Chirurgen als kompetenter Distributionspartner zur Seite.

Eric Schaber von NEW4MED betont:

"Während meiner damaligen unternehmerischen Tätigkeit war ich maßgeblich an der Einführung eines wegweisenden Radiofrequenz-Ablationssystems für die Wirbelsäule in Europa und Asien beteiligt. Ich kenne den klinischen Nutzen dieses Verfahrens daher aus erster Hand. Wenn sich US-amerikanische Anbieter nun aufgrund der MDR-Anforderungen aus Europa zurückziehen, verlieren Patienten mit schmerzhaften Wirbelsäulenmetastasen eine wirksame Therapieoption. Europa hat diese Situation selbst herbeigeführt: durch eine Regulierung, die bewährte Nischentherapien vom Markt drängt. Genau deshalb sehen wir es als unsere Verantwortung, dieses Verfahren für Patienten und Kliniken im DACH-Raum zugänglich zu halten." Eric Schaber, NEW4MED GmbH

Versorgungssouveränität braucht Wettbewerb und Diversifizierung

Die einseitige Abhängigkeit europäischer Gesundheitssysteme von US-amerikanischen Medizintechnikherstellern ist in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen, ohne dass dies je als strategisches Risiko ernst genommen wurde. Dabei ist die Frage längst nicht mehr hypothetisch: Handelskonflikte, Zollbarrieren und geopolitische Verwerfungen zeigen, wie schnell globale Lieferketten unter Druck geraten können.

Die Antwort liegt nicht in Abschottung, sondern in konsequenter Diversifizierung: mehr Wettbewerb, mehr Anbieter, mehr Unabhängigkeit von einzelnen Märkten. NEW4MED steht für diesen Ansatz und arbeitet bewusst mit einem breiten internationalen Herstellernetzwerk, das Kliniken im DACH-Raum echte Alternativen und nachhaltige Versorgungssicherheit bietet.

Eric Schaber ergänzt mit Blick auf die Zukunft der Ablationstechnologie: " Die Basivertebrale Nervenablation (BVNA) zeichnet sich deutlich als das nächste große Kapitel in der minimalinvasiven Wirbelsäulenchirurgie ab. Die Patientenpopulation ist um ein Vielfaches größer als jene der Tumor- oder Kyphoplastieversorgung zusammen. Europa sollte nicht erneut warten, bis US-Hersteller diesen Markt dominieren und wir uns abermals in einer Abhängigkeit wiederfinden, aus der es kaum einen regulatorischen Ausweg gibt."

Über NEW4MED

NEW4MED GmbH ist seit über 16 Jahren am Markt und versteht sich als innovativer Spezialanbieter für minimalinvasive Operationstechniken und Implantate in der Wirbelsäulenchirurgie. Mit Sitz in Mannheim vertreibt das Unternehmen ausgewählte Produkte für die Tumorablation, innovative Kyphoplastie und Vertebroplastie Systeme sowie Schmerzpumpen und steht Kliniken und Chirurgen als verlässlicher Distributionspartner zur Seite.

Für weitere Informationen besuchen Sie: www.new4med.com oder email : info@new4med.com 

[1] Vgl. BVMed-Mitgliederumfragen zur EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), insbesondere Pressemitteilung Nr. 75/21 sowie das BVMed/VDGH-Whitepaper zur strukturellen Weiterentwicklung der MDR (2023/2024). Die Zahlen wurden im Rahmen der MDR-Übergangsfristen 2024 vom BVMed erneut bekräftigt.

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Scout24 zieht Aktien ein: Rückkaufprogramm wächst auf bis zu 500 Millionen Euro

30.04.2026

Scout24 erhöht das Tempo bei der Kapitalrückführung an die Aktionäre. Der Vorstand des DAX-Konzerns hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die zweite Tranche des laufenden Aktienrückkaufprogramms bereits bis Ende 2026 zu starten. Im Rahmen dieser zweiten Runde sollen weitere eigene Aktien im Wert von bis zu 250 Millionen Euro über die Börse erworben werden. Zusammen mit der ersten Tranche über bis zu 100 Millionen Euro steigt das Rückkaufvolumen für das Jahr 2026 damit auf insgesamt bis zu 350 Millionen Euro.

Das gesamte Aktienrückkaufprogramm von Scout24 ist auf bis zu 500 Millionen Euro angelegt. Die zweite Tranche umfasst den Erwerb von bis zu 4,5 Millionen eigenen Aktien, ohne Erwerbsnebenkosten. Sie soll unmittelbar an die laufende erste Tranche anschließen, die auf einem Vorstandsbeschluss vom 3. Dezember 2025 basiert und am 2. Januar 2026 angekündigt wurde. Die rechtliche Grundlage bildet eine Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 sowie eine weitere, der Hauptversammlung am 17. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Ermächtigung.

Parallel zur Auflage der zweiten Tranche strafft Scout24 die laufende erste Rückkaufphase. Vor dem Hintergrund der nahezu vollständigen Ausschöpfung dieser ersten Runde wird der spätestmögliche Erwerbszeitpunkt auf den 29. Mai 2026 vorgezogen und die Gesamtzahl der im Rahmen dieser Tranche zurückzukaufenden Aktien auf bis zu 1.540.276 Stück begrenzt. Zwischen dem 5. Januar 2026 und dem 21. April 2026 hat das Unternehmen bereits 1.155.276 eigene Aktien im Volumen von rund 84,5 Millionen Euro erworben. Marktteilnehmer reagierten positiv auf die Ankündigung: Der Kurs der Scout24-Aktie legte im nachbörslichen Handel um rund fünf Prozent zu.

Mit den Rückkäufen verfolgt Scout24 das Ziel, die Zahl der ausstehenden Aktien zu verringern und damit den relativen Anteil der verbleibenden Aktionäre zu erhöhen. Die eingezogenen Aktien können den Gewinn je Aktie stützen und signalisieren gleichzeitig Vertrauen von Vorstand und Aufsichtsrat in die eigene Geschäftsentwicklung. Die Entscheidung, die zweite Tranche früher als ursprünglich erwartet zu starten, unterstreicht den Stellenwert von Aktienrückkäufen im Financial-Policy-Mix des Unternehmens und stärkt die Rolle von Kapitalrückführungen als wichtigem Bestandteil der Aktionärsvergütung.