NatGold Digital legt den 8. Juli als Starttermin für den weltweiten Handel mit NATG fest

12.06.2026

MIAMI, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- NatGold Digital Ltd. („NatGold" oder das „Unternehmen"), ein wegweisendes Unternehmen im Bereich des digitalen Goldabbaus, das über ein zum Patent angemeldetes Verfahren verfügt, mit dem der innere Wert von Goldvorkommen im Boden durch seine digitale Abbau- und Blockchain-basierte Tokenisierungsplattform nachhaltig erschlossen werden kann, gab heute bekannt, dass der weltweite Handel mit NATG-Token an einer großen Börse voraussichtlich am Mittwoch, dem 8. Juli 2026, beginnen wird.

„Der Start des öffentlichen Handels am 8. Juli ist ein entscheidender Meilenstein für NatGold und markiert den Einstieg von NATG in den globalen Markt für digitale Vermögenswerte", sagte Andrés Fernández, Chief Executive Officer von NatGold Digital. „Dies ist die erste kommerzielle Umsetzung unseres digitalen Bergbau-Frameworks und der Beginn eines breiteren Marktzugangs für ein Modell, das darauf ausgelegt ist, Disziplin, Transparenz und Struktur bei der Ermittlung des Wertes von im Boden verborgenem Gold zu gewährleisten. Wir sind davon überzeugt, dass NATG eine neue Kategorie nachhaltiger, digitaler Werte im Zusammenhang mit Gold einführt, die dauerhaft im Tresor der Natur aufbewahrt bleiben."

Das Startvorbereitungsprogramm von NatGold umfasste die Veröffentlichung seines Whitepapers, des MiCA-Whitepapers, der Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie von Informationen zu Smart Contracts, verbunden mit dem Aufbau der rechtlichen, technischen, verwahrungsbezogenen, Blockchain-, Compliance- und Marktinfrastrukturen, die zur Unterstützung seines revolutionären Rahmens für den digitalen Goldabbau konzipiert wurden.

„Mit der Aufnahme des öffentlichen Handels tritt NatGold nach Jahren der Entwicklung seines Ökosystems nun in seine erste echte marktorientierte Phase ein", sagte Mark Radke, Executive Chairman von NatGold Digital. „NatGold-Token sollen die Lücke zwischen traditionellem Gold und digitalen Vermögenswerten schließen, indem sie den auf dem inneren Wert basierenden Fundament der NatGold-zertifizierten Ressourcen mit der Effizienz, Transparenz und Zugänglichkeit der Blockchain-Technologie verbinden. Wir sind davon überzeugt, dass dies die Grundlage für eine völlig neue Anlageklasse bildet, die eine Alternative zum Fiatgeld darstellt."

Informationen zu NatGold Digital Ltd.

NatGold Digital Ltd. ist weltweit führend im Bereich des digitalen Goldabbaus und der Architekt und Betreiber einer zum Patent angemeldeten, nicht-extraktiven Plattform, die entwickelt wurde, um den inneren Wert technisch verifizierter, im Boden befindlicher Goldressourcen zu erschließen, die sicher im Tresor von Mutter Natur gelagert sind. NatGold-Token sind so strukturiert, dass sie standardisierte Anteile an NatGold-zertifizierten Ressourcen darstellen, die in international anerkannten geologischen technischen Berichten offengelegt werden – ohne physische Gewinnung, Verarbeitung oder Bewegung von Gold. Das Ergebnis ist eine überlegene Fiat-Geld-Alternative, die dazu beitragen soll, eine globale Währungsreform anzuführen.

Für weitere Hintergrundinformationen besuchen Sie bitte NatGold.com oder unseren offiziellen YouTube-Kanal mit Videos und Informationen über unser digitales Mining-Ökosystem: youtube.com/@NatGold_Digital.

Kontakt:

Media@NatGold.com

Die in der obigen Pressemitteilung enthaltenen Informationen wurden von NatGold mit größter Sorgfalt zusammengestellt, um einen genauen und realistischen Überblick über den behandelten Sachverhalt zu vermitteln. Dennoch schränken Faktoren wie subjektive Beurteilungen, die Abhängigkeit von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von NatGold liegen, sowie externe Informationsquellen die Vollständigkeit, Genauigkeit und Angemessenheit dieser Informationen naturgemäß ein. Zukunftsgerichtete Aussagen sind in der Regel durch Begriffe wie „plant", „erwartet", „erwartet nicht", „wird erwartet", „geplant", „Budget", „schätzt", „prognostiziert", „beabsichtigt", „geht davon aus", „geht nicht davon aus", „glaubt" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet oder durch Verweise auf potenzielle Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse, die „möglicherweise", „können", „könnten", „würden", „könnten" oder „werden" eintreten oder erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich davon abweichen. Zahlreiche Risiken, Ungewissheiten und Ereignisse können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen von NatGold beschriebenen Ergebnissen abweichen, darunter unter anderem: Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder Branchentrends; Schwankungen an den Devisen- und Finanzmärkten; Schwankungen der Goldpreise und der AISC-Kosten; Veränderungen bei den Investitionstätigkeiten; Gerichtsverfahren; gesetzliche Entwicklungen; sowie umweltbezogene, regulatorische, politische, rechtliche und wettbewerbsbezogene Rahmenbedingungen in den Regionen, in denen NatGold tätig ist. Darüber hinaus können im Rahmen der Erschließungsarbeiten von NatGold technische, mechanische und betriebliche Herausforderungen auftreten. Künftigen Käufern von NATG-Token wird dringend empfohlen, vor dem Kauf von NATG-Token einen qualifizierten Finanzberater zu konsultieren und bei der Entscheidung zum Kauf von NATG-Token mit der gebotenen Vorsicht vorzugehen. Die oben genannten Verweise auf „zertifizierte" Mineralressourcen beziehen sich ausschließlich auf die Zulassungskriterien von NatGold für die Tokenisierung und bedeuten nicht, dass die Anforderungen des JORC-Codes, der NI 43-101 oder der S-K 1300 erfüllt sind; diese Ressourcen werden stattdessen nach den Kriterien von NatGold als „NatGold Certified Resources" zertifiziert. Auch wenn NatGold die aktuellen Annahmen auf der Grundlage der verfügbaren Daten für angemessen hält, könnten sich diese Annahmen letztendlich als unzutreffend erweisen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener Risiken, Ungewissheiten und unvorhergesehener Ereignisse von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die hierin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von NatGold-Aktien oder -Wertpapieren oder zum Kauf oder Verkauf von NATG-Token dar; ebenso wenig sind die hierin enthaltenen Informationen als Empfehlung, Befürwortung oder Aufforderung zur Umsetzung einer Anlagestrategie zu verstehen. NATG-Token sind in keiner Rechtsordnung als „Wertpapiere" gedacht, und NatGold gibt keine Zusicherungen oder Erklärungen hinsichtlich des Wertes von NatGold oder NATG-Token ab. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sofern nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben, lehnt NatGold ausdrücklich jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Daten, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu revidieren. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, auf Erwartungen oder Äußerungen Dritter zu den in diesem Dokument behandelten Themen einzugehen. Anlagen in digitale Vermögenswerte in der Frühphase sind mit erheblichen Risiken verbunden. Jede derartige Anlage ist spekulativ und birgt ein hohes Risiko, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Kapital. Eine Investition in NATG-Token oder andere digitale Vermögenswerte ist möglicherweise nicht für jeden geeignet. Sie sollten daher die damit verbundenen Risiken, Ihre finanzielle Situation, Ihre Risikobereitschaft und Ihre Anlageziele sorgfältig abwägen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. Als digitale Vermögenswerte unterliegen NATG-Token zudem den mit der Blockchain-Technologie verbundenen Risiken, darunter unter anderem regulatorische Unsicherheiten, die Marktakzeptanz, Manipulationen, Volatilität und Risiken im Bereich der Cybersicherheit. Zugang zum Handel auf NATG haben ausschließlich berechtigte Teilnehmer in unterstützten Rechtsräumen, wobei jeder Teilnehmer den geltenden Anforderungen hinsichtlich der Berechtigung, der Registrierung, der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, der geografischen Lage und der Plattform unterliegt. Potenzielle Käufer sollten ihre eigene Due-Diligence-Prüfung durchführen und sich mit ihren jeweiligen Finanz-, Rechts-, Steuer- und/oder anderen professionellen Beratern beraten.

NatGold Logo

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/natgold-digital-legt-den-8-juli-als-starttermin-fur-den-weltweiten-handel-mit-natg-fest-302798732.html

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.