MIMARU berichtet von der Kulturaustauschveranstaltung des ANO-NE Kids Club am Kindertag: Was, wenn Kinder die natürlichsten Reisenden der Welt sind?

28.05.2026

TOKIO, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- MIMARU, Japans führende Apartment-Hotelmarke für Familien, die von Cosmos Hotel Management Co., Ltd. betrieben wird, berichtete von einer besonderen Veranstaltung zum Kindertag, die am 5. Mai im ANO-NE Kids Club im Tokioter Stadtteil Ginza/Yurakucho stattfand und bei der Kinder aus Japan und Übersee zu einem spielerischen kulturellen Austausch zusammenkamen.

Bild 1: https://drive.google.com/file/d/16B--UpeLBrz77zvD6FOZB6Aw9jYOIl_d/view?usp=sharing 

An der Veranstaltung nahmen 26 Kinder teil, die aktiv spielten, zweisprachige Geschichten erzählten und sich mit japanischem Kunsthandwerk beschäftigten. Die Veranstaltung war als Raum konzipiert, in dem die Kinder frei spielen können, während die Eltern ihre Zeit in der Stadt unabhängig genießen, und spiegelte das umfassendere Konzept des ANO-NE Kids Club zur Unterstützung moderner Familienreisen wider.

Bild 2: https://drive.google.com/file/d/1EjbZk5tQpOVNO4XEQmhCsk_fWx7Q_Lp_/view?usp=drive_link 

Event-Momente: https://www.instagram.com/reel/DYg7K9kJefy/?igsh=MTZmeDZjd2xweWEzNw%3D%3D&utm_source=Children&utm_medium=prinsta&utm_campaign=20260505 

Vielleicht war die Sprache für Kinder noch nie eine Voraussetzung für eine Verbindung. Durch das Spiel und die gemeinsamen Erlebnisse entstanden mühelos natürliche Verbindungen, und Umfragen nach der Veranstaltung zeigten ein hohes Maß an Zufriedenheit.

Von den Nutzern des ANO-NE Kids Club sind 51 % einreisende Familien aus mehr als 30 Ländern und Regionen. Seit der Eröffnung haben die Mitarbeiter immer wieder beobachtet, wie selbstverständlich sich Kinder aus verschiedenen Ländern über sprachliche oder kulturelle Unterschiede hinweg verbinden. Bei dieser Veranstaltung wurden diese Momente besonders deutlich durch Aktivitäten, die die Zusammenarbeit, das gemeinsame Spielen und die Kommunikation unter Kindern förderten, die sich gerade erst kennengelernt hatten.

„Als ich die Kinder beim gemeinsamen Spielen beobachtete, hatte ich das Gefühl, dass sich die Erwachsenen der Sprachbarrieren zu sehr bewusst werden", sagte Mao Mochizuki vom Management Planning Office bei Cosmos Hotel Management. „Vielleicht sind Kinder von Natur aus Reisende, was Erwachsene manchmal vergessen. Vielleicht liegt es auch daran, dass es Räume wie den ANO-NE Kids Club gibt, in denen solche Momente stattfinden können."

Bild 3: https://drive.google.com/file/d/1JnrsivnTxPSE7xuoFWTM3Fem1DoJtG9Y/view?usp=drive_link 

Umfragen nach der Veranstaltung ergaben eine durchschnittliche Zufriedenheitsbewertung von 9 von 10 Punkten. Die Eltern schätzten es auch, dass sie Zeit für sich selbst haben und gleichzeitig wissen, dass ihre Kinder ein sicheres und spannendes Erlebnis haben.

Da sich das Reisen mit der Familie immer weiter entwickelt, suchen immer mehr Eltern nach Erlebnissen, die sowohl die Bedürfnisse ihrer Kinder als auch ihre eigene Zeit während der Reise berücksichtigen. „Was der ANO-NE Kids Club erreichen will, ist eigentlich ganz einfach", sagt Mochizuki. „Wir möchten, dass die Eltern während der Reise wirklich durchatmen können, während die Kinder ihre eigenen Erinnerungen mit Freunden in ihrem Alter schaffen."

Bild 4: https://drive.google.com/file/d/1P5Cy-w-aJWFSCdaqw8sLXmu4lz7Krpyr/view?usp=sharing 

ANO-NE offizielle Website: https://anone-kids.com/ 

MIMARU offizielle Website: https://mimaruhotels.com/ 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.