Leo Cancer Care erhält CE-Kennzeichnung für Marie® und treibt damit die aufrechte Strahlentherapie in Europa voran

21.05.2026

Die CE-Zulassung von Leo Cancer Care für Marie® markiert einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie Strahlentherapie in ganz Europa durchgeführt wird.

CRAWLEY, England, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Leo Cancer Care gab heute bekannt, dass sein Flaggschiffprodukt, das aufrechte (upright) Marie®-Strahlentherapiesystem, die CE-Kennzeichnung erhalten hat. Damit ist der Weg für den kommerziellen Einsatz in ganz Europa geebnet und ein bedeutender Fortschritt in der Durchführung von Strahlentherapien erzielt worden. Mit dieser Zulassung hält eine Technologie zur Behandlung in aufrechter Position Einzug in Europa, die in den Vereinigten Staaten bereits klinische Bedeutung erlangt hat.

Marie, Leo Cancer Care's Upright Particle Therapy Solution

Ein neuer, patientenzentrierter Ansatz 

Seit Jahrzehnten müssen Patienten bei der Strahlentherapie flach liegen und stillhalten – ein Ansatz, der alles geprägt hat, vom Systemdesign bis hin zu den klinischen Arbeitsabläufen. Marie® stellt diese Konvention grundlegend in Frage. Durch die Möglichkeit der Behandlung in aufrechter Position führt Leo Cancer Care ein neues Paradigma ein: eines, das darauf ausgelegt ist, den Patienten wirklich in den Mittelpunkt der Versorgung zu stellen.

„Dies ist mehr als ein regulatorischer Meilenstein – es markiert den Moment, in dem die aufrechte Strahlentherapie für Patienten in Europa klinische Realität wird", sagte Stephen Towe, CEO von Leo Cancer Care. „Marie® definiert neu, was in der Krebsbehandlung möglich ist, indem sie ein menschenzentriertes Design mit der Flexibilität kombiniert, sowohl aktuelle als auch neu entstehende Behandlungsmodalitäten zu unterstützen."

Durch die Ermöglichung der Behandlung in aufrechter Position hat Marie zudem das Potenzial, die Gestaltung von Behandlungsräumen zu vereinfachen und die betriebliche Effizienz von Krebszentren zu verbessern.

Aufrechte Strahlentherapie, konzipiert für die Integration mit neuen und zukünftigen Therapien

Marie® ist die erste Lösung ihrer Art, die die aufrechte Patientenpositionierung mit einer strahlungsunabhängigen Architektur kombiniert, die mit verschiedenen Partikeltherapieverfahren kompatibel ist. Dies positioniert Marie® nicht nur als Innovation, sondern als zukunftsfähige Plattform für die Strahlentherapie der nächsten Generation.

Zu den wichtigsten potenziellen Vorteilen gehören:

  • Ein natürlicheres und angenehmeres Behandlungserlebnis für Patienten
  • Verbesserte Behandlungsmöglichkeiten, einschließlich der Unterstützung für adaptive Online- und Arc-Therapie
  • Verbesserte Zugänglichkeit für Einrichtungen, die keine traditionellen Partikeltherapie-Lösungen implementieren können
  • Eine flexible Plattform, die zukünftige Fortschritte in der Strahlentherapie unterstützen soll

Einführung dieser fortschrittlichen Behandlungsmethode in Europa

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass Marie die höchsten europäischen Standards für Sicherheit, Leistung und klinische Einsatzbereitschaft erfüllt – das Ergebnis jahrelanger Forschung, Entwicklung und klinischer Zusammenarbeit mit Partnern aus dem gesamten Bereich der Strahlentherapie.

Das Centre Léon Bérard, ein Krankenhaus, das sich ausschließlich der Krebsbehandlung und -forschung widmet, ist ein langjähriger Forschungspartner von Leo Cancer Care. Nach der Erteilung der CE-Kennzeichnung wird die Zusammenarbeit nun ausgeweitet und sich auf die anatomische Bildgebung und Positionierung in aufrechter Haltung unter Nutzung der aufrechten CT-Fähigkeiten von Marie konzentrieren.

Ein entscheidender Fortschritt bei der Erweiterung der Grenzen der Hadrontherapie

Für Leo Cancer Care ist dieser Meilenstein erst der Anfang, da die Installationen in Europa mit dem Centro Nazionale di Adroterapia Oncologica (CNAO) in Italien begonnen haben, mit dem Ziel, noch vor Jahresende mit den Behandlungen zu beginnen.

Der Generaldirektor des Centro Nazionale di Adroterapia Oncologica, Dr. Sandro Rossi, äußerte sich zur Zusammenarbeit mit Leo Cancer Care (LCC):

„Die Integration des LCC-Systems für die aufrechte Positionierung in unseren klinischen Arbeitsablauf ist ein wegweisender Meilenstein für das CNAO. Durch die Kombination der innovativen Technologie von LCC mit unserem horizontalen Multi-Ionenstrahl führen wir eine hochentwickelte neue Behandlungsmethode ein, die darauf ausgelegt ist, die Behandlungspräzision zu optimieren und den klinischen Durchsatz grundlegend zu steigern.

Diese Synergie zwischen Technologien für die aufrechte Positionierung und unserer klinischen Expertise leistet noch mehr: Sie bekräftigt unser Engagement für die Bereitstellung zugänglicher, patientenorientierter, individuell zugeschnittener und fortschrittlicher onkologischer Lösungen. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit dem Team von Leo Cancer Care auf dem Weg zur Installation, Inbetriebnahme und den ersten Patientenbehandlungen."

Nachdem die behördliche Zulassung nun vorliegt, arbeitet Leo Cancer Care mit anderen führenden Krebszentren in ganz Europa zusammen, um die aufrechte Strahlentherapie in die klinische Praxis zu bringen und die Einführung einer Lösung zu beschleunigen, die sowohl die Behandlungspräzision als auch das Patientenerlebnis in den Vordergrund stellt.

Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2984245/LEOCC_Marie.jpg

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Leo Cancer Care Logo

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.