NEAPEL, Italien, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Der Verwaltungsrat der Laminazione Sottile Group, eines in Italien ansässigen, auf die Aluminiumverarbeitung spezialisierten Unternehmens, das 1923 von Augusto Moschini gegründet wurde, hat Fabio Maria Sgrazzutti zum Geschäftsführer der Gruppe ernannt.
Die Entscheidung, die Massimo, Luca und Pietro Moschini den Mitarbeitern persönlich mitgeteilt haben, spiegelt die Erkenntnis der Familie wider, dass ein Unternehmen mit wachsender internationaler Ausrichtung eine stärkere Führungsstruktur benötigt, die in einem zunehmend wettbewerbsorientierten Umfeld eine schnellere Entscheidungsfindung und eine disziplinierte Umsetzung gewährleisten kann.
Die strategische Ausrichtung, die Entwicklungsschwerpunkte und die langfristige Vision bleiben weiterhin in der Verantwortung der Familie Moschini und der Unternehmensgremien. Der Group Executive Director ist dafür verantwortlich, diese Leitlinien in Führungsmaßnahmen, operative Koordination und Organisationsentwicklung umzusetzen.
Sgrazzutti wird die Agenda der Gruppe im Hinblick auf fünf mit den Eigentümern vereinbarte Schwerpunkte vorantreiben: die Transformation der Prozesse und die Digitalisierung voranzutreiben; die operative Effizienz und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; die organisatorischen Kapazitäten auszubauen, um das künftige Wachstum zu unterstützen; ein Führungsmodell zu festigen, das auf klarer Verantwortlichkeit, Leistungsorientierung und Kundenorientierung basiert; und die Werte, die den Konzern in seiner 103-jährigen Geschichte geleitet haben, als gemeinsames Fundament des gesamten Führungsteams zu verankern.
Mit dieser Ernennung bekräftigt die Familie Moschini ihr Engagement für die Wahrung der industriellen Identität der Gruppe und stattet sie gleichzeitig mit den Führungs- und Organisationsinstrumenten aus, die das heutige Wettbewerbsumfeld erfordert – und das zu einem Zeitpunkt, an dem auch die vierte Generation in das Unternehmen eintritt.
Profil
Fabio Maria Sgrazzutti ist seit 2020 als Group Chief Financial Officer bei Laminazione Sottile tätig. Sein Aufgabenbereich hat sich nach und nach von den Bereichen Finanzen und Controlling auf Corporate Governance, organisatorische Koordination und die Unterstützung wichtiger Initiativen zur industriellen Transformation ausgeweitet.
Bevor er zur Gruppe kam, sammelte er umfangreiche internationale Erfahrungen in komplexen industriellen Umfeldern, wo er als Finanzvorstand und Mitglied der Geschäftsleitung bei mehreren Unternehmen der Siemens-Gruppe sowie bei Primetals Technologies (einem Unternehmen der Mitsubishi-Gruppe) tätig war; seine Aufgabenbereiche umfassten die Bereiche Lieferkette, IT, Projektmanagement und Unternehmenstransaktionen.
Er hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften der Bocconi-Universität und einen Executive MBA des Politecnico di Milano.
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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.