KuCoin EU stärkt Compliance-Führungsstruktur durch Ernennung einer erfahrenen Geldwäschebeauftragten und Erweiterung des AML-Teams

30.04.2026

WIEN, 30. April 2026 /PRNewswire/ -- KuCoin EU, die MiCAR-lizenzierte Plattform für digitale Vermögenswerte mit Hauptsitz in Wien, gab heute mit der Ernennung von C. Kleinhans zur Geldwäschebeauftragten (Anti-Money Laundering Officer, AMLO) eine deutliche Stärkung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Geldwäschebekämpfung und Compliance sowie den Ausbau ihrer AML-Funktion bekannt.

C. Kleinhans ist offiziell zur AMLO bei KuCoin EU ernannt worden. In dieser Funktion wird Kleinhans für den Rahmen der Plattform zur Geldwäschebekämpfung, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (Counter-Terrorism Financing, CFT) sowie zu Sanktionen verantwortlich sein. Sie verantwortet die Entwicklung und Umsetzung risikobasierter Rahmenwerke und beaufsichtigt das unternehmensweite Risikomanagement, die Unternehmensführung sowie den Austausch mit Aufsichtsbehörden.

Vor ihrem Wechsel zu KuCoin EU hatte Kleinhans leitende Funktionen bei führenden europäischen Bankinstituten inne, insbesondere als Leiterin Compliance, AML/CTF- und Sanktionsbeauftragte bei der ICBC Austria Bank GmbH, wo sie das Compliance- und AML-Rahmenwerk der Bank von Grund auf aufbaute. Darüber hinaus war sie bei der Banco do Brasil AG für Compliance auf regionaler Ebene zuständig und hatte bei der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG Schlüsselpositionen in den Bereichen AML und Sanktionen inne. Dabei sammelte sie Erfahrung in grenzüberschreitender Regulierung und der Prävention von Finanzkriminalität.

Parallel dazu hat KuCoin EU seine AML-Funktion mit der Ernennung von Herrn Klinger und Herrn Träxler von Compliance Networks, einem Netzwerk nationaler und internationaler Compliance-Experten, zu stellvertretenden Geldwäschebeauftragten (DAMLOs) weiter verstärkt. Beide waren zuvor in regulatorischen Funktionen bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) tätig und arbeiteten als leitende Compliance-Beauftragte bei internationalen Banken wie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Außerdem war Herr Klinger als Leiter der Rechtsabteilung der Österreichischen Nationalbank für die Finanzsanktionsaufsicht des österreichischen Bankensektors zuständig. Dieses erweiterte Team stärkt die operative Bereitschaft von KuCoin EU und das Bekenntnis des Unternehmens zu einem robusten, skalierbaren Compliance-Rahmen.

Sabina Liu, Geschäftsführerin von KuCoin EU, sagte: „Bei KuCoin EU ist die Einhaltung von Vorschriften die Grundlage für alles, was wir tun. Die Stärkung unserer AML-Führungsstruktur und -Kapazitäten ist ein entscheidender Schritt, um unserer Verpflichtung zu einer vollständig gesetzeskonformen Geschäftstätigkeit in Europa nachzukommen. Während wir unsere Präsenz unter MiCAR weiter ausbauen, konzentrieren wir uns weiterhin darauf, strenge regulatorische Standards mit einer leistungsstarken, lokal relevanten Nutzererfahrung für unsere europäischen Nutzer zu kombinieren."

Die Ernennungen sind Teil der breit angelegten Strategie von KuCoin EU, die Führungsposition des Unternehmens im Bereich Compliance durch die Ernennung hochkarätiger Finanzdienstleistungsexperten zu stärken und so seine Entwicklung zu einem vertrauenswürdigen, regulierten Finanzinstitut in Europa zu unterstützen.

Informationen zu KuCoin EU:

KuCoin EU Exchange GmbH ist ein lizenziertes europäisches Unternehmen, das gegründet wurde, um Nutzern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR* außer Malta) Dienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte anzubieten. KuCoin EU ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) als Kryptowerte-Dienstleister (CASP) gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zugelassen und darf regulierte Dienstleistungen erbringen, darunter die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Kryptowerte-Handelsdienstleistungen (Krypto-Fiat und Krypto-Krypto), die Platzierung von Kryptowerten sowie Transferdienstleistungen im Auftrag von Kunden.

KuCoin EU hat seinen Hauptsitz in Wien und arbeitet in Übereinstimmung mit dem geltenden EU-Rechtsrahmen, einschließlich der MiCAR-Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Marktintegrität und Anlegerschutz.

KuCoin EU ist kein Betreiber einer Kryptowerte-Handelsplattform und bietet keine Anlageberatung an.

Website: www.kucoin.eu

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Plastikröhrli-Comeback: Capri-Sun erhöht Druck auf EU-Kommission

30.04.2026

Der Trinkgetränkehersteller Capri-Sun verschärft seine Auseinandersetzung mit der Europäischen Union um den Einsatz von Plastikstrohhalmen – obwohl eine aufwendig beworbene Online-Petition klar hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Statt der anvisierten einen Million Unterschriften kamen innerhalb von rund eineinhalb Jahren auf der Plattform Change.org weniger als 169.000 zustande. Das Unternehmen bewirbt die Petition nach eigenen Angaben inzwischen nicht mehr aktiv, hält an dem Ziel einer Rückkehr zum Plastiktrinkhalm aber fest.

Ausgelöst wurde der Konflikt durch das seit 2021 geltende EU-Verbot für Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme. Capri-Sun musste daraufhin seine klassischen Trinkbeutel auf Papierstrohhalme umstellen, die in Plastik verpackt an den Beuteln befestigt werden. Seitdem reißen die Beschwerden von Kundinnen und Kunden nach Unternehmensangaben nicht ab: Die Papierhalme ließen sich schlechter in die Folie stechen, würden beim Trinken weich und sorgten für einen wahrnehmbaren Papiergeschmack. Capri-Sun hat das Design der Papierhalme zwar mehrfach überarbeitet, sieht die Probleme damit aber offenbar nicht gelöst.

Strategisch setzt der Hersteller nun auf einen technischen Ansatz: Capri-Sun strebt an, künftig sowohl Trinkbeutel als auch Strohhalm aus demselben Kunststoff, Polypropylen, zu fertigen. Das Unternehmen argumentiert, ein einstoffliches System verbessere die Recyclingfähigkeit, weil Beutel und Röhrchen gemeinsam dem gleichen Stoffkreislauf zugeführt werden könnten. Man befinde sich dazu in einem „konstruktiven Austausch“ mit der EU-Kommission, wie Capri-Sun betont. Die Brüsseler Behörde bestätigt Gespräche und verweist darauf, dass das Einwegplastikverbot bis kommendes Jahr überprüft werde. Parallel arbeitet die EU an einer neuen Verpackungsverordnung mit stärkeren Vorgaben zur Recyclingfähigkeit.

Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen reagieren kritisch auf die Vorstöße des Unternehmens und verweisen auf die massive Umweltverschmutzung durch Einwegplastik, die ursprüngliche Grundlage des EU-Verbots. Die Deutsche Umwelthilfe warnt unter anderem vor Mikroplastik in Nahrungsketten. Capri-Sun wiederum sieht sich im Spannungsfeld zwischen regulatorischen Vorgaben, Umweltbedenken und Kundenerwartungen – und versucht, das Verbot nicht grundsätzlich infrage zu stellen, sondern über das Recyclingargument eine Ausnahme oder Anpassung der Regeln zu erreichen. Ob der Polypropylen-Ansatz Brüssel überzeugt, dürfte sich im Zuge der laufenden Überprüfung des Einwegplastikrahmens entscheiden.