JA erneuert seine Marke: „One JA" schafft ein Ökosystem für grüne Energie für globale Branchen

03.06.2026

SHANGHAI, 3. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Am 2. Juni fand in Shanghai die JAx2026 JA Brand Renewal Launch & Eco-Partner Conference statt. Auf der Veranstaltung wurden eine neue Markenpositionierung und ein Erneuerungsplan vorgestellt, Innovationen in den drei Kerngeschäftsbereichen von JA – Solar, Energiespeicherlösungen und intelligente Energie – präsentiert und die strategische Roadmap für den AIDC-Sektor (AI Data Center) erläutert. Zusammen stellen diese Elemente einen vollständigen Plan für ein „Ökosystem für grüne Energie" dar und unterstreichen die Entschlossenheit des Unternehmens, den Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien und hochwertigem Wachstum weltweit voranzutreiben.

JAx2026, Green Energy for Every Industry

Auf der Konferenz stellte die JA offiziell ihr einheitliches Markenkonzept „One JA" vor. JA fungiert als Dachmarke und wird durch vier Untermarken ergänzt: JA SOLAR (Photovoltaik), JA ESS (Energiespeicherlösungen), JA GREEN (Smart Energy) und JA CAPITAL (Kapitalplattform). Sie bilden ein vollständig geschlossenes System und untermauern die Kernkompetenzen des Ökosystems für grüne Energie. Als globale Kommunikationsplattform von JA verbindet JAx die Einführung neuer Technologien, die Zusammenarbeit im Ökosystem und Einblicke in die Branche, um die integrierten Fähigkeiten des Ökosystems weltweit zu präsentieren.

Grüne Energie ist längst über ihre Rolle als reine Energielieferantin hinausgewachsen und hat sich zu einer zentralen Grundlage entwickelt, die eine branchenübergreifende Entwicklung ermöglicht. Aufbauend auf dieser Erkenntnis positioniert sich JA als verlässlicher globaler Partner für grüne Energie mit dem Markenversprechen „Reliable Power for the Journey Ahead".

Liu Shuo, Präsident des JA Brand and Marketing Center, erklärt: „Die globale Energiewende verlagert sich vom Strompreiswettbewerb zu einer wertorientierten Phase, die tief in spezifische Szenarien eingebunden ist. Auf der Grundlage von 21 Jahren Solarexpertise und unserer Mission, Solarenergie zum Nutzen des Planeten zu entwickeln, wird JA das Ökosystem für grüne Energie weiter ausbauen, um grüne Energie stabil, zugänglich und erschwinglich für jede Branche zu machen und den Übergang gemeinsam mit globalen Partnern voranzutreiben."

Vom Export von Produkten zum Aufbau globaler Kapazitäten und von einer chinesischen Marke auf dem Weg zur Globalisierung zu einer chinesischen Marke mit globaler Präsenz wird JA die Synergien seines Ökosystems nutzen, um integrierte Lösungen für grüne Energie zu liefern, und mit Partnern aus der gesamten Branche zusammenarbeiten, um gemeinsam Technologien zu entwickeln und Märkte zu erweitern. Mit zuverlässigen Produkten, maßgeschneiderten Systemlösungen, professionellen Dienstleistungen weltweit und einem beständigen, langfristigen Mehrwert unterstützt JA Branchen weltweit beim Aufbau einer stabileren, umweltfreundlicheren und nachhaltigen Energiezukunft.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.