Highstar bringt ein umfassendes Portfolio an Batteriezellen für KI-Rechenzentren auf den Markt

27.07.2026

NANTONG, China, 27. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Highstar stellte auf dem GGII Energy Storage Industry Summit 2026 seine ganzheitliche Batteriezell-Lösung für KI-Rechenzentren (AIDCs) vor. Das Portfolio umfasst drei entscheidende Leistungsschichten: „Grey-Space"-USV-Anlagen und Hochspannungs-Gleichstrom-Systeme (HGÜ), „White-Space"-Batterie-Backup-Einheiten (BBUs) sowie netzseitige Energiespeicher.

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Speziell entwickelte Batteriezellen für die Anforderungen von Grey- und White-Space-Bereichen

Da KI-Workloads die Rack-Dichte und die Schwankungen in der Auslastung erhöhen, benötigen Rechenzentren schnellere Reaktionszeiten, zuverlässige Datensicherung, einen kontrollierten Temperaturanstieg und eine höhere Lebenszyklusleistung. Die Lösung von Highstar konzentriert sich auf zwei Produkte für die Ebenen, die den Rechenlasten am nächsten liegen.

Im Grey-Space-Bereich ist die 85-Ah-Lithium-Eisenphosphat-Zelle mit hoher Entladerate für USV- und HGÜ-Systeme ausgelegt, die schnell hohe Leistungen liefern und unter häufigen Impulsbedingungen eine zuverlässige Notstromversorgung gewährleisten müssen. Hohe Entladungsraten, Temperaturregelung, Sicherheit und Langlebigkeit ermöglichen eine kompakte Systemauslegung und helfen den Betreibern gleichzeitig, ein Gleichgewicht zwischen Verfügbarkeit und Lebenszykluskosten herzustellen. Zudem eignen sich die 50-Ah-Natrium-Ionen-Batteriezellen besser für den Betrieb in einem breiten Temperaturbereich von -40 °C bis 80 °C.

Für BBUs im White-Space-Bereich bietet Highstar ein Portfolio an tabless zylindrischen Zellen in den Formaten 18650 und 21700 an, sowohl mit LFP- als auch mit hochnickelhaltiger NMC-Chemie. Diese speziell für BBU-Anwendungen entwickelten Zellen bieten eine hohe Momentanleistung, einen geringen Innenwiderstand, einen reduzierten Temperaturanstieg und erhöhte Sicherheit und erfüllen gleichzeitig unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Rack-Platzbedarf, Leistung und Kosten.

Vervollständigung der Kette durch netzseitige Speicherung

Das netzseitige System nutzt Lithium-Ionen-Zellen mit einer Kapazität von 314 Ah und Natrium-Ionen-Zellen mit einer Kapazität von 160 Ah und sorgt so für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Langzeit-Energiespeicherung, Zykluslebensdauer und schneller Leistungsunterstützung. Zusammen bilden die drei Ebenen ein aufeinander abgestimmtes Portfolio, das vom Schutz auf Rack-Ebene über die Datensicherung auf Systemebene bis hin zur vorgelagerten Energiespeicherung reicht.

Das Portfolio vereint Lithium-Ionen-Chemie und Natrium-Ionen-Chemie mit prismatischen und zylindrischen Plattformen. Die Technologie von Highstar vereint die Entwicklung von Kathode, Anode, Elektrolyt und Separator mit konstruktiven Lösungen wie tabless Stromsammlung, präzisem Druckausgleich und gerichteter Entlüftung.

Von einzelnen Zellen bis hin zur Zusammenarbeit bei der Anwendung

Die End-to-End-Architektur wurde entwickelt, um die Komplexität bei der Auswahl und Integration für Anbieter von Stromversorgungsgeräten, Systemintegratoren und Betreiber von Rechenzentren zu verringern. Zudem bietet es eine gemeinsame Grundlage für die gemeinschaftliche Validierung und anwendungsspezifische Entwicklung über alle AIDC-Leistungsarchitekturen hinweg.

Im Rahmen des Gipfels war Highstar zudem an der Vorstellung des „Blue Book zur Entwicklung der globalen AIDC-Stromversorgungsbranche 2026" beteiligt und wurde als „Top-Benchmark im Bereich AIDC-Energiespeicherung" ausgezeichnet, womit das Unternehmen maßgebliche Anerkennung aus der Branche erhielt.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.