HONGKONG, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Laut der von der Verkehrsbehörde Hongkongs veröffentlichten Statistik zu den Erstzulassungen privater Pkw im April 2026 erzielte GAC im April in der Sonderverwaltungsregion Hongkong einen Gesamtabsatz von 1646 Einheiten und belegte damit den ersten Platz auf dem lokalen Markt für private Pkw. Davon entfielen 1596 Einheiten auf batterieelektrische Fahrzeuge, während Plug-in-Hybridfahrzeuge 50 Einheiten ausmachten. Der kumulierte Absatzmarktanteil von GAC erreichte in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 12 %.
Seit Beginn dieses Jahres verzeichnet GAC in der Sonderverwaltungsregion Hongkong eine starke Wachstumsdynamik. Von Januar bis Februar lagen die EV-Verkäufe des Unternehmens unter den chinesischen Marken auf den ersten beiden Plätzen und insgesamt unter den ersten drei. Im März näherte sich das monatliche Großhandelsvolumen 2000 Einheiten und markierte damit einen historischen Durchbruch. Aufbauend auf diesem Erfolg stieg GAC im April an die Spitze des Verkaufsrankings auf. Diese konkreten Ergebnisse belegen die beeindruckende Wettbewerbsfähigkeit von GACs „chinesischer intelligenter Fertigung" sowie den hervorragenden Ruf des Unternehmens bei Verbrauchern auf dem Markt in Hongkong.
Seit dem Start seines „Hong Kong ACTION"-Plans im Jahr 2025 hat GAC den Markt in Hongkong als zentralen Knotenpunkt für Märkte mit Rechtslenkung und als Vorzeigeplattform im Ausland positioniert. Das Unternehmen hat systematisch ein integriertes Kompetenzsystem mit den vier Säulen Produkte, Versorgung, Serviceleistungen und Marke aufgebaut.
Die Führungsposition von GAC in Hongkong ist kein Einzelfall, sondern ein Spiegelbild der beschleunigten globalen Geschäftsentwicklung des Unternehmens. In den ersten vier Monaten des Jahres 2026 erreichten die Exporte von GAC nach Übersee insgesamt 70 474 Einheiten und stiegen damit im Vergleich zum Vorjahr um 133,9 % an. Damit führt GAC das Branchenwachstum an und beschleunigt seine Internationalisierung.
Im vergangenen Jahr hat GAC eine starke Führungsposition auf mehreren Schlüsselmärkten aufgebaut: größter Anteil im Segment der Elektro-Taxis in Thailand, chinesische Marke Nr. 1 in Saudi-Arabien, Segmentführer mit dem M8 in den VAE … In den übrigen Schlüsselmärkten ist GAC ebenfalls ganz vorn vertreten.
Vom Spitzenplatz beim Absatz auf dem Markt in Hongkong bis zum Erfolg auf globalen Märkten entwickelt sich GAC im Ausland vom „Verkauf von Autos" zum „Wurzelschlagen" und integriert seine Produkte tief in lokale Lebensstile und Kulturen. GAC wird auch künftig in breiteren Märkten weltweit ein neues Kapitel der globalen Expansion auf hohem Niveau für die „chinesische intelligente Fertigung" schreiben.
Weitere Informationen zu GAC finden Sie auf: https://www.gacgroup.com/en oder folgen Sie uns in den sozialen Medien.

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.