Europa steht vor der nächsten Entwicklungsstufe digitaler Identitäten - IDnow stellt die IDnow Trust Platform vor

11.06.2026

Die IDnow Trust Platform vereint Identitätsprüfung, Betrugsprävention und digitale Vertrauensdienste, und begegnet damit den Anforderungen der nächsten Phase digitaler Identität.

MÜNCHEN, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- IDnow erweitert sein Angebot über die klassische Identitätsprüfung hinaus und startet die IDnow Trust Platform. Sie vereint Identitätsprüfung, Betrugsprävention, biometrische Authentifizierung und qualifizierte Vertrauensdienste in einer zentralen Infrastruktur. Unternehmen können damit Identitäts-, Betrugs- und Compliance-Prozesse über alle Phasen der Kundenbeziehung hinweg steuern.

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Mit der AMLR und der Einführung der EU Digital Identity Wallet stehen Unternehmen vor neuen regulatorischen Anforderungen. Gleichzeitig nehmen KI-gestützte Betrugsversuche zu. Unternehmen müssen Risiken deshalb nicht nur beim Onboarding bewerten, sondern über alle digitalen Interaktionen mit den Kunden hinweg im Blick behalten.

„Seit der Digitalisierung des Onboardings hat sich die Identitätsbranche nicht mehr so stark verändert wie heute. Über Jahre hinweg haben Unternehmen die Identität ihrer Kunden einmal geprüft und anschließend als bestätigt angesehen. Heute reicht dieses Vorgehen nicht mehr aus", erklärt Andreas Bodczek, CEO von IDnow. „Mit der IDnow Trust Platform unterstützen wir Unternehmen dabei, Identitäts-, Betrugs- und Compliance-Prozesse über den gesamten Kundenlebenszyklus hinweg zentral zu steuern und an neue regulatorische Anforderungen anzupassen."

Mit der IDnow Trust Platform lösen sich Unternehmen von statischen KYC-Prozessen und können Risiken von der Registrierung bis zur fortlaufenden Nutzung kontinuierlich bewerten. Die vier Bereiche Identify, Authenticate, Protect und Trust führen Identitäts- und Risikosignale zusammen und unterstützen Unternehmen dabei, fundierte Entscheidungen in Echtzeit zu treffen.

Darüber hinaus unterstützt die IDnow Trust Platform Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Einführung der EU Digital Identity Wallet. IDnow verfügt bereits über die erforderlichen Zertifizierungen zur Annahme von Wallet-Präsentationen in wichtigen europäischen Märkten, darunter das deutsche Berechtigungszertifikat. Ergänzt werden die Wallet-Funktionen durch qualifizierte Vertrauensdienste von IDnow und Qualified Electronic Attestations of Attributes (QEAA), um zusätzliche Compliance-Anforderungen abzudecken.

„Unternehmen müssen künftig unterschiedliche Identitätsquellen, regulatorische Vorgaben und Betrugssignale zusammenführen. Die IDnow Trust Platform bündelt diese Informationen an einer zentralen Stelle und hilft Unternehmen dabei, schneller auf neue regulatorische und technische Anforderungen zu reagieren", erklärt Jonas Mendes, Director Product bei IDnow.

Die IDnow Trust Platform ist ab sofort verfügbar und kann über eine zentrale API integriert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Über IDnow

IDnow ist ein führender Plattformanbieter für digitale Identitäten und Betrugsprävention in Europa, mit der Vision Vertrauen als eine zentrale Ressource der digitalen Welt zu platzieren. Die IDnow-Plattform bietet ein breites Portfolio an Lösungen zur Identitätsverifizierung und Betrugsprävention, und schafft, erhält und stärkt das Vertrauensverhältnis während der gesamten Customer Journey. Unternehmen nutzen die Lösungen für digitale Identitäten, um zuverlässig zu agieren und fördern so Wachstum, Skalierbarkeit und Sicherheit.

Das Unternehmen hat Niederlassungen in Deutschland, Großbritannien, Rumänien, und Frankreich und wird von renommierten institutionellen Investoren wie Corsair Capital unterstützt. Das internationale Kundenportfolio umfasst eine breite Palette von Branchen, darunter Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Reisen und Mobilität, Glücksspiel und andere Branchen.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.