DUBAI, VAE, 25. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Emaar Properties PJSC (DFM: EMAAR), einer der wertvollsten und angesehensten Immobilienentwickler der Welt, hat heute bekannt gegeben, dass er sich aus der Joint-Venture-Struktur für The Eighth Gate, seinem prestigeträchtigen Mischnutzungsprojekt in Yafour, Damaskus, zurückzieht. Damit schlägt das Unternehmen ein entscheidendes neues Kapitel in Emaars langjährigen Beziehungen zu Syrien auf. Es wird in dem Land ohne einen Partner tätig sein.

The Eighth Gate wurde 2005 als Syriens erste Masterplan-Gemeinschaft konzipiert – ein 500 Millionen US-Dollar teures integriertes Projekt, das auf 300.000 Quadratmetern in Yafour, 22 Kilometer vom Zentrum von Damaskus entfernt, Gewerbe-, Einzelhandels-, Gastronomie- und Wohngebiete umfasst.
Dieser Übergang spiegelt das anhaltende Vertrauen von Emaar in den wirtschaftlichen Aufschwung Syriens und das transformative Potenzial von The Eighth Gate für das bauliche Umfeld des Landes wider. Durch die eigenständige Umsetzung kann das Unternehmen sicherstellen, dass The Eighth Gate den kompromisslosen Standards entspricht, die für Projekte von Emaar weltweit maßgeblich sind. Das Projekt wird auch von derselben operativen Strenge und Design-Philosophie profitieren, die schon so berühmte Ziele wie Downtown Dubai, Dubai Hills Estate und Emaar Beachfront geprägt hat.
Mohamed Alabbar, Gründer von Emaar Properties, sagte: „Unsere Entscheidung, aus der JV-Struktur von The Eighth Gate auszusteigen, ist ein Ausdruck unseres unerschütterlichen Glaubens an Syrien und seine Menschen. Emaar wurde in der Überzeugung gegründet, dass große Städte große Gemeinschaften verdienen – und Damaskus ist eine der größten Städte der Welt."
The Eigth Gate hat in der kollektiven Vorstellung der Nation eine große Bedeutung. Das Projekt ist eine Hommage an die legendären sieben antiken Tore von Damaskus, die bleibenden Symbole einer Zivilisation, die die Welt willkommen hieß, und soll ein modernes achtes Tor sein: eine, die das außergewöhnliche Erbe Syriens ehrt und gleichzeitig das Land für eine neue Ära des Wachstums, des Handels und der Gemeinschaft öffnet.
Hinweis an Redakteure:
Informationen zu Emaar Properties
Emaar Properties PJSC, ein am Dubai Financial Market notiertes Unternehmen, ist ein weltweit tätiger Immobilienentwickler und Anbieter von Premium-Lifestyle-Konzepten mit einer bedeutenden Präsenz im Nahen Osten, in Nordafrika und in Asien. Als eines der weltweit größten Immobilienunternehmen verfügt Emaar über ein Grundstücksvermögen von rund 600 Millionen Quadratmetern in den Vereinigten Arabischen Emiraten und den wichtigsten internationalen Märkten.
Seit 2002 hat Emaar mehr als 129.100 Wohneinheiten in Dubai und anderen globalen Märkten ausgeliefert und kann auf eine beachtliche Erfolgsbilanz verweisen. Emaar verfügt über solide Vermögenswerte, die wiederkehrende Erträge generieren, darunter rund 1,4 Millionen Quadratmeter an vermietbaren Flächen sowie 41 Hotels und Resorts mit über 10.000 Zimmern (einschließlich eigener und verwalteter Hotels). Heute entfallen rund 28 % des Umsatzes von Emaar auf die Bereiche Einkaufszentren, Gastgewerbe, Freizeit, Unterhaltung, gewerbliche Vermietung und internationale Geschäfte.
Der Burj Khalifa, ein globales Wahrzeichen, die Dubai Mall, das weltweit meistbesuchte Einkaufs- und Lifestyle-Ziel, sowie der Dubai Fountain, der weltweit größte Springbrunnen mit Showprogramm, zählen zu den Vorzeigeobjekten von Emaar.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.