Die Partnerschaft verbindet das Know-how von XCMG im Bereich Landmaschinen mit der Powershift-Getriebetechnologie von ZF
FRIEDRICHSHAFEN, Deutschland, 5. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Xuzhou Construction Machinery Group (XCMG Group) und die ZF Friedrichshafen AG (ZF) unterzeichneten am 2. Juni in Friedrichshafen einen Joint-Venture-Vertrag. Die Partnerschaft zielt darauf ab, maßgeschneiderte Lösungen für den chinesischen Landmaschinenmarkt anzubieten und die Innovation im Bereich der Agrartechnologie in China voranzutreiben.

Im Rahmen der Vereinbarung werden die Parteien die ZF (Xuzhou) Machinery Co., Ltd. mit Sitz in der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone Xuzhou (XETDZ) in der Provinz Jiangsu gründen. Diese Vereinbarung stellt einen bedeutenden Meilenstein bei der Stärkung der Partnerschaft zwischen den beiden Unternehmen und dem Ausbau ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Landtechnik dar.
„Chinas Landmaschinenbranche verlagert sich hin zu größeren, fortschrittlicheren und intelligenteren Maschinen, während die Powershift-Getriebetechnologie für Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen in eine entscheidende Wachstumsphase eintritt", sagte Yang Dongsheng, Vorsitzender der XCMG Group und von XCMG Machinery.
„Wir werden diese Zusammenarbeit mit einem offenen und pragmatischen Ansatz vorantreiben und dabei auf den Stärken von XCMG im Bereich hochwertiger Landmaschinen sowie auf dem Know-how von ZF in der Powershift-Technologie aufbauen. Gemeinsam mit ZF wollen wir global wettbewerbsfähige Lösungen für den Markt für hochwertige Landmaschinen entwickeln und Chinas heimische Landmaschinenindustrie stärken", fügte Yang hinzu.
ZF (Xuzhou) wird globale Technologiestandards mit auf den chinesischen Markt zugeschnittenen Lösungen kombinieren und sich auf die Produktion fortschrittlicher Powershift-Getriebesysteme für landwirtschaftliche Anwendungen konzentrieren. Beide Parteien planen die Entwicklung neuer Komponenten und integrierter Systemlösungen, die zur Modernisierung der chinesischen Landmaschinenindustrie beitragen und gleichzeitig deren Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten stärken.
Andreas Moser, Mitglied des Vorstands von ZF, hob in seinem Kommentar zur Vereinbarung die strategische Bedeutung Chinas für die langfristigen Wachstumspläne von ZF hervor.
Er wies darauf hin, dass die viereinhalb Jahrzehnte währende Geschäftstätigkeit von ZF in China sowohl das langjährige Engagement des Unternehmens auf diesem Markt als auch seine Investitionen in lokale Innovationen widerspiegeln. Das neue Joint Venture, so sagte er, werde die lokale Produktion fortschrittlicher Powershift-Getriebetechnologien ausweiten und die Entwicklung der nächsten Generation von Hochleistungs-Landmaschinen unterstützen.
ZF ist ein globales Technologieunternehmen, das Mobilitätsprodukte und -systeme für Pkw, Nutzfahrzeuge und industrielle Anwendungen anbietet. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Effizienz, der Reduzierung von Emissionen, der Steigerung der Umweltverträglichkeit und der Erhöhung der Fahrzeugsicherheit. Über den Automobilbereich hinaus bedient ZF mit seinen Antriebs-, Antriebs- und Prüftechnologien die Baumaschinen-, Landmaschinen-, Windenergie-, Schiffsantriebs- und Schienenindustrie.
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Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.