ISTANBUL, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion") sorgte auf der KOMATEK 2026 in Istanbul mit der Vorstellung seines humanoiden Roboters Z01 für großes Aufsehen. Neben mehr als 40 Exponaten aus dem Bereich der High-End-Baumaschinen, für die Aufträge im Wert von über 1 Milliarde RMB verbucht wurden, entwickelte sich die Z01 zu einer der meistbeachteten Attraktionen der Veranstaltung.

Der zweibeinige humanoide Roboter, der für industrielle Zusammenarbeit, intelligente Führung und Bildungsanwendungen konzipiert wurde, demonstrierte während der gesamten Messe koordinierte Bewegungen und präzise Einsatzfähigkeiten. Bei einer Live-Demonstration führte der Z01 eine Tai-Chi-Übung vor und stellte dabei fortschrittliche Bewegungssteuerung, dynamisches Gleichgewicht sowie Fähigkeiten zur Mensch-Roboter-Interaktion unter Beweis, was eine große Zahl von Besuchern anzog.
Die Vorstellung von Z01 unterstreicht das wachsende Engagement von Zoomlion im Bereich der verkörperten KI, wobei Roboter mit verkörperter KI und damit verbundene aufstrebende Branchen die dritte Wachstumskurve des Unternehmens bilden.
Zoomlion verfügt über erhebliche Vorteile bei der Entwicklung verkörperter Intelligenz. Als eines der ersten Unternehmen in Chinas Baumaschinenbranche, das in industrielle IoT-Technologien investiert hat, hat das Unternehmen durch Zvalley, seine KI-gestützte Tochtergesellschaft für das industrielle Internet, eine starke digitale Grundlage geschaffen, die von fast 1.300 Fachkräften aus Technik und Forschung und Entwicklung unterstützt wird.
Seit 2024 hat Zoomlion die Entwicklung von Technologien für verkörperte KI durch seine integrierten Innovationskapazitäten in den Bereichen Hardware und Software beschleunigt. Das Unternehmen hat ein umfassendes Technologie-Framework etabliert, das Roboterhardware, Kernkomponenten, Entscheidungs- und Bewegungssteuerungssysteme sowie Software-Ökosysteme abdeckt. Gleichzeitig trägt die Integration von KI- und Robotiktechnologien dazu bei, den intelligenten Wandel der Geschäftsbereiche Baumaschinen, Landmaschinen und Bergbaumaschinen von Zoomlion voranzutreiben.
Bis Ende 2025 hatte Zoomlion acht Prototypen von Robotern mit eingebetteter KI in vier Hauptkategorien entwickelt und damit ein diversifiziertes Produktportfolio geschaffen, das humanoide und radgetriebene Roboter umfasst. Unter Nutzung der umfangreichen industriellen Umgebungen des Unternehmens wurden diese Roboter in realen Anwendungen bei Zoomlion Smart City validiert, darunter Logistikabwicklung, Werksinspektion, Be- und Entladen, Vormontage und Qualitätsprüfung. Diese Einsätze haben wertvolle Betriebsdaten und Erfahrungen für die zukünftige groß angelegte Kommerzialisierung geliefert.
Anfang dieses Jahres stellte Zoomlion auf der Hannover Messe 2026 „Robot Ops", seine Entwicklungsplattform für verkörperte KI, vor und demonstrierte den kooperativen Einsatz von humanoiden und Logistikrobotern. Die Veranstaltung unterstrich die Fortschritte des Unternehmens bei der Übertragung verkörperter KI von der Laborforschung auf praktische Anwendungen in Industriequalität und hob dabei die Anpassungsfähigkeit an reale Umgebungen, autonome Entscheidungsfindung und die Zusammenarbeit mehrerer Roboter hervor.
Heute werden Roboter mit verkörperter KI bereits in zahlreichen Fertigungsprozessen innerhalb der Zoomlion Smart City eingesetzt. Zoomlion hat sich der Entwicklung verkörperter Intelligenz mit industrieller Ausrichtung verschrieben, wobei der Fokus auf realen Szenarien und dem Aufbau von Fähigkeiten von Grund auf liegt. Durch die Etablierung eines robusten industriellen Datensystems für verkörperte KI und die Weiterentwicklung eines ingenieurtechnisch orientierten Roboterdesigns und einer entsprechenden Fertigung legt das Unternehmen stetig den Grundstein für den großflächigen Einsatz von Technologien mit verkörperter Intelligenz in verschiedenen Branchen.
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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.