MELBOURNE, Australien, 22. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Der Vorstand von CSL Limited (ASX:CSL; USOTC:CSLLY) gibt heute bekannt, dass er Deborah Waterhouse mit Wirkung zum 1. Februar 2027 zur Chief Executive Officer und Geschäftsführerin von CSL ernannt hat. Die Ernennung erfolgte im Anschluss an ein umfangreiches, weltweites Auswahlverfahren, das vom Vorstand von CSL durchgeführt wurde.
Frau Waterhouse ist eine bewährte Führungskraft im kaufmännischen Bereich mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Leitung komplexer globaler Spezialpharmaunternehmen in den USA, Großbritannien, Kontinentaleuropa und Australien.
Seit 2017 ist Waterhouse CEO von ViiV Healthcare, einem Joint Venture, an dem GSK die Mehrheit hält und an dem Shionogi als Gesellschafter beteiligt ist. ViiV ist ein führender Spezialist im Bereich HIV und erzielte im Geschäftsjahr 2025 von GSK einen Umsatz von 7,7 Milliarden Pfund[i]. Darüber hinaus ist Waterhouse Präsidentin von GSK Global Health.
Deborah Waterhouse leitete zuvor das US-Impfstoffgeschäft sowie den Geschäftsbereich Primärversorgung von GSK in den USA und hatte mehrere weitere Führungspositionen inne, darunter von 2008 bis 2012 die des General Managers für Australien und Neuseeland bei GSK.
Dr. Brian McNamee, Vorsitzender von CSL, sagte: „Im Februar dieses Jahres haben wir erklärt, dass der nächste CEO von CSL in der Lage sein muss, die Dynamik unserer geschäftlichen Entwicklung fortzusetzen, unsere Pipeline zu erneuern und unsere Abläufe zu vereinfachen, ohne dabei die Wissenschaft und die Ziele aus den Augen zu verlieren, auf denen dieses großartige Unternehmen aufgebaut ist. Deborah hat all diese Dinge bereits mehrfach unter Beweis gestellt. Deborah ist eine herausragende globale Führungskraft mit der nachgewiesenen Fähigkeit, komplexe Geschäftsbereiche auszubauen."
„Sie hat ein fokussiertes biopharmazeutisches Geschäft ausgebaut und das Geschäftsfeld bei ViiV erneuert, indem sie die Entwicklung und Vermarktung der nächsten Generation von Medikamenten zur Unterstützung der Patienten vorangetrieben hat. Sie kennt die Vereinigten Staaten, sie kennt Australien und sie weiß, wie man Pipelines aufbaut und Partnerschaften verwaltet. Als erstklassige und zielorientierte Führungskraft ist sie die richtige Person, um CSL in sein nächstes Wachstums Kapitel zu führen. Die Entscheidung des Vorstands, Deborah zu ernennen, fiel einstimmig."
Deborah Waterhouse sagte: „CSL ist eines der großartigen Unternehmen unserer Branche, und ich habe während meiner Zeit in Melbourne gesehen, welche Bedeutung es für Australien hat. Seine Mitarbeiter retten jeden Tag Leben – von den Mitarbeitern, die in den Spendezentren Plasma entnehmen, bis hin zu den Wissenschaftlern und Fachkräften, die die Medikamente und Impfstoffe entwickeln und herstellen. Die Grundlagen sind solide. Meine Aufgabe ist es, diese Dynamik fortzusetzen und den Weg zu einem verlässlichen Wachstum für Patienten und Aktionäre weiterzuentwickeln."
Waterhouse wird ihren Wohnsitz weiterhin im Vereinigten Königreich behalten. Sie wird einen Großteil ihrer Zeit in Australien, den USA sowie in den wichtigsten Märkten und Betriebszentren von CSL verbringen. Gordon Naylor wird bis zum 1. Februar 2027 weiterhin als Interim-CEO und Geschäftsführer tätig sein. Er wird gemeinsam mit Waterhouse für einen reibungslosen Übergang sorgen und anschließend seine Rolle im Vorstand als nicht geschäftsführendes Vorstandsmitglied wieder aufnehmen.
Eine Biografie von Deborah Waterhouse ist in Anhang 1 enthalten.
Die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrags von Waterhouse, einschließlich ihrer Vergütungsstruktur, die am 1. Februar 2027 in Kraft tritt, sind in Anhang 2 aufgeführt.
Genehmigt zur Einreichung durch:
Fiona Mead
Unternehmenssekretärin
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Michelle Rees T: +61 410 600 745 | Brett Foley T: +61 461 464 708 | |
CSL Limited | ABN 99 051 588 348 | 655 Elizabeth Street, Melbourne VIC 3000 | ||
Anlage 1:
Beruflicher Werdegang von Deborah Waterhouse
GSK Beruflicher Werdegang | ||
Zeitraum | Titel | |
2017 – heute | CEO von ViiV Healthcare und Präsident von GSK Global Health | |
2015 – 2017 | SVP Geschäftsbereich US Primary Care | |
2013 – 2015 | SVP Geschäftsfbereich US Vaccines | |
2012 – 2013 | SVP Zentral- und Osteuropa | |
2008 – 2012 | Vice President und Geschäftsführerin Australien und Neuseeland | |
2008 | VP Human Resources Europa | |
2004 – 2007 | Leiterin der Geschäftseinheit HIV UK und Leiterin HIV Europa | |
1999 – 2004 | Global Commercialisation Leader | |
1996 – 1999 | Vertriebs- und Marketingpositionen mit zunehmender Verantwortung bei GSK UK | |
Ernennungen in den Vorstand | ||
Zeitraum | Titel | |
2017 – Heute | Mitglied des Vorstands von ViiV Healthcare | |
2019 – 2025 | Nicht-exekutives Vorstandsmitglied Schroders: Vorstandsmitglied, Prüfungsausschuss | |
Juli 2026 – Heute | Nicht-geschäftsführende Direktorin, Reckitt | |
Anlage 2:
Wichtigste Beschäftigungsbedingungen für Deborah Waterhouse
Schlüsselbegriff | Details |
Beginn | 1. Februar 2027. |
Grundgehalt | 1.500.000 £ pro Jahr. |
STI | Erste Zuteilung ist GJ27 STI:
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LTI | Erste Zuteilung im September 2027 LTI:
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Ablösung von GSK- |
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Zusätzliche Zuteilichnung zur |
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Rente |
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Leistungen |
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Kündigungsfrist |
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Wettbewerbsverbot |
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Wettbewerbsverbote |
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Steuer |
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Sonstiges |
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[i] Laut den GSK-Geschäftsjahrabschlüssen für 2025
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.