ZELLIK, Belgien, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Nach der offiziellen Einweihung Ende Mai hat Nippon Sanso erfolgreich eine hochmoderne, vollautomatisierte Trockeneisproduktionsanlage und CO₂-Rückgewinnung im schwedischen Köping in Betrieb genommen. Das wegweisende Projekt verbindet die Marktführerschaft von Nippon Sanso mit der innovativen Technologie von Cold Jet, um die steigende Nachfrage nach Trockeneislösungen in den Bereichen Luftfahrt, Lebensmittelindustrie, Pharma und industrielle Reinigung in den nordischen Ländern zu bedienen.
Die Anlage verfügt über eine Produktionskapazität von 2,2 Tonnen Trockeneis pro Stunde und basiert auf den schlüsselfertigen Produktionslösungen von Cold Jet. Durch die lokale Herstellung können Transportzeiten deutlich verkürzt und Kunden schneller mit frischem, hochwertigem Trockeneis versorgt werden.
Die Vorteile einer schlüsselfertigen Gesamtlösung
Nippon Sanso entschied sich bewusst für Cold Jet als Komplettanbieter, um eine vollständig integrierte Produktionslinie aus einer Hand zu erhalten. Dadurch konnten die Herausforderungen vermieden werden, die häufig mit der Beschaffung und Integration einzelner Komponenten verschiedener Hersteller verbunden sind.
"Die Zusammenarbeit mit Cold Jet war hervorragend – die Kommunikation war unkompliziert, direkt und lösungsorientiert", erklärt Stefan Persson, Process Improvement Senior Manager bei Nippon Sanso. „Wir wollten eine Komplettlösung, bei der die Technologie von Anfang an integriert ist. Gemeinsam mit Cold Jet und unserer Engineering-Abteilung haben wir eine Produktionslinie geschaffen, die sicherer, einfacher zu bedienen und in der Lage ist, Trockeneis in höchster Qualität herzustellen."
Automatisierung und moderne Produktionstechnologie
Die Anlage in Köping umfasst ein vollständig automatisiertes System für den autonomen Betrieb, darunter:
Durch die Automatisierung wiederkehrender Verpackungsprozesse werden Fehlerquellen minimiert, während sich die Mitarbeitenden stärker auf Qualitätskontrollen und Prozessüberwachung konzentrieren können.
Nachhaltigkeit durch CO₂ Rückgewinnung
Ein zentraler Bestandteil der Anlage sind die CO₂-Rückgewinnungssysteme von Cold Jet. Während bei herkömmlicher Trockeneisproduktion erhebliche Mengen CO₂ verloren gehen, wird dieses in Köping zurückgewonnen und erneut genutzt.
Zu den Vorteilen gehören:
Mehr Flexibilität für Kunden
Durch die Integration der Trockeneisproduktion in die bestehenden Gasabfüllprozesse am Standort Köping können Ressourcen effizient genutzt und die betriebliche Flexibilität erhöht werden. Produziert werden verschiedene Pelletgrößen (3 mm, 10 mm und 16 mm) sowie Trockeneisscheiben in unterschiedlichen Gewichten.
„Zuverlässigkeit und Flexibilität sind für unsere Kunden entscheidend", so Persson. „Diese Partnerschaft ermöglicht es uns, lokal zu produzieren, schnell zu skalieren und die logistischen Herausforderungen unserer Kunden effektiv zu lösen."
Über die Unternehmen
Medien Kontakte
View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/cold-jet-und-nippon-sanso-setzen-mit-vollautomatisierter-trockeneisproduktion--ruckgewinnungssystemen-neue-maWstabe-in-koping-schweden-302795973.html
Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.