SINGAPUR und LONDON, 30. April 2026 /PRNewswire/ -- Cohen & Steers, Inc. (NYSE: CNS) gab heute bekannt, dass die Namen von zwei ihrer SICAV-Fonds geändert wurden, um sie besser an die Marktdefinitionen der Wertpapierarten anzupassen, in die die Fonds investieren. Der Cohen & Steers SICAV Preferred Income Fund ist jetzt der Cohen & Steers SICAV Hybrid Credit & Income Fund, und der Cohen & Steers SICAV Short Duration Preferred Income Fund ist jetzt der Cohen & Steers SICAV Short Duration Hybrid Credit & Income Fund.
Diese Änderungen ändern nichts an den Strategien der Fonds. Vielmehr spiegeln sie die Erwartungen der Anlegerinnen und Anleger in Bezug auf hybride Kreditstrategien wider und spiegeln das Feedback von Kundinnen und Kunden außerhalb der USA wider, um das investierbare Universum der Fonds klarer darzustellen als der Begriff „Preferred" dies kann.
Weitere Informationen über die SICAV-Fonds von Cohen & Steers sinden Sie über die vollständige Fondsliste von Cohen & Steers: Fonds - Cohen & Steers.
Es handelt sich hierbei um eine Marketingmitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt der Cohen & Steers SICAV und das entsprechende KIID/KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Diese Dokumente sind auf der Website von Cohen & Steers kostenlos erhältlich.
Informationen zu den Cohen & Steers SICAV-Fonds. Die Fonds sind Teilfonds von Cohen & Steers SICAV, einem in Luxemburg ansässigen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Anteile der Fonds werden nur gemäß dem aktuellen Prospekt angeboten, und der Verkauf von Anteilen der Fonds kann in bestimmten Ländern eingeschränkt sein. Insbesondere dürfen die Anteile weder direkt noch indirekt in den USA oder an US-Personen angeboten oder verkauft werden, wie im Prospekt der Fonds ausführlicher beschrieben. Weitere Informationen, einschließlich wichtiger Risikoerwägungen, möglicher Kapitalverluste und Einzelheiten zu Gebühren und Kosten, entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.
Informationen zu Cohen & Steers, Inc. Cohen & Steers, Inc. („Cohen & Steers") ist ein führender globaler Vermögensverwalter, der sich auf Immobilien und alternative Erträge spezialisiert hat, darunter börsennotierte und private Immobilien, Vorzugsaktien, Infrastruktur, Rohstoffaktien, Rohstoffe sowie Multi-Strategie-Lösungen. Das 1986 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in New York City und verfügt über Niederlassungen in London, Dublin, Hongkong, Tokio und Singapur.
Diese Mitteilung ist weder vertraglich bindend noch gesetzlich vorgeschrieben. Diese Mitteilung reicht nicht aus, um eine Anlageentscheidung zu treffen. Anlagen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des vollständigen Verlusts des investierten Kapitals. Es kann nicht garantiert werden, dass die Anlagestrategie ihre Anlageziele erreicht.
Cohen & Steers Ireland Limited ist die Verwaltungsgesellschaft der Cohen & Steers SICAV (die „Verwaltungsgesellschaft") und ist von der Central Bank of Ireland zugelassen und deren Aufsicht unterliegt. Die Verwaltungsgesellschaft hat Cohen & Steers UK Limited, die von der Financial Conduct Authority zugelassen ist und beaufsichtigt wird, als Vertriebsstelle für die Anteile des Fonds bestellt. Die Cohen & Steers SICAV ist ein eingeschränktes Anlagevehikel im Sinne einer Ausnahmebestimmung nach singapurischem Recht. Alle potenziellen Anlegerinnen und Anleger in Singapur erhalten einen Prospekt mit einem für Singapur angepassten Zusatz („Singapore Wrapper"). Die SICAV ist nicht von der MAS zugelassen oder anerkannt, und Anteile an der SICAV sind für Privatanlegerinnen und -anleger in Singapur nicht erhältlich.
Website: https://www.cohenandsteers.com/
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Die Bundesregierung bereitet die Einführung einer Zuckerabgabe vor und stößt damit auf gemischte Reaktionen in den Ländern. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) signalisiert Unterstützung für die Pläne, knüpft diese aber an klare Bedingungen. Entscheidend sei, was die schwarz-rote Koalition am Ende tatsächlich vorlege, betonte der Regierungschef in Kiel. Dass das Thema Zuckersteuer auf Bundesebene an Bedeutung gewinne, begrüße er ausdrücklich.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wofür die erwarteten Mehreinnahmen verwendet werden. Günther teilt die Linie von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), wonach die Zuckerabgabe nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden dürfe. Stattdessen müssten die Mittel der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Befürworter argumentieren, dass eine zweckgebundene Verwendung etwa für Präventionsprogramme und Ernährungsaufklärung die Akzeptanz einer solchen Steuer stärken könnte.
Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums heißt es indes, die Zuckerabgabe sei Teil eines breiteren Konsolidierungskurses. Neben der neuen Abgabe auf zuckergesüßte Produkte sind demnach eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen vorgesehen, um den Bundeshaushalt zu stabilisieren. Parallel dazu arbeitet eine Kommission unter Leitung von Gesundheitsministerin Nina Warken an einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und empfiehlt unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden.
Die politische Stimmung zu dem Thema hat sich in kurzer Zeit deutlich verschoben. Noch im Februar war ein ähnlicher Vorschlag auf einem CDU-Parteitag als „grüne Bevormundungspolitik“ abgelehnt worden. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der anhaltenden Debatte über ernährungsbedingte Krankheiten flammt die Diskussion nun wieder auf. Ob die Zuckerabgabe am Ende primär als Instrument der Gesundheitsförderung oder als Baustein der Haushaltskonsolidierung wahrgenommen wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die Bundesregierung den Forderungen nach einer klaren Zweckbindung der Einnahmen folgt.