Aufzeichnung mit 1080p und 60 fps vorne und hinten, automatischer Start, Sprachwarnungen und verdeckte Installation – jetzt Gold-Gewinner der MUSE Design Awards 2026.
SHENZHEN, China, 5. Juni 2026 /PRNewswire/ -- CHIGEE hat heute die XR-1 vorgestellt, eine unauffällige Motorrad-Dashcam für Fahrer, die Schutz ohne zusätzlichen Aufwand suchen. Die XR-1 beginnt mit der Aufzeichnung, sobald das Motorrad gestartet wird, nimmt automatisch Aufnahmen von vorne und hinten auf und gibt den Status laut bekannt – anschließend verschwindet sie aus dem Blickfeld, sodass das Cockpit aufgeräumt bleibt und das ursprüngliche Erscheinungsbild des Motorrads erhalten bleibt.


Sobald das Motorrad losfährt, zeichnet das Gerät kontinuierlich im Hintergrund auf. Dank der Loop-Aufnahme werden die ältesten Clips überschrieben, sodass Fahrer sich nie um das Löschen von Dateien kümmern müssen. Eine proaktive Sprachführung überwacht den Aufnahmestatus, die SD-Karte, die Kameraverbindung und Systemfehler und meldet sich, sobald etwas beachtet werden muss – so können Fahrer mit der Gewissheit losfahren, dass das Gerät bereit ist, anstatt nur darauf zu hoffen. Die Sprachansagen sind auf Englisch, Japanisch, traditionellem Chinesisch und Koreanisch verfügbar.
Wenn etwas schiefgeht, schützt die XR-1 das, was wichtig ist. Die Notfall-Sperre erkennt plötzliche Stöße oder ungewöhnliche Bewegungen und sperrt den aktuellen Clip, damit er nicht überschrieben werden kann, und hilft dabei, das Filmmaterial zu bewahren, falls die Stromversorgung ohne Vorwarnung unterbrochen wird. Der Parking Guard hält auch nach dem Abstellen des Motors Wache und erwacht aus dem Energiesparmodus, um Stöße, Umkippen und Unfälle mit Fahrerflucht aufzuzeichnen, während der Fahrer abwesend ist.
Die Bildqualität basiert auf einem 64-Bit-Arm-Cortex-A53-Prozessor – derselben Plattform, die auch hinter dem Flaggschiff-Display AIO-6 von CHIGEE steckt – und ermöglicht 1080p-Aufnahmen mit bis zu 60 FPS, Smart HDR, einem 136°-Weitwinkel und intelligenter Stabilisierung für flüssige, klare Ergebnisse unter realen Fahrbedingungen. Die Clips werden über eine dedizierte 5-GHz-WLAN-Verbindung mit Geschwindigkeiten von über 10 MB/s an die CHIGEE GO-App übertragen – schnell genug, um sie zu speichern und zu teilen, noch bevor der Helm abgenommen wird.
Die nach CHIGEE-Standards entwickelte XR-1-Haupteinheit ist nach IP69K zertifiziert und verfügt über IP68-Kameras. Dank einer PC+TPU-Dual-Shot-Konstruktion und einer Kühlstruktur aus Aluminiumlegierung widersteht sie Regen, Vibrationen, Hitze und Hochdruckreinigung. Eine optionale GPS-Fernbedienung ermöglicht die Steuerung am Lenker und die Aufzeichnung der Fahrt.
Die CHIGEE XR-1 ist jetzt offiziell auf der offiziellen CHIGEE-Website zu einem Preis von 219 US-Dollar erhältlich.
Informationen zu CHIGEE
CHIGEE entwickelt intelligente Fahrtechnologie für Motorradfahrer und bringt damit die Intelligenz und Sicherheit von Autos auf zwei Räder.
Medienkontakt: press@chigeego.com

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.