ChainUp in die Liste der weltweit führenden Fintech-Unternehmen 2026 von CNBC und Statista aufgenommen

27.07.2026

Eine globale Bewertung würdigt die institutionelle Infrastruktur für digitale Vermögenswerte, die internationalen Compliance-Standards sowie die operative Größe von ChainUp.

SINGAPUR, 27. Juli 2026 /PRNewswire/ -- ChainUp, ein globaler Anbieter von Technologieinfrastruktur für digitale Vermögenswerte, wurde in die Liste der World's Top Fintech Companies 2026 von CNBC in der Kategorie Digitale Vermögenswerte aufgenommen.

ChainUp Named to CNBC & Statista World’s Top Fintech Companies 2026 List

Der Index, der gemeinsam vom Wirtschaftsnachrichtennetzwerk CNBC und dem globalen Marktforschungsunternehmen Statista veröffentlicht wird, würdigt Technologieanbieter, die die Zukunft der Finanzdienstleistungen vorantreiben. Das Ranking für 2026 basiert auf einer unabhängigen Bewertung von mehr als 3.500 Unternehmen und 25.000 Datenpunkten weltweit, bei der die Umsatzentwicklung, die operative Präsenz, die Einhaltung regulatorischer Vorschriften sowie kontinuierliche technische Innovationen bewertet wurden.

Die Auszeichnung von ChainUp spiegelt einen breiteren Branchenwandel wider, da Finanzinstitute, Vermögensverwalter und Unternehmensbetreiber zunehmend Compliance auf institutionellem Niveau und eine zuverlässige Infrastruktur gegenüber Marktspekulationen priorisieren.

Bereitstellung einer einheitlichen Infrastruktur für digitale Vermögenswerte, um den operativen Standard für die institutionelle Finanzwelt zu setzen

Da sich die Märkte für digitale Vermögenswerte an die traditionellen Kapitalmärkte angleichen, stehen Institutionen unter wachsendem Druck, fragmentierte Software durch eine einheitliche Unternehmensarchitektur zu ersetzen. ChainUp begegnet diesem Wandel durch die Bereitstellung eines modularen Technologie-Stacks über den gesamten Lebenszyklus digitaler Vermögenswerte hinweg – dabei werden die Infrastruktur von Krypto-Börsen und Prognosemärkten, institutionelles „Staking-as-a-Service", eine nicht-verwahrende MPC-Infrastruktur, die Tokenisierung realer Vermögenswerte (RWA), Zahlungswege und Compliance-Kontrollen in Echtzeit in einem einzigen Governance-Rahmenwerk konsolidiert.

Um den sich weiterentwickelnden Marktanforderungen gerecht zu werden, integriert ChainUp zudem speziell entwickelte KI-Funktionen, die darauf ausgelegt sind, die Plattformbindung zu maximieren und das Endnutzererlebnis zu verbessern. Von intelligentem Order-Routing und automatisierter Liquiditätsoptimierung bis hin zu sicherheitsorientierten KI-Frameworks für das Risikomanagement – diese Tools ermöglichen es Betreibern, reibungslose und äußerst ansprechende Arbeitsabläufe bereitzustellen, die aktive Händler binden und die langfristige Kundenbindung fördern.

Grundlage dieser Plattform ist ein Betriebsrahmenwerk, das internationalen Sicherheitsstandards entspricht, darunter ein SOC-2-Typ-II-Bericht und die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001. Die Plattform von ChainUp hat bereits über 700 Unternehmenskunden in 30 Ländern unterstützt – und bedient dabei ein Ökosystem von mehr als 60 Millionen Endnutzern bei einer Serviceverfügbarkeit von 99,99 %.

„Die Anerkennung durch CNBC und Statista markiert einen wichtigen Meilenstein, während sich unsere Branche in Richtung langfristiger operativer Verantwortlichkeit weiterentwickelt", sagte Chung Ho, Präsident und Chief Operating Officer von ChainUp. „Unser Fokus liegt weiterhin auf dem Aufbau von Systemen auf Unternehmensniveau, die strengen regulatorischen Standards standhalten. Angesichts der Entwicklung der globalen Kapitalmärkte sind wir bestrebt, unsere Governance-Rahmenbedingungen zu stärken und die skalierbare, intelligente Architektur bereitzustellen, die von institutionellen Kunden weltweit benötigt wird."

Informationen zu ChainUp

ChainUp wurde 2019 gegründet, hat seinen Hauptsitz in Singapur und ist ein weltweit führender Anbieter von Technologieinfrastruktur für digitale Vermögenswerte. ChainUp unterstützt über 700 Unternehmenskunden in 30 Ländern und bietet eine einheitliche Unternehmensplattform, die Infrastruktur für Kryptobörsen und Prognosemärkte, institutionelles „Staking-as-a-Service", MPC-Verwahrung, die Tokenisierung realer Vermögenswerte (RWA) sowie KYT-Compliance-Analysen umfasst. ChainUp arbeitet gemäß den Sicherheitszertifizierungen SOC 2 Typ II und ISO 27001 und bietet die skalierbare, konforme Architektur, die moderne Finanzinstitute benötigen. Weitere Informationen finden Sie unter www.chainup.com.

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.