Cereals Canada veröffentlicht den Fortschrittsbericht zur Anbausaison 2026

10.06.2026

WINNIPEG, MB, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Da die Anbausaison 2026 für kanadischen Sommerweizen nun angelaufen ist, hat Cereals Canada die regelmäßigen Aktualisierungen seines interaktiven Fortschrittsberichts zur Anbausaison wieder aufgenommen. Der Bericht wird weiterhin alle zwei Wochen aktualisiert, bis die Ernte in allen drei Prärieprovinzen abgeschlossen ist.

„Der Fortschrittsbericht zur Anbausaison liefert aktuelle Einblicke in die Weizenproduktion im Westen Kanadas, einschließlich Umweltfaktoren mit möglichem Einfluss auf Bestandsentwicklung und Qualität", sagt Matilda van Aggelen, Markt- und Handelsspezialistin. „Wir ermutigen internationale und kanadische Kunden sowie Akteure der Wertschöpfungskette, den Bericht im Laufe der Saison regelmäßig abzurufen, um aktuelle Informationen zur Weizenkultur 2026 in den Prärieprovinzen zu erhalten."

Cereals Canada arbeitet während der gesamten Vegetationsperiode mit den Landwirtschaftsministerien der Provinzen Alberta, Saskatchewan und Manitoba zusammen, um Informationen über den Fortschritt der Aussaat, den Zustand und die Qualität der Bestände sowie die Erntetätigkeit bei Sommerweizen zu sammeln. Diese Informationen werden zusammengestellt und in einem interaktiven, benutzerfreundlichen Format präsentiert, das Karten, Highlights aus den Provinzen und Links zu detaillierten Bestandsberichten enthält. Es stehen auch historische Daten aus früheren Jahren zur Verfügung, um Vergleiche und Trendanalysen zu ermöglichen.

„Da sich der Großteil der kanadischen Sommerweizenproduktion auf die Prärieprovinzen konzentriert, bietet der Bericht internationalen Abnehmern einen klaren Überblick darüber, wie sich der Bestand von der Aussaat bis zur Ernte entwickelt", sagt van Aggelen. „Kunden auf der ganzen Welt legen Wert auf transparente, aktuelle Informationen, und der Fortschrittsbericht zur Anbausaison macht es leicht, an einem Ort auf alle Informationen zuzugreifen."

Probieren Sie es jetzt aus: https://cerealscanada.ca/growing-season-progress/

Informationen zu Cereals Canada

Cereals Canada ist der nationale, gemeinnützige Branchenverband, der die kanadische Getreidewertschöpfungskette vertritt. Wir legen Wert auf Beziehungen und arbeiten mit staatlichen Stellen sowie Interessengruppen zusammen, um zeitnah fachlich fundierte technische Informationen bereitzustellen und ein erstklassiges Kundenerlebnis zu bieten. Wir haben uns der Unterstützung der Akteure der kanadischen Getreidewertschöpfungskette verschrieben, darunter Landwirte, Exporteure, Sortenentwickler, Verarbeiter und unsere Kunden auf der ganzen Welt, mit Schwerpunkt auf Handel, Wissenschaft und Nachhaltigkeit.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Ellen Pruden, Bereichsleiterin Kommunikation und Beziehungen zur Wertschöpfungskette, E-Mail: epruden@cerealscanada.ca, Mobil: 204-479-0166

Cereals Canada logo

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.