Studien, die im Rahmen des „Internationalen Kongresses 2026 der Internationalen Lebertransplantationsgesellschaft (ILTS)" in Genf, Schweiz, vom 6. bis 9. Mai 2026 vorgestellt wurden
Präsentationen unterstützen den Einsatz von HOPE in den USA und der EU, um mehr Organe für Transplantationen verfügbar zu machen und die Wartezeiten auf der Registerliste zu verkürzen
DULUTH, Ga., 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Bridge to Life™ Ltd, ein globaler Innovator im Bereich Organerhaltungslösungen und Perfusionstechnologie, gab heute neue Daten aus Studien bekannt, in denen die hypothermische sauerstoffhaltige Perfusion (HOPE) zur Erhaltung von Spenderlebern in Erwartung einer Transplantation eingesetzt wurde. Die Studien zeigen insgesamt, dass HOPE mit VitaSmart™ die Verwertung von steatotischen, älteren und zuvor verworfenen Spenderlebern verbessert, während die mitochondriale Funktion erhalten bleibt und Flavinmononukleotid (FMN) als direkter Biomarker für die Lebensfähigkeit des Transplantats unterstützt wird. Zusammengenommen stärken diese Ergebnisse die klinischen und wirtschaftlichen Argumente für eine breitere Einführung von HOPE in Transplantationszentren in den USA und Europa.

„Mit der FDA-Zulassung von VitaSmart™ ist Bridge to Life das erste Unternehmen, das HOPE als zugelassene Plattform für Lebertransplantationen auf den US-Markt bringt. Diese neuen ILTS-Daten unterstreichen, dass HOPE nicht nur eine Konservierungsstrategie ist, sondern ein Instrument zur Organwiederherstellung, zur Beurteilung der Lebensfähigkeit und zur besseren Entscheidungsfindung bei Transplantationen", so Don Webber, Präsident und CEO von Bridge to Life Ltd. „Indem wir die Verwendung marginaler Spenderorgane erweitern und die mitochondriale Integrität bewahren, helfen wir Transplantationsteams, von der Konservierung zur Präzisionstransplantation überzugehen".
Nutzung von HOPE korreliert mit mehr zur Transplantation angenommenen Organen
„Hypothermische sauerstoffhaltige Perfusion (HOPE) erweitert die Kriterien für die Annahme von Spendern mit optimalen Ergebnissen: Eine multizentrische Matched-Cohort-Studie"
„Mit Hoffnung die weggeworfenen Lebern zurückgewinnen"
Weitere Forschungen über die Auswirkungen einer verlängerten Anwendung von HOPE auf die mitochondriale Funktion und Flavinmononukleotid (FMN) bieten Transplantationschirurgen mehr Flexibilität bei der Planung von Transplantationsverfahren
„Prolonged HOPE Preserves Mitochondrial Function and Enables Logistical Flexibility in Liver Transplantation"
„FMN im Spenderserum spiegelt die mitochondriale Schädigung wider und sagt das Ergebnis nach einer Lebertransplantation voraus: Eine metabolische Spendersignatur der Transplantatqualität"
Informationen zu Bridge to Life™ Ltd
Bridge to Life™ Ltd ist ein globaler Innovator von Technologien und Lösungen zur Organkonservierung und bietet erstklassige Produkte wie Belzer UW®, EasiSlush® und das VitaSmart™ Hypothermic Oxygenated Perfusion System an. Mit einem starken Fokus auf Produktqualität, Innovation und Zugänglichkeit bedient das Unternehmen weltweit führende Transplantationszentren und Organbeschaffungsorganisationen und arbeitet mit ihnen zusammen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.