Betrugsopfer, die zwischen 2014 und 2019 in die betrügerische Kryptowährung OneCoin investiert und einen Nettoverlust erlitten haben, können unter Umständen im Rahmen des vom Justizministerium durchgeführten Antragsverfahrens auf Rückgewähr eine Entschädigung erhalten.

13.04.2026

PHILADELPHIA, 13. April 2026 /PRNewswire/ -- Die folgende Erklärung wird von Kroll Settlement Administration im Namen des Justizministeriums der Vereinigten Staaten in Bezug auf das OneCoin Cryptocurrency Remission Program („Remission Program") abgegeben.

Worum geht es hier?

Das Justizministerium hat ein Antragsverfahren auf Rückgewähr eingeleitet, um Betrugsopfer zu entschädigen, die zwischen 2014 und 2019 in die betrügerische Kryptowährungsplattform OneCoin investiert haben. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat im Southern District of New York mehrere Strafverfahren mit Bezug zu OneCoin eingeleitet.

Zwischen 2014 und 2019 haben Ruja Ignatova und Karl Sebastian Greenwood, Mitgründer von OneCoin Ltd., sowie weitere Beteiligte ein groß angelegtes internationales Anlagebetrugssystem im Bereich Kryptowährungen organisiert, durch das Investoren aus aller Welt geschädigt wurden. Das System umfasste die Vermarktung und den Verkauf einer betrügerischen Kryptowährung, was weltweit zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Opfer führte. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat die strafrechtliche Einziehung der Erträge aus dem Betrugssystem betrieben, und die Nettoerlöse aus diesen eingezogenen Vermögenswerten werden im Rahmen des Rückgewährverfahrens zur Entschädigung der Opfer zur Verfügung stehen. Opfer, die vom OneCoin-System betroffen sind, können Anträge auf Rückgewähr stellen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Wer kommt für eine Entschädigung in Betracht?

Opfer, die zwischen 2014 und 2019 OneCoin-Kryptowährung erworben und unter Berücksichtigung abgeschlossener Auszahlungen oder anderweitiger Rückflüsse einen Nettoverlust ihrer Investition erlitten haben, kommen in dieser Angelegenheit möglicherweise für eine Entschädigung in Betracht. Die Einreichung eines Antrags auf Rückgewähr garantiert jedoch keine Zahlung. Weder das Justizministerium noch der Rückgewährverwalter erheben Gebühren für die Einreichung eines Antrags oder für die Teilnahme am Rückgewährverfahren. Außerdem benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, um einen Antrag einzureichen.

Welche Möglichkeiten haben Opfer?

  • Reichen Sie das Antragsformular bis zum 30. Juni 2026 ein: Um an diesem „Remission Program" teilzunehmen, müssen Sie ein vollständig ausgefülltes Antragsformular einreichen. Im Rahmen Ihrer Einreichung werden Sie aufgefordert, die durch das System entstandenen finanziellen Verluste nachzuweisen. Dem Antragsformular müssen Belege für alle geltend gemachten Verluste beigefügt werden. Anträge auf Rückgewähr können per Post oder online auf www.onecoinremission.com eingereicht werden.



  • Nichts unternehmen: Wenn Sie nicht am Remission-Programm teilnehmen möchten, müssen Sie kein Antragsformular einreichen. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn Sie keinen Antrag auf Rückgewähr einreichen, werden Sie im Rahmen des Remission-Programms nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen

Dies ist nur eine Zusammenfassung. Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren auf Rückgewähr und Anweisungen zur Einreichung eines Antrags finden Sie wie folgt:

Besuchen Sie: www.onecoinremission.com

Rufen Sie an: 1-833-421-9748

E-Mail: info@OneCoinRemission.com

Schreiben richten Sie an: OneCoin Remission, c/o Kroll Settlement Administration LLC, P.O. Box 225391, New York, NY 10150-5391

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Investoren treiben Quantencomputing auf Rekordniveau

30.04.2026

Quantencomputing entwickelt sich laut einer neuen Analyse von McKinsey & Company vom reinen Forschungsfeld zu einem eigenständigen Wirtschaftszweig. Der „Quantum Technology Monitor 2026“ der Unternehmensberatung verortet das Jahr 2026 als Wendepunkt, an dem Quantenrechner für Unternehmen strategisch relevant werden. Im Mittelpunkt steht nicht mehr nur die technische Machbarkeit, sondern die Frage, welche Firmen jetzt Fähigkeiten und Partnerschaften aufbauen, um sich mit Hilfe der Technologie einen Vorsprung im Wettbewerb zu sichern.

Die Dynamik spiegelt sich in den Finanzierungszahlen wider: Weltweite Investitionen in Start-ups für Quantentechnologien haben sich binnen eines Jahres mehr als verzehnfacht und summierten sich 2025 auf ein Rekordvolumen von 12,6 Milliarden US‑Dollar. Parallel dazu überschritten die globalen Umsätze von Quantencomputing-Unternehmen erstmals die Marke von einer Milliarde Dollar. Damit signalisiert der Markt, dass erste kommerzielle Anwendungen über Pilotprojekte hinausgehen und neue Geschäftsmodelle entstehen.

Technologisch unterscheiden sich Quantencomputer grundlegend von herkömmlichen Systemen. Statt mit Bits, die entweder 0 oder 1 darstellen, arbeiten sie mit Qubits, die dank Superposition Zustände von 0 und 1 gleichzeitig einnehmen können. Hinzu kommt Verschränkung: Qubits können miteinander verbunden sein, unabhängig von ihrer räumlichen Distanz. Diese Eigenschaften ermöglichen es Quantenrechnern, bestimmte Aufgaben wie die Mustererkennung oder die Simulation hochkomplexer Systeme deutlich schneller zu bewältigen als klassische Rechner – mit besonderem Potenzial in Kryptographie, Materialforschung und Künstlicher Intelligenz.

Der McKinsey-Bericht deutet auf einen strukturellen Wandel hin: Quantencomputing ist in den Vorstandsetagen großer Konzerne angekommen. Für Unternehmen wird es zur Managementfrage, wie sie den Zugang zu entsprechender Hardware – häufig über Cloud-Lösungen – sichern, geeignete Software-Stacks aufbauen und zugleich das notwendige Fachwissen ins Haus holen. Der Bericht verweist auf einen sich beschleunigenden internationalen Wettlauf zwischen Europa, den USA und China, der Chancen für etablierte Technologiekonzerne ebenso wie für spezialisierte Newcomer eröffnet. Wer frühzeitig ein Ökosystem aus Partnern und Anwendungen etabliert, dürfte laut Studie die besten Voraussetzungen haben, vom erwarteten Wachstum der Branche zu profitieren.