HONGKONG, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ --

Der Shaw-Preis in Astronomie wird zu gleichen Teilen verliehen an
Ken'ichi Nomoto
Emeritierter Professor und leitender Gastwissenschaftler des Kavli-Instituts für Physik und Mathematik des Universums, Universität Tokio, Japan und
Stanford Woosley
Professor für Astronomie und Astrophysik, Universität von Kalifornien, Santa Cruz, USA
für ihre Studien über Sternexplosionen und den Ursprung der Elemente.
Der Shaw-Preis in Biowissenschaften und Medizin wird zu gleichen Teilen verliehen an
Anne Dejean
Emeritierte Professorin, Institut Pasteur, Frankreich
Hugues de Thé
Professor und Lehrstuhl für Zelluläre und Molekulare Onkologie, Collège de France und
Zhu Chen
Professor, Ruijin-Krankenhaus, Medizinische Fakultät, Shanghai Jiao Tong Universität, VRC
für die Entdeckung der molekularen und zellulären Grundlagen der akuten promyelozytären Leukämie und die Entwicklung einer synergistischen zielgerichteten Therapie, die die Krankheit von einer der tödlichsten zu einer der heilbarsten Krebsarten gemacht hat.
Der Shaw-Preis für mathematische Wissenschaften wird zu gleichen Teilen verliehen an
Emmanuel Candès
Der Barnum-Simons-Lehrstuhl für Mathematik und Statistik, Stanford University, USA und
Camillo De Lellis
IBM von Neumann Professor, Fakultät für Mathematik, Institute for Advanced Study, Princeton, USA
für ihre bahnbrechenden Beiträge zum Einsatz tiefgreifender Techniken der mathematischen Analyse, um einerseits angewandte Probleme in der Informationstheorie, der Signalverarbeitung und der Statistik genau zu verstehen und andererseits Singularitäten in der geometrischen Maßtheorie und der Strömungsdynamik zu untersuchen.
Mittwoch, 27. Mai 2026. Auf der heutigen Pressekonferenz in Hongkong gab die Shaw-Preis-Stiftung die Shaw-Preisträger für 2026 bekannt. Die Informationen wurden auf der Website www.shawprize.org um 15:30 Uhr Hongkong-Zeit (07:30 Uhr GMT) veröffentlicht.
Der Shaw-Preis besteht aus vier jährlichen Preisen – Astronomie, Biowissenschaften und Medizin sowie mathematische Wissenschaften –, die seit 2004 verliehen werden, sowie dem neu eingeführten Preis für Informatik, der ab 2027 vergeben wird. Sie sind mit jeweils 1,2 Millionen US-Dollar dotiert. Der Preis wird in diesem Jahr zum dreiundzwanzigsten Mal verliehen, und das Datum der Preisverleihung wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Dies ist eine übersetzte Fassung. Zur Gewährleistung der fachlichen Genauigkeit beziehen Sie sich bitte auf die englische Originalfassung.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.