LUGANO, Schweiz, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- BE OPEN hat die Gewinner des Publikums- und des Gründerpreises im Rahmen von „DESIGN EQUALITY with Innovation", bekannt gegeben – dem 7. internationalen Wettbewerb des auf die SDGs ausgerichteten Programms. Das mehrjährige Programm richtet sich an Studierende und Absolventen und soll junge Kreative dazu anregen, innovative Lösungen für eine prosperierende und nachhaltige Zukunft zu entwickeln.
Der Start von unter dem Motto „Design Equality" im Jahr 2025 markierte den 30. Jahrestagder Pekinger Erklärung, die 1995 auf der Vierten Weltfrauenkonferenz von allen 189 UN-Mitgliedstaaten angenommen wurde. Darin werden strategische Ziele und Maßnahmen zur Förderung von Frauen und zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter festgelegt. BE OPEN schloss sich dieser Initiative an, indem es den Wettbewerb 2025/2026 der Erreichung des SDG Nr. 5 widmete und Lösungen förderte, die die Gleichstellung der Geschlechter befürworten und vorantreiben, den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen gerecht werden und Frauen als Innovatorinnen und Unternehmerinnen unterstützen.
Elena Baturina, Gründerin von BE OPEN, eine internationale Unternehmerin und selbst engagierte Förderin von Innovation, äußerte sich zum Abschluss des Wettbewerbs: „Seit nunmehr sieben Jahren in Folge setzt sich BE OPEN für die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung ein, indem es junge Menschen weltweit dazu ermutigt, ihre kreativen und intellektuellen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, indem sie sich Herausforderungen stellen, die für die gesamte Menschheit von entscheidender Bedeutung sind. Jedes Jahr erhalten wir Hunderte von bemerkenswerten, aufschlussreichen und einfallsreichen Einsendungen. Dieser kontinuierliche Einsatz bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass die Ausbildung und Inspiration junger Menschen der effektivste Weg zu einem wirksamen Wandel ist. Unsere Aufgabe ist es, eine Generation heranzubilden, die in der Lage ist, zukünftige Herausforderungen durch Kreativität, Wissensaustausch und Zusammenarbeit zu bewältigen."
Um dieses Engagement zu unterstützen, geht der von Elena Baturina persönlich gestiftete „Founder's Choice Prize" in Höhe von 3.000 Euro an Ellena Vianne, Tria Indah Lestari, Farida Doa Valentina und Adnan Hasyim Wibowo von der Universitas Indonesia für das „Roots Menstrual Care System". Roots ist ein nachhaltiges System zur Menstruationshygiene, das für die indigene Gemeinschaft der Orang Rimba im Bukit-Duabelas-Nationalpark auf Sumatra entwickelt wurde. Das Projekt wurde speziell für die Bedingungen im tropischen Regenwald konzipiert und verbindet biologisch abbaubare Menstruationsprodukte aus lokal gewonnenen Naturmaterialien mit von Frauen geführten Wirtschaftsmodellen und einer kulturell verankerten Gesundheitsaufklärung.
BE OPEN bedankt sich zudem bei allen, die für die Projekte gestimmt und dabei geholfen haben, die Preisträger des mit 2.000 Euro dotierten Publikumspreises zu ermitteln – Akshat Shah, Harshavi Patel und Aryaa Bhagwat, Absolventen des Centre for Environmental Planning and Technology der Universität in Indien, für ihr Projekt Samvaad Saathi: Ein Dienst, der Frauen, die als Tagelöhnerinnen im Baugewerbe arbeiten, den Zugang zu Finanzdienstleistungen ermöglicht. Samvaad Saathi bietet eine schrittweise, begleitete Unterstützung beim Aufbau der finanziellen Unabhängigkeit von Frauen: Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, der Eröffnung von Bankkonten, der Anmeldung bei Renten- und Sozialversicherungssystemen sowie beim Verständnis ihrer Einkommens- und Sparmöglichkeiten.
Zusätzlich zu den Geldstipendien erhalten alle Gewinner Zugang zu relevanten Bildungsangeboten und eine voll bezahlte Reise zu einer großen Veranstaltung zum Thema Nachhaltigkeit, damit sie ihre Projekte Entscheidungsträgern und einem globalen Publikum präsentieren können.
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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.