BE OPEN feiert die vielfältige Jury für Design Equality with Innovation: ein Wettbewerb für Studierende, der dem UN-Programm für nachhaltige Entwicklung gewidmet ist

16.05.2026

LUGANO, Schweiz, 16. Mai 2026 /PRNewswire/ -- DESIGN EQUALITY with Innovation ist der 7. internationale Wettbewerb im Rahmen des auf die SDGs ausgerichteten Programms, das von der soziokulturellen Initiative BE OPEN und ihren Partnern durchgeführt wird. Der Wettbewerb richtet sich an Studierende und Hochschulabsolventen weltweit. Er zielt darauf ab, junge Menschen zur Entwicklung innovativer Lösungen für eine erfolgreichere und nachhaltigere Zukunft zu motivieren.

Nach Angaben der UN-Abteilung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung spielt die Stärkung von Frauen und Mädchen eine entscheidende Rolle bei der Beschleunigung von Wirtschaftswachstum und sozialer Entwicklung. BE OPEN setzt sich dafür ein, dass der Wettbewerb 2025/2026 dem SDG Nr. 5 gewidmet wird, um Lösungen zu fördern, die die Gleichstellung der Geschlechter voranbringen, den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen gerecht werden und Frauen als Innovatorinnen und Unternehmerinnen fördern.

BE OPEN belohnt die besten Arbeiten mit Zuschüssen zwischen 2.000 und 5.000 Euro, Bildungsangeboten und Reisen zu einer großen internationalen Veranstaltung zum Thema Nachhaltigkeit.

Die Siegerbeiträge werden von einer internationalen Jury ausgewählt, die sich aus Fachleuten für Nachhaltigkeit, Akademikern und Akademikerinnen, Designern und Designerinnen sowie Experten und Expertinnen für Umweltpolitik und -praktiken zusammensetzt. Im Namen von BE OPEN begrüßte die Gründerin Elena Baturina die Jurymitglieder: „Wir freuen uns sehr, eine so außergewöhnliche und vielfältige Jury zusammengestellt zu haben, und sind sehr dankbar für die Zeit und das Fachwissen, das die Jurymitglieder mit unseren Teilnehmern und der breiten Öffentlichkeit im Laufe des Wettbewerbs teilen wird. Vor uns liegt eine spannende Zeit voller harter Arbeit und erstaunlicher Entdeckungen."

Die diesjährige Jury besteht aus Barbara della Rovere, Community Managerin des Innovation Champions Network bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO); Helen Watts, Geschäftsführerin von Student Energy; Anna Kaplina, Umweltbeauftragte des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung und Gender Focal Point der UNECE-Abteilung für Wälder und Umwelt; Peter Gamundani, ein Nachhaltigkeitsspezialist der Global Sustainable Solution Agents (GSSA); Anastasia Adamidou vom Büro des Kommissars für Geschlechtergleichstellung von Zypern, Françoise Mlebinge, die Programmbeauftragte bei SOLIFEDE-RDC, und Ajisafe Damilola Ifeoluwa, der Vorsitzende des Foot Impact Unilorin Chapter und Gründer von TerraYouth Africa.

Die Bekanntgabe der drei von der Jury ausgewählten Hauptgewinner wird Ende Mai 2026 erfolgen.

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.