KORTRIJK, Belgien und HONGKONG, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- ARC Group hat Magnax NV („Magnax") exklusiv als Finanzberater bei einer Kapitalerhöhung über 35,5 Millionen Euro begleitet, die von Pan-International Industrial Corp. („Pan-International") angeführt wurde, gemeinsam mit der Foxconn Group und dem künftigen Management. Die Transaktion markiert einen entscheidenden Meilenstein auf Magnax' Weg vom europäischen Deep-Tech-Pionier zum globalen Industriezulieferer für Elektromotortechnologie der nächsten Generation.
Magnax, ein in Kortrijk ansässiges Unternehmen, das auf jochlose Axialfluss-Elektromotoren spezialisiert ist, sicherte sich die 35,5 Millionen Euro im Rahmen einer zweistufigen Kapitalerhöhung, die als ausländische Direktinvestition (FDI) genehmigt wurde. Nach Abschluss der Transaktion wird Pan-International — ein taiwanesischer Hersteller von Kabelbäumen, Leiterplatten und elektronischen Präzisionskomponenten sowie Mitglied der Foxconn Group — zum größten Anteilseigner von Magnax.
Magnax wurde 2015 von Peter Leijnen, Daan Moreels und Kester Goh gegründet und entwickelt jochlose Axialfluss-Elektromotoren für industrielle Hochleistungsanwendungen und Elektrifizierungsplattformen der nächsten Generation. Die patentierte Technologie bietet eine deutlich höhere Leistungsdichte als herkömmliche Radialflussmotoren und ermöglicht leichtere, kompaktere und effizientere Antriebslösungen für Elektrofahrzeuge, Industrieantriebe, Robotik, Maschinenautomatisierung sowie Luft- und Raumfahrtantriebe. Das Unternehmen vermarktet seine Technologie über zwei spezialisierte Spin-offs: Traxial im Bereich der terrestrischen E-Mobilität und Axyal im Bereich der Luft- und Raumfahrtantriebe.
Das neue Kapital soll eingesetzt werden, um Magnax' Portfolio an Axialflussmotoren zu industrialisieren und die Großserienfertigung auszubauen. Hauptsitz und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bleiben in Belgien, während die Großserienfertigung in China aufgebaut wird — unter Nutzung der Lieferketten- und Produktionsinfrastruktur der Foxconn Group. Das künftige Managementteam von Magnax investiert gemeinsam mit Pan-International und der Foxconn Group und unterstreicht damit die langfristige Ausrichtung auf die Industrialisierungsstrategie des Unternehmens.
„Wir freuen uns sehr, Magnax und seine Gründer bei dieser richtungsweisenden Transaktion beraten zu haben. Europäische Deep-Tech-Führungsstärke mit asiatischer industrieller Skalierung zu verbinden, ist genau die Art von grenzüberschreitender Partnerschaft, für die ARC Group geschaffen wurde. Wir freuen uns darauf, Magnax bei seiner globalen Expansion weiter zu unterstützen", sagte Valentin Ischer, Partner bei ARC Group.
Die 2015 gegründete ARC Group ist eine globale Investmentbank mit starken Wurzeln in Asien und weltweiter Reichweite, die sich darauf spezialisiert hat, Asien mit dem Rest der Welt zu verbinden. Die Magnax-Transaktion zeigt ARC Groups Kernkompetenz: europäische Innovation mit asiatischem strategischem Kapital und industrieller Fertigungskompetenz zu verbinden.
Kontakt: Valentin Ischer, Partner, valentin.ischer@arc-group.com
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.