SHANGHAI und JIAXING, China, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- APsystems wurde kürzlich von Wood Mackenzie, einem weltweit führenden Energieforschungsunternehmen, als „PV-Wechselrichterhersteller der Klasse A" ausgezeichnet und in die globalen Top 10 für das erste Halbjahr 2026 aufgenommen. Diese Auszeichnung, die in Anerkennung der herausragenden technologischen Innovationen, der nachhaltigen Entwicklungspraktiken und der allgemeinen Stärke des Unternehmens verliehen wurde, unterstreicht dessen starke Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt und den Einfluss seiner Marke.

Das jährliche Ranking von Wood Mackenzie ist für seine strenge Methodik und unabhängigen Daten bekannt und hat sich zu einer wichtigen Referenz für Investitions-, Planungs- und Beschaffungsentscheidungen bei globalen PV-Projekten entwickelt. Basierend auf Kriterien wie der Leistung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR), Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie der Kapazitätsauslastung hebt die Liste finanziell stabile, weltweit konforme Lieferanten mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und geringem Betriebsrisiko hervor. Die Aufnahme von APsystems in diese Liste unterstreicht die soliden Gesamtkompetenzen und die starke Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in der Wechselrichterbranche.
Als am SSE STAR Market notiertes Unternehmen ist APsystems seiner Mission verpflichtet: „Eine CO2-freie Zukunft vorantreiben und intelligente Energie für alle zugänglich machen." Unter Einsatz fortschrittlicher KI-Technologien liefert das Unternehmen umfassende dezentrale Energielösungen für Mikrowechselrichter sowie Speicheranwendungen im Wohn-, Gewerbe- und Industriebereich. Mit einem starken Fokus auf eigene Forschung und Entwicklung sowie Innovation hält APsystems 231 autorisierte Rechte an geistigem Eigentum, darunter 102 Erfindungspatente. Das Unternehmen hat Tochtergesellschaften in wichtigen globalen Märkten gegründet – darunter in den USA, Australien, Frankreich, den Niederlanden, Mexiko, Brasilien, Singapur, Großbritannien und Japan – und damit ein umfassendes Servicenetzwerk aufgebaut, das einen reaktionsschnellen lokalen Vertriebs- und Kundendienst gewährleistet. Gestützt auf fundiertes technisches Know-how und seine weltweite Präsenz hat APsystems MLPE-Produkte mit einer Gesamtleistung von über 7,5 GW in mehr als 160 Länder weltweit ausgeliefert.
Die Anerkennung als PV-Wechselrichterhersteller der Klasse A wird den Einfluss der Marke APsystems im globalen Sektor für neue Energien weiter stärken und ist eine starke Bestätigung für die Teilnahme des Unternehmens am globalen Wettbewerb auf dem Energiemarkt sowie für die Erweiterung seines Produktportfolios. Mit Blick auf die Zukunft wird APsystems die Zusammenarbeit mit globalen Partnern fortsetzen, angetrieben von kontinuierlicher technologischer Innovation und dem Einsatz künstlicher Intelligenz, um ein effizienteres, intelligenteres und vernetzteres Energieökosystem zu fördern.
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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.