TAIPEI, 13. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Apacer (8271) hat GraTherX vorgestellt, eine Speicher-Kühltechnologie in Industriequalität, die darauf abzielt, thermische Herausforderungen bei Hochgeschwindigkeits-DDR5-Modulen zu bewältigen, insbesondere in lüfterlosen und platzbeschränkten Systemen.
Da die Nachfrage nach DDR5 im Zuge der Verbreitung von KI-Anwendungen stetig steigt, haben die zunehmende Wärmedichte und der höhere Stromverbrauch Bedenken hinsichtlich der Systemstabilität aufkommen lassen. Nach Angaben des Unternehmens zeigen Tests unter hoher Last, dass mit GraTherX ausgestattete DDR5-Module Temperatursenkungen von bis zu 23,4 °C erzielen können – im Vergleich zu den üblichen Verbesserungen von 3 bis 5 °C bei herkömmlichen Kühllösungen. Das Design verbessert zudem die Wärmeableitung auf beiden Seiten des Moduls und trägt so zu einem stabilen Betrieb über längere Zeiträume bei.
Apacer weist darauf hin, dass in lüfterlosen Industrieumgebungen die Luftzirkulation an der Rückseite von Speichermodulen aufgrund der Nähe zum Mainboard oft eingeschränkt ist, wodurch diese anfälliger für lokale Hitzestaus sind. GraTherX begegnet diesem Problem durch eine beidseitige Wärmeleitstruktur, die Wärme von den rückseitigen Komponenten zur Vorderseite leitet, wo sie effizienter abgeführt werden kann.
Die Technologie basiert auf einem mehrschichtigen Kühlkonzept, bei dem Kupfer und Graphen zum Einsatz kommen, um nicht nur die Wärmeleitung, sondern auch die Wärmeverteilung zu verbessern. Eine zusätzliche Isolierschicht soll den direkten Kontakt mit umgebenden Komponenten verhindern und so die elektrische Sicherheit sowie die langfristige Zuverlässigkeit gewährleisten. Die Lösung ist zudem mit einer Dicke von 0,17 mm ausgelegt, was eine Integration in bestehende DDR5-Plattformen ohne wesentliche Designänderungen ermöglicht.
In Validierungstests unter natürlichen Konvektionsbedingungen konnten die Modultemperaturen von 82,7 °C auf 59,3 °C gesenkt werden. Die Temperaturschwankung zwischen Vorder- und Rückseite wurde zudem auf unter 0,8 °C verringert, was auf eine verbesserte thermische Gleichmäßigkeit hindeutet. Basierend auf Zuverlässigkeitsmodellen schätzt Apacer, dass die Technologie die mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF) um etwa das 2,7-Fache erhöhen kann, wobei die tatsächliche Leistung je nach Systemkonfiguration und Betriebsbedingungen variieren kann.
GraTherX wird im gesamten industriellen DDR5-Produktportfolio von Apacer eingeführt und deckt sowohl ECC- als auch Nicht-ECC-Module ab. Es ist für vielfältige Anwendungen optimiert, darunter Industrie-PCs, Edge-KI-Systeme, intelligente Überwachung und Fahrzeug-Computing-Plattformen. Muster werden im zweiten Quartal verfügbar sein, die Serienproduktion soll folgen.

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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.