LUXEMBURG, 29. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die internationale Investmentgruppe Alpac Capital und Summer Parent S.à r.l., die oberste Anteilseignerin der United Group („die Group") bestätigen heute, dass eine Vereinbarung über den Verkauf von Adria News S.à r.l. erzielt wurde.
Alpac Capital verfügt über langjährige und fundierte Erfahrung im Betrieb von Nachrichtenmedien auf internationaler Ebene. Das Unternehmen hält die Mehrheitsbeteiligung an Euronews, einem der weltweit größten Nachrichtensender, der über 1,5 Milliarden Menschen in mehr als 160 Ländern erreicht und in 19 Sprachen sendet. Diese Übernahme verschafft dem Adria News Network („ANN") eine starke Plattform und einen Eigentümer, der mit seinen redaktionellen Grundsätzen im Einklang steht, wodurch die langfristige Unabhängigkeit dieser wichtigen Nachrichtenressourcen gesichert wird. Alpac Capital setzt sich, wie seine Beteiligung an Euronews zeigt, für die Förderung eines neutralen, faktenbasierten Journalismus ein, der höchsten redaktionellen Standards entspricht.
Die United Group ist der führende Telekommunikations- und Medienanbieter in Südosteuropa und befindet sich mehrheitlich im Besitz der globalen Investmentgesellschaft BC Partners.
Im Februar 2026 fasste die United Group ihre Nachrichtenressourcen in Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Serbien und Slowenien unter einer einzigen unabhängigen Marke namens ANN zusammen, die über einen eigenen, völlig unabhängigen Vorstand verfügt und von einem Redaktionsrat aus erfahrenen internationalen Medienfachleuten beaufsichtigt wird. Die etablierten und preisgekrönten Marken von ANN, darunter N1, Nova S, Vijesti und Danas, liefern plattformübergreifende Nachrichten an ein Gesamtpublikum von über 16 Millionen Menschen und beschäftigen mehr als 1.000 Journalisten und Mitarbeiter. Das zeitgleich eingeführte Governance-Rahmenwerk wurde als der wirksamste Weg identifiziert, um die redaktionelle Unabhängigkeit zu wahren und gleichzeitig Stabilität, Transparenz und Widerstandsfähigkeit für das Unternehmen zu gewährleisten – im Einklang mit den Verpflichtungen, die BC Partners und die Geschäftsführung der United Group im Jahr 2025 eingegangen sind. Das Adria News Network ist innerhalb der Europäischen Union zugelassen und reguliert, wobei die Lizenzen Garantien für die redaktionelle Unabhängigkeit beinhalten.
Nach der Gründung von ANN erhielt die United Group mehrere unaufgeforderte Interessensbekundungen von Parteien, die diese Nachrichtenressourcen erwerben wollten.
Alpac Capital wurde ausgewählt, da das Unternehmen den höchsten Wert bot und gleichzeitig die von Anfang an festgelegten Grundsätze der Unternehmensführung und Unabhängigkeit erfüllte. Der Aktienkaufvertrag enthält vertragliche Schutzklauseln, die die redaktionelle und funktionale Unabhängigkeit von ANN gewährleisten, eine klare Trennung zwischen redaktionellen und kommerziellen Interessen vorsehen sowie die Beibehaltung eines unabhängigen externen Beratungsgremiums sicherstellen.
Die United Group konzentriert sich weiterhin auf die Umsetzung ihrer Strategie in den Kernmärkten der EU, die Weiterentwicklung ihrer Wachstumsagenda in den Bereichen Telekommunikation und Medien sowie die Schaffung langfristiger Werte für alle ihre Stakeholder. Die jüngsten starken Ergebnisse des ersten Quartals belegen das anhaltende Wachstum und die Wertschöpfung der Group.
Eine Sprecherin der United Group sagte:
„Diese Transaktion dient der Verwirklichung eines klaren Ziels, das sich die Gruppe für das Jahr 2025 gesetzt hat, nämlich die langfristige Unabhängigkeit unserer Nachrichtenressourcen zu sichern. Nach Abschluss der Transaktion wird sich die United Group voll und ganz darauf konzentrieren, in ihren Telekommunikations-, Medien- und Technologiegeschäften auf den europäischen Märkten Wert für alle Stakeholder zu schaffen."
Eine Sprecherin von Alpac Capital sagte:
„ANN stellt eine wichtige Ergänzung unseres Medienportfolios dar, in das wir weiterhin investieren werden, um Wachstum und Entwicklung sicherzustellen. Wir bei ALPAC glauben an faktenbasierten, neutralen und unabhängigen Journalismus mit soliden und nachhaltigen Betriebsabläufen und Finanzergebnissen. Dies sind keine leeren Worte, sondern sie werden täglich durch die Arbeit unserer Journalisten unter Beweis gestellt und von allen unabhängigen und glaubwürdigen Organisationen auf dem Markt anerkannt. Wir sind zudem stolz auf unsere offene, europäische Haltung und uns der Bedeutung der EU-Erweiterung für den Westbalkan bewusst. Dieses Engagement wird sich auch in den redaktionellen Werten und der langfristigen Ausrichtung von ANN widerspiegeln. ALPAC ist entschlossen und sich der hohen Bedeutung dieser Transaktion sehr wohl bewusst und ist fest davon überzeugt, dass sie einen sehr positiven Beitrag für die Länder leisten wird, in die nun weiter investiert wird."
Diese Transaktionen unterliegen den üblichen behördlichen Genehmigungen und werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen sein.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.