ROAD TOWN, Britische Jungferninseln, 14. Juni 2026 /PRNewswire/ -- AFX, eine leistungsstarke souveräne L1, die speziell für dezentrale Derivate entwickelt wurde, gab bekannt, dass Branchenveteran Ken C bei dem Protokoll die Position des Leiters für Wachstum übernommen hat. Damit bekräftigt AFX sein Bestreben, sein globales Handelsökosystem auszubauen und die Nutzung von Infrastruktur für Derivate auf der Blockchain zu beschleunigen.
Ken verfügt über mehr als neun Jahre Erfahrung in den Bereichen traditionelle Finanzwirtschaft, Web3 und aufkommende KI-Technologien. Er begann seine Karriere mit der Leitung digitaler Produktinitiativen bei HSBC und der DBS Bank, bevor er in die Kryptowährungsbranche wechselte, wo er Führungspositionen bei OKX, Animoca Brands und verschiedenen Start-ups bekleidete. Seine Erfahrung umfasst Ökosystemwachstum, Geschäftsentwicklung, Produktstrategie und KI-gestützte Innovation.
Kens Einstieg bei AFX erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, nachdem das Protokoll sein Hauptnetz erfolgreich gestartet hat und sein dezentrales Derivate-Ökosystem weiter ausbaut.
„Da die Infrastruktur für den Handel auf der Blockchain immer ausgereifter wird, gehen wir davon aus, dass die nächste Nutzungswelle von Handelsteilnehmern ausgehen wird, die sowohl Performance als auch Souveränität suchen", sagte Ken C. „AFX ist einzigartig aufgestellt, um diese Lücke zu schließen, indem es Handelsinfrastruktur auf professionellem Niveau bereitstellt und zugleich Transparenz sowie Selbstverwahrung bewahrt, die kennzeichnend für die dezentrale Finanzwelt sind. Ich freue mich darauf, dazu beizutragen, diese Vision einem weltweiten Publikum näherzubringen." Ich freue mich darauf, dazu beizutragen, diese Vision einem weltweiten Publikum näherzubringen."
Als Leiter für Wachstum wird Ken die weltweite Gewinnung von Handelsteilnehmern, den Aufbau von Ökosystempartnerschaften, den Ausbau der Nutzergemeinschaft sowie strategische Initiativen zur Geschäftsentwicklung leiten. Zu seinen Schwerpunkten gehören die Gewinnung professioneller Handelsteilnehmer, Marktmacher und Ökosystempartner sowie die Stärkung der Präsenz von AFX auf wichtigen globalen Märkten.
Im Gegensatz zu vielen dezentralen Handelsplattformen, die auf universellen Blockchains basieren, fungiert AFX als eigenständige Handelsebene, die speziell für Derivatemärkte konzipiert wurde. Das Protokoll vereint latenzarme Ausführung, Handelsinfrastruktur auf institutionellem Niveau und Transparenz auf der Blockchain, um eine neue Kategorie von Blockchain-Architekturen zu schaffen, die auf den Handel ausgerichtet sind.
„Wachstum im Kryptobereich basiert letztlich auf Vertrauen, Beteiligung und gemeinsamer Ausrichtung im Ökosystem", fügte Ken hinzu. „Unser Ziel lautet nicht nur, Nutzer zu gewinnen, sondern eine globale Handelsgemeinschaft aufzubauen, die aktiv an der Gestaltung der Zukunft dezentraler Märkte mitwirkt."
Diese Ankündigung spiegelt AFXs ausgeprägtes Bestreben wider, ein nachhaltiges und auf die Nutzergemeinschaft ausgerichtetes Ökosystem aufzubauen, während das Protokoll seine Produktpalette, sein Liquiditätsnetzwerk und seine weltweite Nutzerbasis weiter ausbaut.
Informationen zu AFX
AFX ist eine leistungsstarke souveräne L1, die speziell für dezentrale Derivate entwickelt wurde. Durch die Verbindung der schnellen Ausführung einer zentralisierten Börse mit der unveränderlichen Souveränität der Blockchain bietet AFX eine professionelle Perp-DEX-Umgebung, die sich durch Finalität in unter 100 ms, institutionelle Liquidität sowie unerreichte Kapitaleffizienz auszeichnet.
Die Produktverfügbarkeit variiert je nach Rechtsraum.
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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.