MUMBAI, Indien, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Afcons Infrastructure Ltd gab heute erfreut bekannt, von Vadhvan Port Project Limited (VPPL) das Zuschlagsschreiben für den Bau eines 10,14 km langen Wellenbrechers am entstehenden Vadhvan Port in Maharashtra erhalten hat. Der Auftragswert beläuft sich auf 5.301 Crore Rs. Dies wird nach Fertigstellung der zweitlängste Wellenbrecher der Welt sein.
Krishnamurthy Subramanian, geschäftsführender Vorsitzender von Afcons Infrastructure Ltd, sagte: „Dieser Zuschlag belegt die nachgewiesene Fachkompetenz von Afcons bei der Realisierung komplexer und groß angelegter maritimer Infrastrukturprojekte. Das Wellenbrecherprojekt am Vadhvan Port wird ein strategischer Wegbereiter für Indiens Ziel sein, sich zu einem globalen maritimen Zentrum zu entwickeln."
Herr S. Paramasivan, geschäftsführender Leiter von Afcons Infrastructure Ltd, sagte: „Es erfüllt uns mit großem Stolz, dass wir den Zuschlag für eines der weltweit bedeutendsten maritimen Projekte erhalten haben. Dieses Projekt zeigt die wachsende Kompetenz Indiens bei der Umsetzung komplexer Infrastrukturprojekte im weltweiten Maßstab. Wir sind zuversichtlich, dass die erfolgreiche Fertigstellung dieses Projekts die Vision unseres Premierministers von Viksit Bharat weiter stärken wird."
In Indien hat Afcons mehrere wegweisende maritime Projekte realisiert. International hat Afcons mehrere komplexe maritime Projekte realisiert, darunter die Bulk Jetty im Hafen von Sohar, Oman, einem der tiefsten Häfen der Welt; den New Owendo International Port in Gabun, der in einer Rekordzeit von 18 Monaten fertiggestellt wurde und als das am schnellsten fertiggestellte Hafenprojekt in Westafrika gilt; sowie die Sulphur Jetty in Kuwait, eine umfassende EPC-Liegeplatzanlage mit Zufahrtsbrücken, Ausrüstung und Tragwerksarbeiten.
Es ist bemerkenswert, dass Afcons Infrastructure Ltd von Engineering News-Record (ENR) aus den USA als weltweit achtgrößter Auftragnehmer für maritime Anlagen und Hafenanlagen geführt wird.
Der Vadhvan Port, der als Indiens größter öffentlicher Hafen und einer der größten Containerhäfen der Welt geplant wurde, wird eine Umschlagskapazität von 23,2 Millionen TEU haben und Indien damit eine herausragende Stellung auf der globalen Handelskarte verschaffen.
Informationen zu Afcons Infrastructure Ltd.
Afcons Infrastructure Ltd ist das führende Infrastruktur-, Ingenieur- und Bauunternehmen der Shapoorji Pallonji Group. Das Unternehmen blickt auf mehr als sechs Jahrzehnte Erfahrung zurück und weist eine solide Erfolgsbilanz bei der Umsetzung zahlreicher technisch komplexer EPC-Projekte in Indien und international auf. Das Unternehmen ist in 31 Ländern Südasiens, Afrikas, des Nahen Ostens und der GUS vertreten. Laut der jüngsten ENR-Erhebung gehört Afcons zu den 140 führenden internationalen Bauunternehmen weltweit; im Bereich Brücken liegt Afcons auf Platz 12 und im Bereich maritime Infrastruktur und Häfen auf Platz 8.
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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.